Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/620 7. Wahlperiode 12.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Integrationsfonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie wurde der Integrationsfonds des Landes Mecklenburg- Vorpommern geschaffen? a) Mit welcher Begründung wurde der Integrationsfonds geschaffen? b) Aufgrund welcher konzeptionellen Grundlage wurde der Integrationsfonds geschaffen? c) Wer hat die Schaffung des Integrationsfonds beschlossen? Die Fragen 1, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Zu den erheblichen Integrationskosten der Länder leistet der Bund in den Jahren 2016 bis 2018 eine Integrationspauschale. Davon entfallen auf Mecklenburg-Vorpommern pro Jahr 38,2 Millionen Euro. Zur Unterstützung der Kommunen im Bereich Integration haben am 2. August 2016 das Land Mecklenburg-Vorpommern, der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e. V. und der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern e. V. zur Verwendung dieser Mittel bezüglich des Integrationsfonds Folgendes vereinbart: „Zur weitergehenden Förderung von Vorhaben und Projekten richtet das Land einen Integrationsfonds beim Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales ein. Mit Mitteln des Fonds können Vorhaben und Projekte unterstützt werden, die in besonderer Weise geeignet sind, die gesellschaftliche Integration und das Zusammenleben im Land zu fördern. Der Fonds wird in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils mit Mitteln in Höhe von 1 Million Euro ausgestattet.“ Drucksache 7/620 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Was ist die Besonderheit des Integrationsfonds gegenüber den vorher bestehenden Fördermöglichkeiten für die soziale und berufliche Integration sowie für die Partizipation von Migranten? Gefördert werden in den kommunalen Gebietskörperschaften insbesondere lokal initiierte Vorhaben und Projekte, wie zum Beispiel Orientierungs- und Kommunikationsangebote, Koordinierung ehrenamtlicher Initiativen, Patenschaftsprojekte und der Einsatz von ehrenamtlichen Integrationsbegleitern. Zuwendungsempfänger können kreisfreie Städte, Landkreise, kreisangehörige Städte, Ämter und Gemeinden sowie Vereine, Stiftungen, andere Körperschaften und natürliche Personen sein. 3. Welche Definition von Integration findet für den Integrationsfonds Anwendung? Die Landesregierung orientiert ihre Integrationspolitik daran, dass alle Menschen, die rechtmäßig in Mecklenburg-Vorpommern leben, ungeachtet ihrer Herkunft frühzeitig in die Gesellschaft im Sinne einer umfassenden und gleichberechtigten Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen einbezogen werden sollen. Integration wird als ein wechselseitiger Prozess verstanden, der sowohl die Zugewanderten als auch die Aufnahmegesellschaft einbezieht. 4. Welche sind die Zielgruppen für Projekte, die durch den Integrationsfonds unterstützt werden können? Zielgruppe der Förderung sind insbesondere anerkannte Flüchtlinge und auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber unter Einbeziehung der Aufnahmegesellschaft. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/620 3 5. Nach welchem Schlüssel und aufgrund welcher Kriterien wird der Fonds regional zugeteilt? In den Jahren 2017 und 2018 steht den kreisfreien Städten sowie den Landkreisen zusammen mit den ihnen angehörigen Städten, Ämtern und Gemeinden ein rechnerischer Förderanteil an den vom Land für den Integrationsfonds zur Verfügung gestellten Mitteln entsprechend der Daten zu Asylbewerberinnen und Asylbewerbern im Verfahren, asylberechtigt anerkannten Personen, Personen mit Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 4 des Asylgesetzes und subsidiär Schutzberechtigten nach § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes zur Verfügung (Regionalbudget ). Die Regionalbudgetierung erfolgt ausschließlich auf Ebene der Landkreise/kreisfreien Städte. Grundlage der Berechnung sind die Daten aus dem Ausländerzentralregister zum Stichtag des 31.10. des Vorjahres. 6. Wie wird dafür geworben, Projekte für die Förderung aus dem Integrationsfonds einzureichen? Mit der Übermittlung des Entwurfes der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen und des Zusammenlebens in den kreisfreien Städten, Landkreisen, kreisangehörigen Städten, Ämtern und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Richtlinie Integrationsfonds) wurden der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e. V. und der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern e. V. gebeten, ihre Mitglieder über den Richtlinienentwurf und über den gleichzeitigen Beginn des Zuwendungsverfahrens durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu informieren. Die Pressemitteilung und die Webseiten des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung und des Landesamtes für Gesundheit und Soziales informieren ebenfalls über das Antrags- und Zuwendungsverfahren. 7. Welche Unterstützung erhalten die Erst- und Letztempfänger bei der Bewältigung des Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahrens? Die Landesregierung hat ein Faltblatt erarbeitet, welches informiert und insbesondere das Verfahren beschreibt. Dies steht auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung und des Landesamtes für Gesundheit und Soziales bereit. Darüber hinaus werden durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales ein Leitfaden zur Ausfertigung der Projektbeschreibung sowie ein Informationsblatt zur Förderfähigkeit von Ausgaben zur Verfügung gestellt. Drucksache 7/620 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Damit werden Anhaltspunkte, die bei der Erstellung der Projektbeschreibung helfen sollen, sowie grundsätzliche Ausführungen zur zuwendungsrechtlichen Einordnung von beantragten Ausgaben gegeben. Auch stehen elektronische Antragsformulare zur Verfügung, die durch den Antrag leiten und bei denen elektronische Berechnungen hinterlegt sind. Jederzeit ist eine telefonische Beratung sowohl beim Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung als auch beim Landesamt für Gesundheit und Soziales möglich. Die Kontaktdaten sind auf beiden Homepages veröffentlicht. Bei Bedarf finden auch persönliche Gespräche statt, in denen Hilfestellung gegeben werden kann. Darüber hinaus kommt das Landesamt für Gesundheit und Soziales auch Einladungen zu Veranstaltungen nach, die seitens einzelner Kommunen zur Information von Trägern durchgeführt werden. Die Dokumente für die Abrechnung werden ebenfalls elektronisch zur Verfügung gestellt. Diese enthalten elektronische Berechnungen und Hinweise zum Ausfüllen. 8. Welche Unterstützung erhalten die Letztempfänger hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung und Durchführung der geförderten Projekte? Das Land gewährt keine Unterstützung bei der inhaltlichen Gestaltung und Durchführung der geförderten Projekte. Inwieweit Vereine, Stiftungen, andere Körperschaften sowie natürliche Personen als Projektträger von den Kommunen Unterstützung erhalten, ist der Landesregierung nicht bekannt.