Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. November 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/63 7. Wahlperiode 28.11.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Einhaltung der Schülermindestzahlen in den Eingangsklassen im Schuljahr 2016/2017 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Nach den Vorschriften des Schulgesetzes gelten die Schülermindestzahlen nur für die öffentlichen Schulen der jeweiligen Schulart. Insofern sind bei der Beantwortung der folgenden Fragen auch nur die öffentlichen Schulen dargestellt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die für einen geordneten Schulbetrieb in § 45 Absatz 4 Schulgesetz festgelegten Schülermindestzahlen nach dem Ablauf der Anmeldefrist für das folgende Schuljahr erreicht werden und nicht im Laufe eines Schuljahres gewährleistet sein müssen. Für die nachfolgenden Auswertungen wurden die vorläufigen Schülerzahlen der allgemein bildenden Schulen zum Stichtag der amtlichen Schulstatistik 2016/2017 zugrunde gelegt. 1. Wie viele Eingangsklassen der Jahrgangsstufe 1 wurden im Schuljahr 2016/2017 an den Einzelstandorten gemäß des Schul-, Informationsund Planungssystems Mecklenburg-Vorpommerns (SIP) mit weniger als 20 Schülerinnen und Schülern gebildet (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen, Einzelschulen und jeweiliger Schülerzahl der ersten Jahrgangsstufe angeben)? Die Schülermindestzahl 20 gilt für die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule am Einzelstandort. Insofern wird bei der Beantwortung der Frage nur auf die Grundschulen und nicht auf die Förderschulen abgestellt. Drucksache 7/63 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Eine Eingangsklassenbildung mit weniger als 20 Schülerinnen und Schülern in der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule ist in 41 Fällen erfolgt. Die Darstellung nach den Einzelschulen im Schuljahr 2016/2017 kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Staatliches Schulamt Schulname Ort Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 1 Greifswald Grundschule Brandshagen Brandshagen 17 Greifswald Grundschule Dierhagen* Dändorf 14 Greifswald Grundschule „Thomas Müntzer“ Lüdershagen* Lüdershagen 17 Greifswald Grundschule Velgast* Velgast 8 Greifswald Grundschule Lassan* Lassan 13 Greifswald Grundschule Sagard Sagard 18 Greifswald Grundschule „Mönchgut“ Gager* Gager 19 Greifswald Regionale Schule mit Grundschule Vitte* Vitte 5 Greifswald Grundschule „Pommernmäuse“ Tutow* Tutow 18 Greifswald Grundschule Leopoldshagen* Leopoldshagen 9 Greifswald Grundschule Mewegen* Mewegen 10 Greifswald Grundschule „Fritz Reuter“ Kröslin* Kröslin 9 Greifswald Grundschule „Peenetal“ Görmin* Görmin 13 Greifswald Grundschule Grammendorf* Grammendorf 15 Greifswald Grundschule „Schwalbennest“ Krien Krien 18 Rostock Grundschule Warnow* Warnow 9 Neubrandenburg Grundschule* Mölln 9 Neubrandenburg Grundschule Pappelhain* Groß Miltzow 17 Neubrandenburg Grundschule „Uns lütt Schaul“* Kargow 14 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/63 3 Staatliches Schulamt Schulname Ort Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 1 Neubrandenburg Grundschule* Altenhof 12 Neubrandenburg Grundschule* Groß Plasten 19 Neubrandenburg Grundschule Burgschule Wredenhagen* Wredenhagen 13 Neubrandenburg Grundschule* Jürgenstorf 18 Neubrandenburg Grundschule Burow 17 Schwerin Grundschule* Balow 16 Schwerin Grundschule Eldena 19 Schwerin Grundschule Gammelin 17 Schwerin Grundschule Kummer 18 Schwerin Grundschule „Viktor Bausch“ Neu Kaliß 19 Schwerin Grundschule Ludwigslust 19 Schwerin Grundschule* Carlow 13 Schwerin Grundschule* Dabel 16 Schwerin Grundschule* Groß Godems 18 Schwerin Grundschule* Mestlin 14 Schwerin Grundschule* Passow 12 Schwerin Grundschule* Lübow 15 Schwerin Grundschule* Dreveskirchen 14 Schwerin Grundschule* Roggendorf 15 Schwerin Grundschule „Adolf Diesterweg“* Kalkhorst 18 Schwerin Grundschule „Fritz Reuter“ Warin 13 Schwerin Grundschule „Schule am Ruhner Berg“ Marnitz 15 * Die Grundschule wird im Schuljahr 2016/2017 als „Kleine Grundschule“ geführt. 2. Wie viele Eingangsklassen der Jahrgangsstufe 1 wurden im Schuljahr 2016/2017 an den Mehrfachstandorten gemäß des Schul-, Informations - und Planungssystems Mecklenburg-Vorpommerns (SIP) mit weniger als 40 Schülerinnen und Schülern gebildet (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen, Einzelschulen und jeweiliger Schülerzahl der ersten Jahrgangsstufe angeben)? Die Schülermindestzahl 40 gilt für die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule am Mehrfachstandort. Insofern wird bei der Beantwortung der Frage nur auf die Grundschulen und nicht auf die Förderschulen abgestellt. Drucksache 7/63 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Eine Eingangsklassenbildung mit weniger als 40 Schülerinnen und Schülern in der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule ist in drei Fällen erfolgt. Die Darstellung nach den Einzelschulen im Schuljahr 2016/2017 kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Staatliches Schulamt Schulname Ort Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 1 Neubrandenburg Regionale Schule mit Grundschule Pestalozzi Demmin 25 Schwerin Grundschule Kummer 18 Schwerin Grundschule Ludwigslust 19 3. Wie viele Eingangsklassen der Jahrgangstufe 5 wurden im Schuljahr 2016/2017 gemäß SIP mit weniger als 36 Schülerinnen und Schülern an den Regionalen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern gebildet (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen, Einzelschulen und jeweiligen Schülerzahlen der fünften Jahrgangsstufe angeben)? Eine Eingangsklassenbildung mit weniger als 36 Schülerinnen und Schülern in der Jahrgangsstufe 5 der Regionalen Schule ist in 30 Fällen erfolgt. Die Darstellung nach den Einzelschulen im Schuljahr 2016/2017 kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Staatliches Schulamt Schulname Ort Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 1 Greifswald Regionale Schule mit Grundschule Zingst Zingst 31 Greifswald Lindenschule Ducherow Regionale Schule mit Grundschule Ducherow 27 Greifswald Regionale Schule „Windland“ Altenkirchen Altenkirchen 16 Greifswald Regionale Schule „Tom Beyer“ Göhren Göhren 24 Greifswald Regionale Schule mit Grundschule Vitte Vitte 1 Greifswald Regionale Schule Jarmen Jarmen 32 Greifswald Regionale Schule Penkun Penkun 35 Rostock „Warbel-Schule“ Regionale Schule Gnoien Gnoien 29 Rostock Regionale Schule mit Grundschule Bernitt Bernitt 21 Rostock Regionale Schule Krakow am See mit Grundschule Krakow am See 26 Rostock „Johann-Heinrich-von-Thünen-Schule“ Regionale Schule mit Grundschule Jördenstorf 33 Neubrandenburg Regionale Schule mit Grundschule Tützpatz 19 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/63 5 Staatliches Schulamt Schulname Ort Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 1 Neubrandenburg Regionale Schule mit Grundschule Wesenberg Wesenberg 23 Neubrandenburg Regionale Schule Rechlin 24 Neubrandenburg Regionale Schule „Heinrich Schliemann“ Möllenhagen 33 Neubrandenburg Regionale Schule mit Grundschule Woldegk 29 Neubrandenburg Regionale Schule mit Grundschule „Johann Heinrich Voß“ Penzlin 29 Neubrandenburg Regionale Schule mit Grundschule „Hans Fallada“ Feldberg 30 Schwerin Regionale Schule „Ostsee-Schule“ Wismar 33 Schwerin Regionale Schule mit Grundschule „Lindenschule“ Lübtheen 27 Schwerin Regionale Schule Malliß 18 Schwerin Regionale Schule mit Grundschule „Theodor Körner“ Picher 15 Schwerin Regionale Schule mit Grundschule „Dr. Ernst Alban“ Rastow 31 Schwerin Regionale Schule mit Grundschule „Werner Lindemann“ Lübstorf 35 Schwerin Regionale Schule mit Grundschule „Am Schweriner See“ Bad Kleinen 32 Schwerin Regionale Schule mit Grundschule Mühlen Eichsen 32 Schwerin Regionale Schule mit Grundschule Schlagsdorf 29 Schwerin Regionale Schule Brüel 16 Schwerin Regionale Schule „Walter Husemann“ Goldberg 26 Schwerin Regionale Schule mit Grundschule „Schule am Ruhner Berg“ Marnitz 28 4. Wie viele Eingangsklassen der Jahrgangstufe 5 wurden im Schuljahr 2016/2017 gemäß SIP mit weniger als 57 Schülerinnen und Schülern an den Integrierten und Kooperativen Gesamtschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern an Mehrfachstandorten gebildet (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen, Einzelschulen und jeweiligen Schülerzahlen der fünften Jahrgangsstufe angeben)? Eine Eingangsklassenbildung mit weniger als 57 Schülerinnen und Schülern in der Jahrgangsstufe 5 der Integrierten und Kooperativen Gesamtschulen an Mehrfachstandorten ist in einem Fall erfolgt. Die Darstellung der Einzelschule im Schuljahr 2016/2017 kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Drucksache 7/63 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Staatliches Schulamt Schulname Ort Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 1 Rostock Jenaplanschule Rostock Rostock 53 5. Wie viele Eingangsklassen der Jahrgangstufe 7 an Gymnasien des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden im Schuljahr 2016/2017 gemäß SIP mit weniger als 54 Schülerinnen und Schülern an Einzelstandorten und weniger als 61 Schülerinnen und Schülern an Mehrfachstandorten gebildet (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen, Einzel-/Mehrfachstandorten, Einzelschulen und jeweiligen Schülerzahlen der siebten Jahrgangsstufe angeben)? Eine Eingangsklassenbildung mit weniger als 54 Schülerinnen und Schülern am Einzelstandort oder mit weniger als 61 Schülerinnen und Schülern am Mehrfachstandort ist im Schuljahr 2016/2017 nicht erfolgt. 6. An welchen Gymnasien des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden im Schuljahr 2016/2017 gemäß SIP die Schülermindestzahl von 40 in der Jahrgangsstufe 11 unterschritten (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen, Einzelschulen und jeweiligen Schülerzahlen der elften Jahrgangsstufe angeben)? Die Schülermindestzahl 40 wurde im Schuljahr 2016/2017 an keinem Gymnasium unterschritten . 7. Welche Anzahl von öffentlichen allgemein bildenden Schulen hat im Schuljahr 2016/2017 gemäß Nummer 9.2 der Verwaltungsvorschrift „Die Arbeit in der Grundschule“ den Status „Kleine Grundschule auf dem Lande“ (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen angeben)? Im Schuljahr 2016/2017 gibt es die folgende Anzahl von Grundschulen, die gemäß Nummer 9.2 der Verwaltungsvorschrift „Die Arbeit in der Grundschule“ vom 10. August 2009, mehrfach geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 7. Mai 2014 (Mittl.bl. BM MV 2014, S. 117), den Status „Kleine Grundschule auf dem Lande“ zuerkannt bekommen haben: Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/63 7 Schulamtsbereich Anzahl Greifswald 13 Neubrandenburg 10 Rostock 3 Schwerin 12 Gesamt 38 8. Wie viele öffentliche allgemein bildenden Schulen haben im Schuljahr 2016/2017 gemäß SIP a) eine Ausnahmegenehmigung zur Errichtung der Eingangsklassen gemäß § 45 Absatz 5 Satz 5 und 6 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern und gemäß § 45 Absatz 5 letzter Satz des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern erhalten? b) Wie vielen öffentlichen allgemein bildenden Schulen wurde diese Ausnahmegenehmigung versagt (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen , Schularten und Einzelschulen angeben)? Zu a) Eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 Absatz 5 letzter Satz Schulgesetz kann nicht erteilt werden. Ausnahmegenehmigungen zur Einrichtung von Eingangsklassen werden nach § 45 Absatz 5 Satz 5 und 6 Schulgesetz erteilt. Für das Schuljahr 2016/2017 erhielten drei Grundschulen, 13 Regionale Schulen und eine Kooperative Gesamtschule für die Jahrgangsstufe 5 eine Ausnahmegenehmigung zur Einrichtung von Eingangsklassen. Zu b) Es wurde keiner öffentlichen allgemein bildenden Schule die Ausnahmegenehmigung versagt.