Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/636 7. Wahlperiode 19.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Babyklappen und/oder vertrauliche/anonyme Geburt und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Schutzräume für ausgesetzte Neugeborene (Babyklappen) gibt es derzeit in Mecklenburg-Vorpommern? Wie oft wurden diese in den Jahren 2015 bis heute genutzt? Eine Meldepflicht zum Vorhalten und zur Nutzung von Babyklappen besteht nicht. Nach Kenntnisstand der Landesregierung werden am Klinikum Rostock Südstadt und an den Helios Kliniken Schwerin Babyklappen vorgehalten. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Anzahl der Nutzungen vor. 2. Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern Möglichkeiten der vertraulichen und/oder anonymen Geburt? a) Wenn ja, wo? b) Wie oft wurde davon seit 2015 Gebrauch gemacht? c) Wer trägt die bei diesen Fällen anfallenden Kosten? Zu anonymen Geburten liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Drucksache 7/636 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Durch das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3458) erhalten Schwangere, die anonym bleiben möchten, bundeseinheitlich umfassende und niedrigschwellige Hilfen. Zu a) Vertrauliche Geburten sind in allen Einrichtungen der Geburtshilfe möglich. Zu b) 2015 wurden drei Fälle und 2016 sechs Fälle registriert. Zu c) Bei einer vertraulichen Geburt übernimmt der Bund die Kosten, die im Zusammenhang mit der Geburt sowie der Vor- und Nachsorge entstehen.