Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. Juni 2017 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/618 7. Wahlperiode 12.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Schließung der verbleibenden Gerechtigkeitslücken bei der Überleitung der DDR-Renten und ANTWORT der Landesregierung Mitteilungen der „Initiativgemeinschaft zum Schutz der sozialen Rechte ehemaliger Angehöriger bewaffneter Organe und der Zollverwaltung der DDR e. V. (ISOR)“ sagte der Ministerpräsident von Mecklenburg- Vorpommern bei einem Treffen mit ISOR-Vertretern eine Prüfung von Vorschlägen zur Schließung von Gerechtigkeitslücken bei der Überleitung von DDR-Renten zu. 1. Welche Gerechtigkeitslücken bei der Überleitung von DDR-Renten in bundesdeutsches Recht wurden benannt? Der Ministerpräsident führte am 29. März 2017 im Rahmen seiner Bürgersprechstunde in Torgelow ein Gespräch mit zwei Vertretern der „Initiativgemeinschaft zum Schutz der sozialen Rechte ehemaliger Angehöriger bewaffneter Organe und der Zollverwaltung der DDR e. V. (ISOR)“. Dazu hatten sich die beiden Vertreter angemeldet. In dem Gespräch stellten die Vereinsvertreter das Wirken ihres Vereins vor. Insbesondere traten die Vertreter dafür ein, Angehörigen der Sonderversorgungssysteme der DDR (Anspruchsberechtigte nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG)) ehemals gewährte Zuschläge und Zulagen weitergehend als bisher als Arbeitsentgelt anzuerkennen und damit in der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen. Zum Ende des Gesprächs übergaben die Vertreter des Vereins eine Publikation und auch ein an den Ministerpräsidenten gerichtetes Positionspapier mit Anlagen. Der Ministerpräsident sagte zu, sich die Unterlagen anzuschauen. Weitergehende Zusagen, vor allem im Hinblick auf eine Prüfung oder eine Befassung von Ressorts, wurden nicht gemacht. Drucksache 7/618 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Vorschläge von ISOR e. V. zur Überwindung der Gerechtigkeitslücken? 3. Welche Schritte will die Landesregierung bis wann unternehmen, um die angesprochenen Probleme einer Lösung zuzuführen? Sollte die Landesregierung keine Initiativen ergreifen, warum nicht (bitte begründen)? Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Die von den Petenten dargelegten Positionen sind der Landesregierung bekannt. Seit einem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 23. August 2007 (B 4 RS 4/06 R) zur Einbeziehung der Jahresendprämie in die Entgeltberechnung nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz sind seit dem Jahr 2008 verstärkt Anträge gestellt worden, weitere Zulagen als Lohnbestandteile anzuerkennen und in die Entgeltberechnung einzubeziehen. Die neuen Länder, mit Ausnahme des Landes Brandenburg, lehnen die erweiterte Einbeziehung einheitlich ab. Die gewährten Zulagen sind nach Auffassung dieser Länder keine Lohnbestandteile . Vor den Sozialgerichten des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind dazu zahlreiche Verfahren anhängig. Die Landesregierung strebt eine Befassung durch das Landessozialgericht an, damit die strittigen Fragen einer landeseinheitlichen Klärung zugeführt werden können. Anderweitige Schritte sind nicht geplant. Die Entscheidung des Landessozialgerichtes bleibt abzuwarten. Bis dahin sieht die Landesregierung keine Veranlassung zum Tätigwerden.