Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/635 7. Wahlperiode 13.06.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber und Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung und ANTWORT der Landesregierung Das „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ (MediationsG) ist seit dem 26.07.2012 in Kraft. Am 01.09.2017 tritt die „Zertifizierte-Mediatoren- Ausbildungs-Verordnung“ (ZMediatAusbV) in Kraft. Diese soll vor allem der Markttransparenz und Qualitätssicherung dienen (Mediation Aktuell, 14.07.2016). 1. Mit welchen konkreten Maßnahmen werden die maßgeblichen Mediatoren- und Berufsverbände, die berufsständischen Kammern, die Industrie- und Handelskammern sowie andere gesellschaftliche Gruppen dabei unterstützt, dass diese sich innerhalb von einem Jahr nach Inkrafttreten der ZMediatAusbV auf die Einrichtung einer Prüfstelle auf freiwilliger Basis verständigen können? Die zum 1. September 2017 in Kraft tretende Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren vom 21. August 2016 (BGBl. 2016, Teil 1, S. 1994 ff.) sieht die Einrichtung einer zentralen Prüfstelle nicht vor. Durch die Verordnung werden jedoch die Anforderungen an Aus- und Fortbildung durch die Ausbildungsinstitute präzisiert und konkretisiert. Die Einrichtung einer zentralen Prüfstelle auf freiwilliger Basis ist sinnvoll, um das Zertifizierungsverfahren und die Voraussetzungen zu vereinheitlichen. Eine Einigung auf eine zentrale Prüfstelle auf freiwilliger Basis kann sinnvollerweise nur auf Bundesebene erfolgen und ist durch die zuständigen Stellen in Mecklenburg-Vorpommern nur beschränkt beeinflussbar. Drucksache 7/635 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche konkreten Maßnahmen wurden unternommen, um Möglichkeiten der außergerichtlichen Konfliktbeilegung stärker im Bewusstsein der Bevölkerung und der Rechtsberufe zu verankern und dadurch den Rechtsfrieden zu fördern sowie staatliche Gerichte zu entlasten? Das Justizministerium ist Gründungs- und Vorstandsmitglied im Verein „Die Mediation M-V e. V.“, welcher sich zur Aufgabe gemacht hat, die Möglichkeiten der außergerichtlichen Konfliktbeilegung stärker im Bewusstsein der Bevölkerung und der Rechtsberufe zu verankern und hierdurch den Rechtsfrieden zu fördern. Neben den Industrie- und Handelskammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Rechtsanwaltskammer und der Steuerberaterkammer bemühen sich die Mitglieder des Vereins, die Mediation als Methode zur außergerichtlichen Streitbeilegung bekanntzumachen. Hierzu richtet der Verein im zweijährigen Turnus an wechselnden Standorten zu wechselnden Themen den Mediationstag Mecklenburg- Vorpommern aus und bewirbt die Veranstaltung und die Mediation durch Flyer. Zertifizierte Mediatoren haben die Möglichkeit, sich auf der Homepage des Vereins vorzustellen, um auf diese Art und Weise für die Mediation zu werben. Zudem hatte das Justizministerium in der Vergangenheit im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel Ausbildungsveranstaltungen für Mediatoren organisiert und ausgerichtet, zu welchen Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare sowie Mitarbeiter der kommunalen Spitzenverbände des Landes Mecklenburg- Vorpommern entsandt wurden. Die Aus- und Fortbildungslehrgänge waren inhaltlich bereits an den Anforderungen der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren ausgerichtet. 3. Welche konkreten Initiativen hat die Landesregierung auf Bundesebene unternommen, um die Bundesregierung resp. das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz dazu anzuhalten, die Umsetzung des Mediationsgesetzes aktiver zu gestalten, damit sich die Mediation als Form der alternativen Streitbeilegung auch in der Praxis stärker als bisher etablieren kann? Konkrete Initiativen auf Bundesebene wurden durch die Landesregierung nicht unternommen. 4. Wie viele freiberuflich-professionelle Mediatoren sind in Mecklenburg-Vorpommern tätig (damit sind nicht Mediatoren gemeint, die als angestellte Mitarbeiter in Behörden, wie z. B. Jugendämtern oder auch bei Freien Trägern der Jugendhilfe tätig sind)? Eine Statistik über die Anzahl freiberuflich-professioneller Mediatoren wird in Mecklenburg- Vorpommern nicht geführt. Eine Meldepflicht von freiberuflich-professionellen Mediatoren besteht nicht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/635 3 5. Wie viele Mediationsverfahren wurden in dieser und in der vergangenen Legislaturperiode in Mecklenburg-Vorpommern von freiberuflich-professionellen Mediatoren durchgeführt? 6. Wie viele Mediationsverfahren davon wurden mit einer Vereinbarung abgeschlossen? Die Fragen 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet: Eine Statistik über die außergerichtlichen Mediationsverfahren wird nicht geführt.