Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/626 7. Wahlperiode 26.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Pflegestützpunkte und Pflegelotsen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Der Aufbau welcher Pflegestützpunkte in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten wurde bzw. wird in den Jahren 2011 bis 2017 in welcher Höhe durch das Land Mecklenburg-Vorpommern gefördert? Für den Aufbau von Pflegestützpunkten konnten im Rahmen einer Anschubfinanzierung für Sach- und Investitionsausgaben gemäß § 1 Absatz 5 der Finanzzuweisungsverordnung Zuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Januar 2012 bis zum 1. Dezember 2013 gewährt werden, sofern diese bis zum 30. Juni 2013 errichtet wurden. Dazu im Einzelnen Tabelle 1. Darüber hinaus werden seit dem Jahr 2011 jährlich Zuweisungen in Höhe von maximal 70 Prozent der tatsächlichen Personalkosten, die den Landkreisen und kreisfreien Städten für von ihnen in die Pflegestützpunkte entsandtes Personal entstehen, gewährt. Dazu im Einzelnen Tabelle 2. Zur Einführung einer landeseinheitlichen Pflegestützpunktsoftware sind den Landkreisen und kreisfreien Städten im Jahr 2015 einmalig Förderungen für die Anschaffung der entsprechenden Lizenzen aus Landesmitteln gewährt worden. Dazu im Einzelnen Tabelle 3. Drucksache 7/626 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Tabelle 1 Einmalige Zuweisungen für eine Anschubfinanzierung: Landkreis/ kreisfreie Stadt Pflegestützpunktstandort Zuweisungsjahr und Zuweisungshöhe in Euro 2012 2013 Hansestadt Rostock Außenstelle - Südstadt 0,00 14.413,28 Landeshauptstadt Schwerin Schwerin 0,00 14.914,24 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Demmin Neustrelitz 0,00 0,00 18.152,89 10.939,42 Landkreis Vorpommern-Rügen Stralsund 0,00 19.978,14 Landkreis Nordwestmecklenburg Hansestadt Wismar Grevesmühlen 0,00 0,00 19.851,64 17.532,77 Landkreis Vorpommern-Greifswald Hansestadt Greifswald Anklam 0,00 0,00 21.571,62 21.915,15 Landkreis Ludwigslust-Parchim Ludwigslust Parchim 0,00 0,00 19.248,25 18.329,70 Tabelle 2 Zuweisungen für Personalkosten: Landkreis/ Kreisfreie Stadt Zuweisungsjahr und Zuweisungshöhe für Personalkosten in Euro 2011 2012 2013 2014 Hansestadt Rostock 20.474,67 57.946,00 66.459,79 64.330,00 Landeshauptstadt Schwerin 0,00 0,00 23.223,17 42.229,45 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 0,00 0,00 83.678,00 86.509,34 Landkreis Rostock 13.767,70 38.260,77 32.041,16 31.488,44 Landkreis Vorpommern-Rügen 0,00 0,00 18.020,10 26.792,56 Landkreis Nordwestmecklenburg 0,00 0,00 48.552,00 61.547,80 Landkreis Vorpommern-Greifswald 22.539,34 31.569,93 74.716,34 108.876,00 Landkreis Ludwigslust-Parchim 0,00 0,00 40.199,23 70.259,96 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/626 3 Fortsetzung Tabelle 2 Landkreis/ Kreisfreie Stadt Zuweisungsjahr und Zuweisungshöhe für Personalkosten in Euro 2015 2016 Hansestadt Rostock 71.031,63 72.198,00 Landeshauptstadt Schwerin 44.233,68 44.720,20 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 111.127,56 122.330,00 Landkreis Rostock 38.192,84 36.839,95 Landkreis Vorpommern-Rügen 35.896,28 35.490,00 Landkreis Nordwestmecklenburg 67.851,97 67.137,00 Landkreis Vorpommern - Greifswald 108.539,00 108.731,00 Landkreis Ludwigslust-Parchim 68.980,00 69.437,42 Zuweisungen für die Personalkosten für 2017 erfolgen gemäß § 2 Absatz 1 der Finanzzuweisungsverordnung erst zum 30. Juni 2017. Tabelle 3 Einmalige Zuwendungen für den Lizenzerwerb zur Einführung einer landeseinheitlichen Pflegestützpunktsoftware im Jahr 2015: Landkreis/kreisfreie Stadt Zuwendungshöhe in Euro Hansestadt Rostock 2.261,00 Landeshauptstadt Schwerin 1.130,50 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 3.391,50 Landkreis Rostock 1.130,50 Landkreis Vorpommern-Rügen 1.130,50 Landkreis Nordwestmecklenburg 2.261,00 Landkreis Vorpommern-Greifswald 3.391,50 Landkreis Ludwigslust-Parchim 2.261,00 2. An welchen Standorten und in wessen Trägerschaft befinden sich aktuell Pflegstützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern „in Betrieb“? a) Wie stellt sich die personelle Besetzung der jeweiligen Pflegestützpunkte dar? b) Wie sind die Öffnungszeiten der Pflegestützpunkte geregelt? c) Inwieweit erfolgt auch eine aufsuchende Beratung? Alle Pflegestützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern befinden sich in gemeinsamer Trägerschaft des jeweiligen Landkreises beziehungsweise der jeweiligen kreisfreien Stadt sowie der Landesverbände der Pflegekassen Mecklenburg-Vorpommern. Drucksache 7/626 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Standorte der „in Betrieb“ befindlichen Pflegestützpunkte: Landkreis/kreisfreie Stadt Pflegestützpunktstandorte Hansestadt Rostock Rostock Landeshauptstadt Schwerin Schwerin Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Demmin Neustrelitz Neubrandenburg Landkreis Rostock Güstrow Landkreis Vorpommern-Rügen Stralsund Landkreis Nordwestmecklenburg Hansestadt Wismar Grevesmühlen Landkreis Vorpommern-Greifswald Hansestadt Greifswald Anklam Pasewalk Landkreis Ludwigslust-Parchim Ludwigslust Parchim Zu a) In jedem Pflegestützpunkt kommen laut vertraglicher Vereinbarung zwischen den Landkreisen beziehungsweise den kreisfreien Städten und den Landesverbänden der Pflegekassen Mecklenburg-Vorpommern, als gemeinsame Träger der Pflegestützpunkte, jeweils eine Vollzeitbeschäftigteneinheit (VbE) für die Pflegeberatung durch die Pflegekassen und eine Vollzeitbeschäftigteneinheit (VbE) für die Sozialberatung durch die jeweilige Kommune zum Einsatz. Zu b und c) Alle Pflegestützpunkte bieten Dienstag und Donnerstag ganztägige Öffnungszeiten in den Hauptstandorten an sowie darüber hinaus Beratungen nach Vereinbarung, die auf Wunsch der Rat- und Hilfesuchenden auch in deren Häuslichkeit durchgeführt werden. Von folgenden Pflegestützpunkten werden noch zusätzlich regelmäßige Sprechstunden/ Sprechtage in kreisangehörigen Städten abgehalten: Pflegestützpunkthauptstandort Standort Sprechstunde/Sprechtag Öffnungszeiten Hansestadt Stralsund Bergen Grimmen Ribnitz-Damgarten 1. Mittwoch im Monat 09:00 - 12:00 Uhr 2. Mittwoch im Monat 09:00 - 12:00 Uhr 3. Mittwoch im Monat 09:00 - 12:00 Uhr Neustrelitz Waren Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/626 5 Pflegestützpunkthauptstandort Standort Sprechstunde/Sprechtag Öffnungszeiten Güstrow Bad-Doberan Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Grevesmühlen und Hansestadt Wismar Gadebusch Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Ludwigslust Boizenburg 1. Mittwoch im Monat 09:00 - 12:00 Uhr Parchim Sternberg 1. Mittwoch im Monat 09:00 - 12:00 Uhr 3. Wie stellt sich die Finanzierung der Pflegestützpunkte im Jahr 2017 in Mecklenburg-Vorpommern dar? Unter Berücksichtigung der gemeinsamen Pflegestützpunktträgerschaft der Landesverbände der Pflegekassen und der Landkreise beziehungsweise der kreisfreien Städte stellt sich die Finanzierung der Pflegestützpunkte wie folgt dar: Von den Landesverbänden der Pflegekassen werden die Personalkosten für die von ihnen in die Pflegestützpunkte entsandten Pflegeberaterinnen und Pflegeberater getragen. Die Personalkosten für die in die Pflegestützpunkte entsandten Sozialberaterinnen und Sozialberater trägt der jeweilige Landkreis beziehungsweise die jeweilige kreisfreie Stadt. Das Land bezuschusst die kommunalen Personalkosten gemäß der Finanzzuweisungsverordnung in Höhe von maximal 70 Prozent. Für das Jahr 2017 sind zur Unterstützung der Finanzierung der Pflegestützpunkte im Landeshaushalt insgesamt 750.000,00 Euro eingestellt. Da die Zuweisungen für die kommunalen Personalkosten entsprechend der Finanzzuweisungsverordnung grundsätzlich zum 30. Juni des jeweiligen Jahres erfolgen, können gegenwärtig noch keine endgültigen detaillierten Einzelzuweisungsbeträge für das Jahr 2017 ausgewiesen werden. Die für den Betrieb der Pflegestützpunkte erforderlichen laufenden Sachkosten werden in Höhe von je einem Drittel von den Pflegekassen, den Krankenkassen und dem jeweiligen Landkreis beziehungsweise von der jeweiligen kreisfreien Stadt getragen. Drucksache 7/626 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 4. Welche „Pflegelotsen“-Projekte oder Pflegeberatungsprojekte außerhalb von Pflegestützpunkten bzw. an diese angelagert, wurden bzw. werden in den Jahren 2010 bis 2017 in Mecklenburg-Vorpommern vom Land in welcher Höhe, aus welchen Haushaltstitel und auf welcher rechtlichen Grundlage (Gesetz, Richtlinie, Verordnung) gefördert? Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung gewährt den Landkreisen und den kreisfreien Städten Zuweisungen zur Unterstützung einer integrierten Pflegesozialplanung und zur Finanzierung begleitender Projekte zur Stärkung von häuslicher, ambulanter und teilstationärer Pflege. Entsprechende Zuweisungsverträge wurden mit allen sechs Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten geschlossen. Die Förderung erfolgt aus dem Kapitel 1005, Titel 633.66. Zu den geförderten Projekten gehören auch Projekte mit Pflegeberatungsinhalten. Im Einzelnen: Projekt „Pflegelotse in der Gemeinde“, Landkreis Ludwigslust-Parchim Inhalt des Projektes ist der wohnortnahe Einsatz von geschulten ehrenamtlichen Pflegelotsen und die Vernetzung mit den verschiedenen regionalen Beratungsstrukturen. Die Pflegelotsen sollen Betroffene „an die Hand nehmen“ und ihnen erste Informationen zu Fragen der Pflege geben und bei Bedarf an fachliche Beratungsstellen, wie zum Beispiel die Pflegestützpunkte, weitervermitteln. Förderzeitraum Fördersumme in Euro 01.10.2014 - 31.12.2014 40.285,00 01.01.2015 - 31.12.2015 94.267,00 01.01.2016 - 31.12.2016 100.005,79 01.01.2017 - 31.12.2017 81.727,14 Projekt „Wohnberatung -Wohnen ohne Barrieren!“, Landeshauptstadt Schwerin Mithilfe des Projektes sollte eine örtliche Wohnraumberatung aufgebaut werden. Das Projekt sieht eine enge Verzahnung zwischen dem Pflegestützpunkt Schwerin und der Kreishandwerkerschaft Schwerin vor. Förderzeitraum Fördersumme in Euro 01.03.2016 - 31.12.2016 34.283,30 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/626 7 Projekt „Mobile Seniorenberatung“, Landkreis Nordwestmecklenburg Abgegrenzt zu der Arbeit der Pflegestützpunkte ist der Seniorenberater laut Tourenplan in den Ortschaften präsent und ansprechbar. Er ermöglicht eine direkte und persönliche Kontaktaufnahme . Förderzeitraum Fördersumme in Euro 01.06.2016 - 31.12.2016 29.050,00 01.01.2017 - 31.12.2017 31.822,66 Projekt „Mobile Pflege- und Sozialberatung“, Landkreis Ludwigslust-Parchim Mit dem Beratungsfahrzeug ist eine kostenlose und neutrale Pflege- und Sozialberatung auch vor Ort in den Gemeinden des Landkreises im zu Beratungszwecken umgebauten Fahrzeug möglich. Förderzeitraum Fördersumme in Euro 01.03.2015 - 31.12.2015 15.208,55 Projekt Gero-Mobil, Landkreis Vorpommern-Greifswald Übergeordnetes Ziel des Projektes ist die Etablierung eines niedrigschwelligen und mobilen Beratungs-und Assessmentangebotes in der ländlichen Region von Vorpommern-Greifswald. Förderzeitraum Fördersumme in Euro 01.01.2015 - 31.12.2015 23.000,00 01.01.2016 - 31.12.2016 23.000,00 01.01.2017 - 31.12.2017 23.000,00 Projekt „CariMobil“, Landkreis Vorpommern-Greifswald Das CariMobil ist ein mobiles Beratungsangebot in Form eines Beratungsbusses im ländlichen Raum. Förderzeitraum Fördersumme in Euro 01.01.2016 - 31.12.2016 40.000,00 01.01.2017 - 31.12.2017 28.403,24 Drucksache 7/626 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 ILWiA-Verbund - Technologiezentrum Fördergesellschaft mbH Vorpommern Landkreis Vorpommern-Greifswald Das Projekt beinhaltet eine unabhängige Bürgerberatung zum altersgerechten Wohnen. Förderzeitraum Fördersumme in Euro 01.01.2015 - 31.12.2015 81.000,00 01.04.2016 - 31.12.2016 28.000,00 01.01.2017 - 31.12.2017 20.000,00 5. Inwieweit und auf welcher rechtlichen Grundlage ist eine Antragsstellung und Förderung einer Pflege-(lotsen-)Beratung im laufenden Jahr noch möglich? Inwieweit kann eine vorangegangene Förderung verlängert werden? Die Zuständigkeit für die Bescheidung von Anträgen auf Förderung auf der Grundlage der Landeszuweisungen zur Unterstützung einer integrierten Pflegesozialplanung und zur Finanzierung begleitender Projekte zur Stärkung von häuslicher, ambulanter und teilstationärer Pflege liegt bei den Landkreisen und den kreisfreien Städte. Diese entscheiden auch, ob vorangegangene Förderungen verlängert werden können.