Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/619 7. Wahlperiode 16.06.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KJfG M-V) und ANTWORT der Landesregierung Am 26. April 2017 fand das Plenum „Perspektive Jugendarbeit MV?!“ der Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendarbeit Mecklenburg- Vorpommern im Schabernack - Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe e. V. in Güstrow statt. In ihrer Eröffnungsrede kündigte die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung an, das Kinder- und Jugendförderungsgesetz und somit auch den Landesjugendplan mit seinen Richtlinien weiterentwickeln zu wollen. 1. Welche Schritte zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern sind bislang erfolgt? 2. Welche weiteren Schritte sind mit welcher Terminierung vorgesehen? 3. Welche Einrichtungen, Institutionen sowie weitere Akteurinnen und Akteure werden an der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern mitwirken? 4. Welche konkreten Forderungen, Vorhaben und Ziele sollen mit der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden? 5. Bis wann soll die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern erfolgen? Drucksache 7/619 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Fragen 1, 2, 3, 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Zur Weiterentwicklung des „Gesetzes zur Förderung und Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, der Freistellung ehrenamtlicher Mitarbeiter und der Fortbildung hauptamtlicher Fachkräfte und Mitarbeiter“ (Kinder- und Jugendförderungsgesetz - KJfG M-V) werden derzeit erste Überlegungen hinsichtlich der möglichen inhaltlichen Ausgestaltung sowie des weiteren Vorgehens erarbeitet. Die Meinungsbildung der Landesregierung hierzu ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Die Hinzuziehung von Einrichtungen, Institutionen sowie weiteren Akteurinnen und Akteuren erfolgt zu gegebener Zeit. Vorgesehen ist eine Novellierung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes Mecklenburg- Vorpommern in der laufenden Legislaturperiode.