Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. November 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/62 7. Wahlperiode 25.11.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Reduzierung und Vereinfachung der schulorganisatorischen Verfahren im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. Die Fragestellungen in den Fragen 2 und 3 sind so formuliert, dass zur Beantwortung der Fragen einige Vorschriften doppelt aufzuführen sind, da diese in dem erfragten Zeitraum sowohl neu in Kraft getreten sind, als auch schon überarbeitet wurden beziehungsweise bestehende Regelungen ersetzt haben. Drucksache 7/62 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Welche untergesetzlichen Regelungen (u. a. Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Verordnungen, Erlasse) sind ab dem Schuljahr 2011/2012 bis zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 außer Kraft gesetzt worden und nicht wieder in Kraft getreten (bitte die konkreten Vorschriften mit Datum der Außerkraftsetzung nennen)? Untergesetzliche Regelungen (unter anderem Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Verordnungen , Erlasse), die ab dem Schuljahr 2011/2012 bis zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 außer Kraft gesetzt worden sind und nicht wieder in Kraft getreten sind, sind Folgende: - Landesverordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an staatlichen Schulen für die Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016; Außerkrafttreten 31.07.2016, - Verordnung über die Unterrichtsversorgung für die Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016; Außerkrafttreten 31.07.2016, - Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an Fachschulen für Sozialwesen vom 20. April 2006, außerkraftgetreten mit Wirkung vom 3. September 2012, - Erlass „Örtliche Zuständigkeit für Fachklassen und Bildungsgänge der beruflichen Schulen der beruflichen Schulen in Mecklenburg Vorpommern“ vom 13. Februar 2007 (Mittl.bl. S. 134), zuletzt geändert durch Erlass vom 10. März 2010 (Mittl.bl. S. 399), außerkraftgetreten am 19. Dezember 2012 durch Inkrafttreten der Berufsschulorganisationsverordnung , - Anwendungsregelungen für eine Einmalzahlung bei Neueinstellungen nach dem Landesprogramm „Zukunft des Lehrerberufes in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 19. Februar 2010, außerkraftgetreten mit Wirkung vom 1. August 2014, - § 2 Absatz 3 Buchstabe A Nummer 15, Absatz 5 Nummer 1, § 3 Absatz 3 und § 23 Nummer 2 der Verordnung zur Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens und der Sozialpflege vom 20. April 2006 (GVOBl. M-V, S. 413, 665), außerkraftgetreten mit Wirkung vom 1. September 2012, soweit dort der Bildungsgang „Sozialassistenz “ geregelt ist (Nachfolgeregelung: Sozialassistenz-Höhere Berufsfachschulverordnung ), - Verordnung über die Feststellung der Schülerkosten- und Förderbedarfssätze für die Berechnung der Personalausgabenzuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft für das Schuljahr 2011/2012 (Privatschulen-Kostensatzverordnung 2011/2012 - PrivSchKSVO 2011/2012 M-V) vom 1. August 2011 (GVOBl. M-V S. 911), außerkraftgetreten mit Wirkung vom 1. August 2012, - Verordnung über die Feststellung der Schülerkosten- und Förderbedarfssätze für die Berechnung der Personalausgabenzuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft für das Schuljahr 2012/2013 (Privatschulen-Kostensatzverordnung 2012/2013 - PrivSchKSVO 2012/2013 M-V) vom 29. August 2012 (GVOBl. M-V S. 428), außerkraftgetreten mit Wirkung vom 1. August 2013, - Verordnung über die Feststellung der Schülerkosten- und Förderbedarfssätze für die Berechnung der Personalausgabenzuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft für das Schuljahr 2013/2014 (Privatschulen-Kostensatzverordnung 2013/2014 - PrivSchKSVO 2013/2014 M-V) vom 18. Juli 2013 (GVOBl. M-V S. 494), außerkraftgetreten mit Wirkung vom 1. August 2014, Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/62 3 - Verordnung über die Feststellung der Schülerkosten- und Förderbedarfssätze für die Berechnung der Personalausgabenzuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft für das Schuljahr 2014/2015 (Privatschulen-Kostensatzverordnung 2014/2015 - PrivSchKSVO 2014/2015 M-V) vom 24. Juli 2014 (GVOBl. M-V S. 445), außerkraftgetreten mit Wirkung vom 1. August 2014. 2. Welche untergesetzlichen Regelungen sind ab dem Schuljahr 2011/2012 bis zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 neu in Kraft getreten (bitte die konkreten Vorschriften mit dem Datum der Inkraftsetzung nennen)? Untergesetzliche Regelungen (unter anderem Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Verordnungen , Erlasse), die ab dem Schuljahr 2011/2012 bis zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 neu in Kraft getreten sind, sind folgende: - Verordnung über die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Schulbehörden; Inkrafttreten für den Bereich der beruflichen Schulen am 1. Januar 2012 und für den Bereich der allgemein bildenden Schulen am 1. Februar 2012, - Verwaltungsvorschrift zur Einrichtung und Führung von kurzfristigen Unterrichtsstundenkonten für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dienstlichen Gründen“; Inkrafttreten am 21. Juli 2016, - Verwaltungsvorschrift Maßnahmen zur Gewährleistung der Unterrichtsversorgung an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern durch den Einsatz externer Vertretungskräfte; Inkrafttreten am 1. August 2016, - Verordnung über die Unterrichtsversorgung für die Schuljahre 2016/2017 und 2017/2018; Inkrafttreten 01.04.2016, - Verordnung zur Einführung des schulischen Angebotes 9+ an Regionalen Schulen und Gesamtschulen vom 21. Juli 2015, - Verwaltungsvorschrift „Die Arbeit in der Kooperativen und in der Integrierten Gesamtschule “ vom 2. Juni 2014, - Verwaltungsvorschrift „Allgemeine Bestimmungen über die Zeugnisse und für die Zeugniserteilung allgemein bildender Schulen“ vom 17.03.2016, - Verordnung über die Organisation des Unterrichts, die Voraussetzungen und das Verfahren für die Aufnahme in die Bildungsgänge der beruflichen Schulen in Mecklenburg- Vorpommern (Berufliche Schulen Organisationsverordnung - BSOrgVO M-V) vom 11. Dezember 2012 (GVOBl. M-V 2013, S. 3), in Kraft getreten am 19. Dezember 2012, - Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialwesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Fachschulverordnung Sozialwesen - FSVOSoz M-V) vom 11. Dezember 2012 (Mittl.bl. BM M-V 2012 S. 1043), in Kraft getreten mit Wirkung vom 3. September 2012, - Verordnung zur Ausbildung und Prüfung an der Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz (Sozialassistenz-Höhere Berufsfachschulverordnung - SOAHBFSVO M-V) vom 11. Dezember 2012 (Mittl.bl. BM M-V 2012 S. 1067), in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. September 2012, - Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Berufsschülerinnen und Berufsschüler bei notwendiger auswärtiger Unterkunft vom 24. Januar 2013, in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Januar 2013. Drucksache 7/62 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 3. Welche untergesetzlichen Regelungen sind ab dem Schuljahr 2011/2012 bis zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 neu gefasst, überarbeitet worden bzw. ersetzen bestehende Regelungen (bitte die konkreten Vorschriften mit dem Datum der Neufassung nennen)? Untergesetzliche Regelungen (unter anderem Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Verordnungen , Erlasse), die ab dem Schuljahr 2011/2012 bis zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 neu gefasst, überarbeitet worden beziehungsweise bestehende Regelungen ersetzt haben, sind folgende: - Verordnung über die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Schulbehörden; Inkrafttreten für den Bereich der beruflichen Schulen am 1. Januar 2012 und für den Bereich der allgemein bildenden Schulen am 1. Februar 2012; die Schulaufsichtsverordnung vom 17. Juni 2005 (Mittl.bl. BM M-V S. 667), die zuletzt durch die Verordnung vom 13. Oktober 2010 (Mittl.bl. BM M-V S. 931) geändert worden war, trat für den Bereich der beruflichen Schulen am 1. Januar 2012 und für den Bereich der allgemein bildenden Schulen am 1. Februar 2012 außer Kraft, - „Anwesenheitsregelung während der Ferien für Lehrkräfte und Schulleitungen an allgemein bildenden und beruflichen Schulen“; Inkrafttreten am 19. April 2013. Mit Inkrafttreten vorgenannter Verwaltungsvorschrift traten die Verwaltungsvorschriften „Anwesenheitsregelung während der Ferien für Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen“ vom 17. Juni 1995 (Mittl.bl. M-V S. 174) und „Anwesenheitsregelung während der Ferien für Lehrkräfte an beruflichen Schulen“ vom 14. Juni 1996 (Mittl.bl. M-V S. 400) außer Kraft, - „Anordnung über die personalrechtlichen Befugnisse in der Schulaufsicht und für Schulen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern“; Inkrafttreten am 1. Dezember 2013. Mit Inkrafttreten vorgenannter Verwaltungsvorschrift trat die Verwaltungsvorschrift vom 27. Juni 2005 (Mittl.bl. BM M-V S. 704, 740), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 5. April 2011 (Mittl.bl. BM M-V S. 232) geändert worden war, außer Kraft, - Verwaltungsvorschrift „Regelung zum Verfahren bei der Besetzung von funktionsbezogenen und funktionslosen Beförderungsstellen (Beförderungsstellen) an öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“; Inkrafttreten am 1. August 2014. Mit Inkrafttreten vorgenannter Verwaltungsvorschrift trat die Verwaltungsvorschrift „Regelung zum Verfahren bei der Besetzung von funktionsbezogenen und funktionslosen Beförderungsstellen (Beförderungsstellen) an öffentlichen allgemein bildenden Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ vom 5. Mai 2000 (Mittl.bl.BM M-V S. 277), geändert durch Erlass vom 16. März 2005 (Mittl.bl. BM M-V S. 500), außer Kraft, - „Maßnahmen zur Gewährleistung der Unterrichtsversorgung an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern durch den Einsatz externer Vertretungskräfte“; Inkrafttreten am 1. August 2016. Mit Inkrafttreten vorgenannter Verwaltungsvorschrift tritt die Verwaltungsvorschrift über die Maßnahmen zur Gewährleistung der Unterrichtsversorgung an den Grundschulen Mecklenburg-Vorpommerns durch den Einsatz externer Vertretungskräfte vom 28. Januar 2013 (Mitt.bl. BM M-V S. 71), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 22. Mai 2013 (Mitt.bl. BM M-V S. 142) geändert worden war, außer Kraft, Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/62 5 - Landesverordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an staatlichen Schulen vom 16.03.2016; Inkrafttreten 01.08.2016, - Verordnung über die Unterrichtsversorgung für die Schuljahre 2016/2017 und 2017/2018; Inkrafttreten 01.04.2016, - Verordnung über die Ermäßigung der Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte als Mitglieder der Personalvertretungen; wurde mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Pflichtstundenermäßigungsverordnung vom 16.06.2016 verlängert bis zum 31.07.2020, - Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern (Schulentwicklungsplanungsverordnung - SEPVO M-V) vom 16. September 2014. Bereits die Vorgängerverordnung vom 04.10.2005 ist innerhalb des erfragten Zeitraumes durch die Verordnungen vom 31.05.2011 und vom 11.12.2012 geändert worden, - Verordnung zum Umgang mit personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigten (Schuldatenschutzverordnung - SchulDSVO M-V) vom 8. August 2011, - Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen (Schulkapazitätsverordnung - SchulKapVO M-V) vom 26. Januar 2010, zuletzt § 4 geändert durch Verordnung vom 10. Juli 2015, - Verordnung über die Durchführung von Statistiken an allgemein bildenden und beruflichen Schulen (Schulstatistikverordnung - SchulstatVO M-V) vom 17. Dezember 2004, zuletzt mehrfach geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2014. - Verordnung zur Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens an allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern vom 8. Mai 2013, - „Lernen am anderen Ort“, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 23. September 2013, - „Schulische Bildung von Kindern aus Familien beruflich Reisender“, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 2. Dezember 2007, - „Richtlinie zur Förderung von Schulfahrten zu KZ-Gedenkstätten sowie zu Gedenkstätten und -orten für Opfer der jüngeren deutschen Geschichte und zu Stätten des natur- und kulturhistorischen Erbes des Landes Mecklenburg-Vorpommern“, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 22. Juni 2015 (Ersatz für das Projekt aus dem ESF „Richtlinie zur Förderung von Klassenfahrten zu KZ-Gedenkstätten sowie zu Gedenkstätten und -orten der jüngeren deutschen Geschichte“ durch eine dauerhafte Landeslösung mit dem gleichen Volumen), - „Die Arbeit in Schulwerkstätten“, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 27. April 2009, - „Errichtung und Betrieb von vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen in Mecklenburg- Vorpommern“, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 14. April 2014; Inkrafttreten am 1. August 2014, geändert durch die 1. Änderungsverwaltungsvorschrift vom 03.05.2016 (Mittl.bl. BM M-V S. 169), - „Leistungsbewertung im Sportunterricht“, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 7. Juli 2014; Inkrafttreten am 01.08.2014, - „Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen“, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 1. August 2016; Inkrafttreten am 21.09.2011, Außerkrafttreten am 31.12.2016, - Verordnung zur Entscheidung und zum Verfahren über den Besuch von Diagnoseförderklassen an Grundschulen, Änderung vom 19.01.2016, Drucksache 7/62 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 - Verwaltungsvorschrift „Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege“, Änderung vom 13.07.2015, - Verwaltungsvorschrift „Die Arbeit in der Grundschule“, Änderung vom 07.05.2014, - Verwaltungsvorschrift „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen“ vom 20.05.2014, - Verordnung zur Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung Änderung vom 02.06.2014, - Verordnung zur einheitlichen Leistungsbewertung an den Schulen des Landes Mecklenburg- Vorpommern (Leistungsbewertungsverordnung) vom 30.04.2014, - Abendgymnasiumsverordnung vom August 2011 nebst Änderungsverordnungen, - Verordnung über den Nachweis von Latein-, Griechisch- und Hebräischkenntnissen in der gymnasialen Oberstufe vom November 2011, Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Nachweis von Latein-, Griechisch- und Hebräischkenntnissen in der gymnasialen Oberstufe, - Verordnung über Ergänzungsprüfungen in Latein, Griechisch und Hebräisch vom September 2012 nebst Änderungsverordnungen, - Abiturprüfungsverordnung vom Januar 2013 und Vierte Verordnung zur Änderung der Abiturprüfungsverordnung, - Erlass „Ergänzende Bestimmungen zur Abiturprüfungsverordnung“ vom 4. Juli 2005 und Erster Erlass zur Änderung des Erlasses „Ergänzende Bestimmungen zur Abiturprüfungsverordnung vom 4. Juli 2005“ vom Januar 2013, - Erster Erlass zur Änderung des Erlasses „Die Zeugnisse der Qualifikationsphase in der gymnasialen Oberstufe“ vom Januar 2013 und Zweite Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Zeugnisse der Qualifikationsphase in der gymnasialen Oberstufe vom Juli 2014, - Erster Erlass zur Änderung des Erlasses „Regelung zum Verfahren bei der Besetzung der Stellen der Schulleiter und deren Vertreter (Leitungsstellen) an öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ vom Februar 2013, - Erster Erlass zur Änderung des Erlasses „Die Arbeit in der Kooperativen und in der Integrierten Gesamtschule“ vom September 2013, - Erste Verordnung zur Änderung der „Verordnung zur Arbeit an den Musikgymnasien vom Mai 2014, - Erste Verordnung zur Änderung der „Verordnung zur Arbeit an den Sportgymnasien“ vom Mai 2014, - Erste Verordnung zur Änderung der „Verordnung zur Beschulung hochbegabter Schüler im Sekundarbereich“ vom Juni 2014, - Verordnung zur Änderung der Abiturprüfungsverordnung Waldorfschulen vom Juli 2014, - Erste Verordnung zur Änderung der Mittlere-Reife-Prüfungsverordnung - Gymnasien vom Juli 2014, - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Ablegen des Abiturs für Nichtschülerinnen und Nichtschüler vom Februar 2015 und Zweite Verordnung zur Änderung dieser Verordnung vom Januar 2016, - Erste Verordnung zur Änderung der Leistungsbewertungsverordnung vom Juli 2015 und Zweite Verordnung zur Änderung dieser Verordnung vom September 2016, - Verordnung zur Arbeit und zum Ablegen der Abiturprüfung am Abendgymnasium (Abiturprüfungsverordnung Abendgymnasium - AbiPrüfVOAGy M-V) Neufassung 10. Juli 2014, Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/62 7 - Verordnung über die Arbeit in der Jahrgangsstufe 13 und zum Ablegen des Abiturs an Freien Waldorfschulen (Abiturprüfungsverordnung Waldorfschulen - WAbiPrüfVO M-V) mit Neufassung 20. Januar 2013, - Verordnung zum Ablegen des Abiturs für Nichtschülerinnen und Nichtschüler mit Neufassung 20. Januar 2013, - Regelung zum Verfahren bei der Besetzung der Stellen der Schulleiterinnen und Schulleiter und deren Vertreter (Leitungsstellen) an öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg- Vorpommern mit Neufassung 4. Februar 2014, - Verwaltungsvorschrift über die Arbeit in der Kooperativen und in der Integrierten Gesamtschule mit Neufassung 2. Juni 2014, - Bekanntmachung der Neufassung der Abiturprüfungsverordnung vom 8. August 2014, - Verordnung über die Wahl, die Organisation, das Verfahren und die Erstattung von Aufwendungen der Vertretungen der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten im Bereich der Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (Schulmitwirkungsverordnung - SchMWVO M-V) mit Neufassung 26. August 2015, - Verordnung zur Arbeit und zum Ablegen des Abiturs am Fachgymnasium (Fachgymnasiumsverordnung - FGVO M-V) mit Neufassung 12. September 2016, - Verwaltungsvorschrift „Europabildung in der Schule“ vom 1. Juni 2009 und geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 8. Oktober 2015, - Verwaltungsvorschrift über die „Beschulung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 31.08.2016, - Verordnung über die Versetzung, Kurseinstufung und den Wechsel des Bildungsganges sowie über die Berufsreife an den allgemein bildenden Schulen vom 1. Juli 2012, letzte berücksichtigte Änderung: § 10 geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 21. Juli 2015, - Verordnung über die Durchführung von Prüfungen zum Erwerb der Mittleren Reife (Mittlere-Reife-Verordnung - MittReifVO M-V) vom 14. Juli 2013, letzte berücksichtigte Änderung: §§ 4, 11 geändert durch Verordnung vom 12. Juni 2014, - Verordnung über die Prüfung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I durch Nichtschülerinnen und Nichtschüler (Nichtschülerprüfungsverordnung - NSPVO M-V) vom 14. Juli 2013, geändert aufgrund von Änderung des Schulgesetzes, - Verordnung über die Prüfungen zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013, letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert durch Verordnung vom 20. Juli 2015, - Verordnung über den Erwerb von Abschlüssen des Sekundarbereichs I an Freien Waldorfschulen vom 14. Juli 2013, letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert durch Verordnung vom 12. Juni 2014, - Verordnung über die Durchführung von Prüfungen zum Erwerb der Mittleren Reife an Gymnasien und im gymnasialen Bildungsgang der Gesamtschulen (Mittlere-Reife- Prüfungsverordnung - Gymnasien - MittGyVO M-V) vom 14. Juli 2013, geändert durch Verordnung vom 12. Juni 2014, - Verordnung über die Kontingentstundentafeln an den allgemein bildenden Schulen (Kontingentstundentafelverordnung - KontStTVO M-V), letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert durch Verordnung vom 29. Juni 2016, - Die Arbeit in der Regionalen Schule vom 10. August 2009, zuletzt geändert durch den 4. Änderungserlass vom 2. Juni 2014, Drucksache 7/62 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 - Produktives Lernen an den Regionalen Schulen und den nichtgymnasialen Bildungsgängen der Gesamtschulen vom 27. April 2009 geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 20. Mai 2014, - Verordnung über die Flexible Schulausgangsphase in nichtgymnasialen Bildungsgängen an den allgemein bildenden Schulen (FlexSchAPhVO M-V) vom 27. April 2009, mehrfach geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Juli 2015, - Verwaltungsvorschrift „Die Arbeit in der schulartunabhängigen Orientierungsstufe“ vom 10. August 2009, geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 10. April 2014, - „Erste Verordnung zur Änderung der Fachschulverordnung Sozialwesen“ vom 4. Februar 2015 (Mittl.bl. BM M-V 2015 S. 12), in Kraft getreten am 1. September 2014, - Zweite Verordnung zur Änderung der Fachschulverordnung Sozialwesen vom 31. August 2016, ändert VO vom 11. Dezember 2012 (Mittl.bl. BM M-V 2016 S. 206), in Kraft getreten am 1. September 2016, - Erste Verordnung zur Änderung der Sozialassistenz-Höhere Berufsfachschulverordnung vom 31. August 2016, ändert VO vom 11. Dezember 2012 (Mittl.bl. BM M-V 2016 S. 213), in Kraft getreten am 1. September 2016, - Erste Verordnung zur Änderung der Fachgymnasiumsverordnung vom 20. Januar 2013, ändert VO vom 27. Februar 2006 (Mittl.bl. BM M-V 2013 S. 15), Änderung mit Wirkung vom 1. August 2012 und Berichtigung vom 18.02.2013, - Zweite Verordnung zur Änderung der Fachgymnasiumsverordnung vom 27. Dezember 2013, ändert VO vom 27. Februar 2006 (Mittl.bl. BM M-V 2014 S. 2), in Kraft ab 31. Januar 2014, - Dritte Verordnung zur Änderung der Fachgymnasiumsverordnung vom 25. März 2014, ändert VO vom 27. Februar 2006 (Mittl.bl. BM M-V 2014 S. 76), in Kraft getreten am 30. April 2014, - Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen für Nautik und für Schiffsbetriebstechnik im Land Mecklenburg-Vorpommern (Seeschifffahrtsausbildungs - und Prüfungsverordnung - SeeschAPVO M-V) vom 6. Mai 2008, geändert am 01.06.2016, - Verordnung zur Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens und der Sozialpflege (Gesundheits- und Sozialpflege-Berufsfachschulverordnung - GSBFSVO M-V) vom 20. April 2006, geändert am 24. März 2016 durch „Zweite Verordnung zur Änderung der Gesundheits- und Sozialpflege-Berufsfachschulverordnung“ und geändert am 3. August 2015 durch „Erste Verordnung zur Änderung der Gesundheitsund Sozialpflege-Berufsfachschulverordnung“ (Inkrafttreten 01.08.2015), - Erste Verordnung zur Änderung der Berufliche Schulen Organisationsverordnung vom 28. August 2013, in Kraft mit Wirkung vom 1. August 2013, - Zweite Verordnung zur Änderung der Berufliche Schulen Organisationsverordnung vom 14. Juli 2015, Inkrafttreten am 1. August 2015, - Dritte Verordnung zur Änderung der Berufliche Schulen Organisationsverordnung vom 3.Mai 2016, in Kraft getreten am 1. August 2016, - „Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen zu den Kosten der Unterbringung sowie zu Fahrtkosten bei notwendiger auswärtiger Unterkunft“, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 1. September 2015 (ersetzt Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Berufsschülerinnen und Berufsschüler bei notwendiger auswärtiger Unterkunft vom 24. Januar 2013), Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/62 9 - Dritte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung berufliche Schulen vom 14. Dezember 2015, - Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung berufliche Schulen (Mittl.bl. BM M-V 2012 S. 1092) und Berichtigung vom 4. Februar 2013 (Mittl.bl. BM M-V 2013 S. 85), - Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung berufliche Schulen vom 3. Dezember 2012 (Mittl.bl. BM M-V 2012 S. 1092), - Landesverordnung über die Zuständigkeiten, die Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung und die Förderung der Weiterbildungsdatenbank nach dem Gesetz zur Förderung der Weiterbildung in Mecklenburg-Vorpommern (Weiterbildungslandesverordnung - WBLVO M-V) vom 28. Juli 2011; gleichzeitig traten die Weiterbildungszuständigkeitslandesverordnung vom 20. Januar 2006 (GVOBl. M-V S. 36), die Weiterbildungsanerkennungsverordnung vom 12. September 1995 (GVOBl. M-V S. 503), die Landesverordnung über die Förderung von Weiterbildungsberatungsstellen und der Weiterbildungsdatenbank Mecklenburg-Vorpommern vom 23. September 2002 (GVOBl. M-V S. 714) und die Anerkennungskostenverordnung vom 3. Januar 1996 (GVOBl. M-V S. 70), die zuletzt durch die Verordnung vom 29. August 2009 (GVOBl. M-V S. 527) geändert worden war, außer Kraft, - Inkrafttreten der Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013 (GVOBL. M-V S. 486, Mittl.bl. BM M-V S. 276) und Außerkrafttreten der Volkshochschulabschlussverordnung vom 06. Juni 2005 (GVOBl. M-V S. 342), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 11. Dezember 2012 (GVOBl. M-V 2013 S. 101), - Erste Änderungsverordnung (der Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 03. Juli 2014 (GVOBL M-V S. 435) (Mittl.bl. BM M-V S.203) (GVOBl M-V S. 435), - Zweite Änderungsverordnung (der Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 20. Juli 2015 (Mittl.bl. BM M-V S.100), - Verordnung für Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulverordnung - PSchVO M-V) vom 2. Juni 2010 (MittBl. BM M-V S. 486), geändert durch die Verordnung vom 28. August 2013 (GVOBl. M-V S. 540), geändert durch die Verordnung vom 16. Juni 2015 (GVOBl. M-V S. 194). 4. Wie viele der neu gefassten, überarbeiteten bzw. ersetzenden untergesetzlichen Regelungen sind im Zuge der Neufassung bzw. Überarbeitung in Sinne der Deregulierung spürbar reduziert worden (bitte die konkreten Vorschriften nennen)? 5. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse der Deregulierungsmaßnahmen im Bereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur in der 6. Legislaturperiode? Zu 4 und 5 Die Anzahl der Vorschriften, welche spürbar im Sinne der Frage 4 reduziert worden sind, kann abschließend nicht benannt werden. Dazu fehlt es an der Bestimmtheit beziehungsweise Bestimmbarkeit des Begriffes „spürbar“. So kann eine Regelung schon dann spürbar reduziert worden sein, wenn sich der Umfang des Regelungstextes um wenige Seiten verringert hat, wenn die Regelung bereits vorher hinsichtlich der Seitenzahl vergleichsweise übersichtlich war. Drucksache 7/62 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 Ein anderer Maßstab muss gelten, wenn es sich um komplexere Regelungen handelt. Allein aus der Benennung einer konkreten Zahl können keine Rückschlüsse gezogen werden. Entscheidend ist der Inhalt dieser Vorschriften. Nach dem Ende des Lehrerpersonalkonzeptes bestand ein hoher Bedarf an mehr inhaltlich ausgerichteter Regulierung und nicht mehr an überwiegend personalwirtschaftlich orientierter, was zwar die Schaffung beziehungsweise Änderung/Ersetzung von Vorschriften bedeutet, aber mit entsprechend langfristiger Planbarkeit für die Schulen verbunden ist. Zu nennen sind beispielsweise die fünfjährigen Klassenfahrtenbudgets, Fortbildungsbudgets in der richtigen Höhe ohne Aneinanderreihung von geringen Einzelzuweisungen, Planungssicherheit vor dem Beginn der Sommerferien und vor dem Schuljahresstart, Einstellung von Vertretungslehrkräften mit dem Ergebnis von weniger Aufwand bei der Suche nach Lehrkräften. Aus Sicht der Landesregierung sind dies Maßnahmen der Deregulierung. 6. Welche Anzahl von untergesetzlichen Regelungen bilden derzeit die Grundlage für schulorganisatorisch Verfahren und Abläufe (bitte getrennt nach Art der untergesetzlichen Regelung angeben)? Hierzu wird auf den Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern untern folgendem Link verwiesen: http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Ministerium/Rechtsvorschriften/Schule