Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/638 7. Wahlperiode 16.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Bedrohungen christlicher Asylbewerber durch Muslime in den Asylbewerberunterkünften des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung In den öffentlichen Medien häufen sich Berichte über Fälle von Bedrohungen christlicher Asylbewerber durch Muslime in deutschen Asylbewerberunterkünften. Wie viele Fälle von Auseinandersetzungen zwischen Muslimen und Christen in Asylbewerberunterkünften des Landes Mecklenburg- Vorpommern einschließlich der Erstaufnahmeeinrichtungen sind in den Jahren 2015 und 2016 bekannt geworden (bitte chronologisch mit dem Datum/Bekanntwerden des Vorfalls, einer Skizzierung des Vorfalls einschließlich der erfüllten Straftatbestände und der Zahl der beteiligten Personen und deren jeweiliger Nationalität aufführen)? Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gewährleistet die ungestörte Religionsausübung. Die religiöse Zugehörigkeit wird - sofern angegeben - bei der Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes beziehungsweise in den Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise und kreisfreien Städte berücksichtigt. Die Angabe der Religionszugehörigkeit kann hierzu im Rahmen des Asylverfahrens auf freiwilliger Basis erfolgen. Eine statistische Erfassung erfolgt nicht. Niemand ist verpflichtet, gegenüber der Polizei im Rahmen von Anzeigenaufnahmen oder anderen Sachverhalten seine Religionszugehörigkeit zu offenbaren. Der Landesregierung ist somit eine Aussage über die Anzahl der Fälle von Auseinandersetzungen zwischen Muslimen und christlichen Asylbewerbern in Asylbewerberunterkünften einschließlich der Erstaufnahmeeinrichtungen nicht möglich.