Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/624 7. Wahlperiode 12.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Richtermangel an Arbeitsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Den Arbeitsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern droht im kommenden Jahrzehnt ein massiver Richtermangel, der sich auf die Prozesslaufzeiten dramatisch auswirken wird (Nordkurier vom 20.05.2017). Auch durch einen Rückgang der Zahl der Rechtsreferendare kann sich dieses Problem zusätzlich verschärfen. 1. Wie viele Richter an den Arbeitsgerichten in Mecklenburg- Vorpommern werden im Zeitraum der Jahre 2025 bis 2032 altersbedingt aus dem Richterdienst ausscheiden? Im Zeitraum der Jahre 2025 bis 2032 werden zwölf Richterinnen und Richter an den Arbeitsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern altersbedingt aus dem Richterdienst ausscheiden . Drucksache 7/624 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Rechtsreferendare haben in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten zehn Jahren die Zweite juristische Prüfung erfolgreich abgelegt (bitte nach Jahren und Noten einzeln aufteilen)? Jahr Referendare Notenstufen Sehr gut Gut Vollbefriedigend Befriedigend Ausreichend 2016 48 0 1 5 19 23 2015 63 0 0 7 28 28 2014 66 0 1 3 28 34 2013 63 0 1 7 23 32 2012 59 0 2 13 18 26 2011 76 0 0 8 26 42 2010 71 0 1 5 24 41 2009 79 0 0 7 28 44 2008 78 0 1 8 23 46 2007 92 0 2 5 42 43 3. Wie wird die Entwicklung der Zahl der bestandenen Zweiten juristischen Prüfungen bis zum Jahr 2032 prognostiziert (bitte nach Jahren einzeln aufteilen)? Die Anzahl der bestandenen Zweiten juristischen Prüfungen richtet sich vor allem nach der Anzahl der eingestellten Rechtsreferendare. Die Referendare werden jeweils zum 1. Juni und zum 1. Dezember eines Jahres eingestellt. Nach Abschluss des zweijährigen Referendariates und bei einer derzeit zu prognostizierenden Durchfallquote von zehn Prozent für die Zweite juristische Staatsprüfung ergibt sich in den nächsten Jahren folgendes Bild: Jahr der Einstellung Anzahl der Referendare Prognostizierte Absolventen 2015 41 37 in 2017 2016 42 38 in 2018 2017 (Stand: 01.06.2017) 26 23 im ersten Halbjahr 2019 Eine Prognose darüber hinaus ist nicht möglich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/624 3 4. Welche Maßnahmen sind eingeleitet worden, um die Anzahl an Rechtsreferendaren im Mecklenburg-Vorpommerschen Staatsdienst zu erhöhen? Die Regelungen zur Unterhaltsbeihilfe für Referendare wurden zum September 2016 verbessert. Die monatliche Unterhaltsbeihilfe wurde von 950 Euro auf 1.125 Euro (Bundesdurchschnitt ) erhöht. Für die Zukunft wurde eine Dynamisierungsregelung eingefügt. Der Freibetrag für Nebeneinkommen wurde von 500 Euro auf 150 Prozent der Unterhaltsbeihilfe angehoben und dynamisiert. Seit Januar 2017 wurden die Klausurtermine des 2. Staatsexamens um einen Monat nach hinten in den 21. Monat verlegt, wodurch sich eine längere Lernzeit ergibt. Seit dem Jahr 2016 wird das Referendariat unter das Motto „Klein, aber fein“ gestellt. Dies beinhaltet die Optimierung der Arbeitsgemeinschaften und Klausurenkurse. Heimzugänge für beck-online werden zur Verfügung gestellt, der Dienstleistungsgedanke verstärkt und Zusatzangebote in der Ausbildung unterbreitet. Ab dem 1. Juni 2017 wird den Referendaren mit „Elan-Ref“ ein praxisorientiertes, modernes Lernprogramm zur Verfügung gestellt. Dies enthält derzeit die Module Zivilrecht und Strafrecht. Ein Modul Verwaltungsprozessrecht befindet sich im Aufbau. Am 8. Juni 2017 wurde in den Räumlichkeiten der Universität Greifswald erstmals ein Jura- Infotag veranstaltet. Praktiker stellten hier Abiturienten, Studierenden und Referendaren die Vielfalt juristischer Berufsbilder und entsprechende berufliche Entwicklungsmöglichkeiten im Land vor. Die Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern und der Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern wird intensiviert. Das Land beteiligt sich aktiv an länderübergreifenden Arbeitsgruppen, die sich mit der Erhöhung der Absolventenzahlen befassen. 5. Welche Maßnahmen sind für die Zukunft geplant, um die Anzahl an Rechtsreferendaren im Mecklenburg-Vorpommerschen Staatsdienst zu erhöhen? Das Landesjustizprüfungsamt plant derzeit eine Reihe von Änderungen im Juristenausbildungsgesetz , der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung und weiteren prüfungsrechtlichen Vorschriften. Hierbei wird auch nach attraktivitätssteigernden und sonstigen Optimierungen gesucht. Dies betrifft unter anderem die Verbeamtung im Vorbereitungsdienst, die mögliche Veränderung der Bestehensgrenze für die Zulassung zur mündlichen Prüfung, die Ausweitung der Regelungen zur Notenverbesserung oder aber auch die Einführung zusätzlicher Schwerpunktbereiche. Drucksache 7/624 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Wie lang ist die durchschnittliche Verfahrensdauer eines arbeitsgerichtlichen Prozesses im ersten Rechtszug in Mecklenburg-Vorpommern? Im Jahr 2016 betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Urteilsverfahren (einschließlich Eilverfahren) 3,8 Monate. Die durchschnittliche Dauer der durch Urteil beendeten Verfahren betrug 8,4 Monate. In den Beschlussverfahren betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer 4,3 Monate. 7. Wie lang ist die durchschnittliche Verfahrensdauer eines arbeitsgerichtlichen Prozesses im zweiten Rechtszug in Mecklenburg- Vorpommern? Im Jahr 2016 betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer der Berufungen (einschließlich Eilverfahren) 7,9 Monate. Die durchschnittliche Dauer der durch Urteil beendeten Verfahren betrug 9,7 Monate. Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Beschwerdeverfahren in Beschlusssachen (einschließlich Eilverfahren) betrug 6,5 Monate. 8. Inwieweit wird eine Veränderung der durchschnittlichen Dauer des arbeitsgerichtlichen Prozesses im ersten und zweiten Rechtszug in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2032 erwartet? Eine Prognose der zukünftigen Verfahrensdauer ist nicht möglich. 9. Gibt es Zielvorgaben hinsichtlich der Dauer eines arbeitsgerichtlichen Prozesses im ersten und zweiten Rechtszug in Mecklenburg- Vorpommern? Wenn ja, wie sehen diese aus? Zielvorgaben zur Dauer gerichtlicher Verfahren bestehen nicht und sind im Hinblick auf die richterliche Unabhängigkeit auch nicht möglich.