Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/629 7. Wahlperiode 19.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Förderung von studentischem Wohnen durch das Land Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Über welche Möglichkeiten bzw. Programme verfügt das Land Mecklenburg-Vorpommern, um den Kommunen Fördermittel für „studentisches Wohnen“ zur Verfügung zu stellen? Möglichkeiten der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, Kommunen Fördermittel für studentisches Wohnen zur Verfügung zu stellen, ergeben sich unter anderem durch die Programme der Städtebauförderung, sofern die Fördervoraussetzungen, insbesondere die Lage des Vorhabens innerhalb einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme, vorliegen. Darüber hinaus bietet das Wohnraummodernisierungsprogramm zinsgünstige Darlehen für die Modernisierung bestehenden Wohnraums, die sowohl von Kommunen als auch von Studierendenwerken genutzt werden können, ebenso wie das Programm Wohnungsbau Sozial, das die Schaffung belegungsgebundenen Wohnraums unterstützt. Drucksache 7/629 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. In welchem Umfang nutzte die Hansestadt Rostock bzw. die Hansestadt Greifswald entsprechende Möglichkeiten bzw. Programme in den Jahren 2015 und 2016 (bitte aufschlüsseln mit Angabe des jeweiligen Förderprogramms, der jeweiligen Fördersumme und der so entstandenen Wohneinheiten)? Der Hansestadt Rostock wurden im Zuge des Städtebauförderprogramms 2015 Städtebaufördermittel in Höhe von 500.000 Euro (davon 2/3 Finanzhilfen von Bund und Land und 1/3 Eigenanteil der Kommune) für ein Bauvorhaben des Studentenwerkes bereitgestellt. Angedacht waren die Mittel ursprünglich für einen Dachausbau über der Mensa in der St.-Georg-Straße 104 zur Schaffung von 40 neuen Wohneinheiten. Diese Mittel wurden bisher nicht eingesetzt, sind jedoch nach wie vor eingeordnet. Der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wurden Städtebaufördermittel in Höhe von 500.000 Euro (davon 2/3 Finanzhilfen von Bund und Land und 1/3 Eigenanteil der Kommune) für studentisches Wohnen in der Johann-Sebastian-Bach-Straße 27, ein stadtbildprägendes Einzeldenkmal in direkter Innenstadtlage, bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgte aus Mitteln des landeseigenen Städtebauförderprogramms. Die bauliche Sanierung des Wohnheimes Bachstraße hat im Juli 2015 begonnen. Das Denkmalobjekt wurde vollständig saniert und die dort befindlichen ehemaligen Gästezimmer der Universität zu 36 Einraum- und Doppelappartements mit 800 Quadratmetern Wohnfläche umgebaut. Im Jahr 2016 erfolgte die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 3.900.000 Euro zur Förderung des studentischen Wohnens in Greifswald, Makarenkostraße 47 a-c. Durch Modernisierung und Zuschnittsänderung entstehen 80 Ein-, Drei- und Vierraumwohnungen für 155 Studierende als Einzelmieter, Wohngemeinschaften oder Familien. Der Zuschuss stammt aus dem Sonderprogramm zur Gewährung von Zuschüssen für die soziale Wohnraumförderung insbesondere für prioritäre Maßnahmen der Wohnraumertüchtigung. Ziel der Förderung ist die Wiedernutzbarmachung von aus faktischen/technischen Gründen nicht nutzbarem Wohnraum zur Versorgung benachteiligter Haushalte und Vermeidung der Entwicklung angespannter Wohnungsmärkte.