Der Minister für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/633 7. Wahlperiode 26.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Nutzung der Jugendfreizeitheime in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung kann die Fragen nur teilweise beantworten, da sich Einrichtungen auch in der Zuständigkeit der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe befinden. Diese erfüllen ihre Aufgaben nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII, „Kinder- und Jugendhilfe “) weisungsfrei als eigene Angelegenheit im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Die von den örtlichen Trägern der Jugendhilfe auf Nachfrage bis zum 16. Juni 2017 zur Verfügung gestellten Informationen wurden in die Antworten mit aufgenommen. 1. Wie viele Heime für Schul- und Ferienfreizeiten und Jugendbegegnungen , die durch das Land und die Kreise finanziell unterstützt werden, gibt es in Mecklenburg-Vorpommern (bitte jeweils den Namen der Einrichtung, den Ort und den Träger aufführen)? Folgende Heime für Schul- und Ferienfreizeiten und Jugendbegegnungen werden derzeit finanziell unterstützt: Drucksache 7/633 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Einrichtungen für Schul- und Ferienfreizeiten und Jugendbegegnungen Name der Einrichtung Ort Träger 1. Zebef e.V. Ludwigslust Ludwigslust Zebef e.V. 2. Jugendfreizeiteinrichtung - Waldschule Alt Jabel Alt Jabel Zebef e.V. 3. Schloss Dreilützow Dreilützow Caritas Schwerin 4. Freizeithaus „Sausewind“ Hagenow ASB Hagenow-Ludwigslust e. V 5. Internationale Freizeit- und Bildungsstätte lütt pütt Parchim/Dargelütz Jugendförderverein Parchim/Lübz e.V. 6. Jessenitzer Aus- und Weiterbildung e.V. Jessenitz Jessenitzer Aus- und Weiterbildung e. V. 7. Mahn- und Gedenkstätten e.V. (Internationales Workcamp) Wöbbelin Mahn- und Gedenkstätten e. V. 8. Schullandheim Pinnow Murchin Landkreis Vorpommern-Greifswald 9. Jugend- und Begegnungsstätte „Am Kutzow-See“ Plöwen Am Kutzow-See gGmbH 10. Jugendwaldheim Dümmer Dümmer Landesforstanstalt 11. Jugendwaldheim Loppin Jabel Landesforstanstalt 12. Jugendwaldheim Steinmühle Carpin Müritz Nationalparkamt 13. Heimvolkshochschule Vogelsang Vogelsang Heimvolkshochschule Vogelsang e. V. 14. Grüner Grashalm Fahren Grüner Grashalm e. V. 2. Welche der in Frage 1 genannten Einrichtungen wurden seit dem 01.01.2015 zur Unterbringung von Asylbewerbern genutzt (bitte jeweils die Nutzungsdauer für diesen Zweck angeben)? Von den in der Beantwortung zu Frage 1 genannten Einrichtungen wurden seit dem 01.01.2015 zur Unterbringung von Asylbewerbern folgende genutzt: (1) Schullandheim Pinnow vom 23.09.2015 bis 31.03.2016 (2) Jugend- und Begegnungsstätte „Am Kutzow-See“ im Januar 2015 und von September 2015 bis März 2016 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/633 3 3. Welche der in Frage 1 genannten Einrichtungen stehen derzeit nicht für Schul- und Ferienfreizeiten und Jugendbegegnungen zur Verfügung? Derzeit steht das Schullandheim Pinnow noch nicht für Schul- und Ferienfreizeiten und Jugendbegegnungen zur Verfügung. 4. Aus welchen Gründen stehen die in Frage 3 genannten Einrichtungen nicht für Schul- und Ferienfreizeiten und Jugendbegegnungen zur Verfügung? Nach dem Auszug der Asylbewerber sollte das Schullandheim Pinnow weiterhin als Notunterkunft bereitgehalten werden. Im Oktober 2016 wurde entschieden, diese Bereitstellung zu beenden und die geplanten Reinigungs- und Sanierungsarbeiten durchzuführen. Nach der erforderlichen Abstimmung mit dem Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern über die Finanzierung der Arbeiten wurde mit diesen begonnen und werden voraussichtlich zum 30.06.2017 abgeschlossen sein.