Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Dezember 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/64 7. Wahlperiode 06.12.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE Breitbandausbau im ländlichen Raum und Förderung finanzschwacher Kommunen und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Projekte wurden für die Förderung über das Förderprogramm des Landes, welches sich aus den Mitteln des Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ speist, ausgewählt (bitte jeweils einzeln das Projektgebiet mit den dazugehörigen Gemeinden und der Einwohnerzahl des gesamten Projektgebietes angeben)? Seitens der Landesregierung wurden sieben Projektgebiete in Erwägung gezogen, die die Kriterien nach dem Kommunalinvestitionsförderungsfondsgesetz (KInvFFG) „finanzschwach“ und „ländlich“ erfüllen. Die Gebietskulisse wurde mit allen Landkreisen und dem Landkreistag sowie dem Städte- und Gemeindetag abgestimmt. Die Projektgebiete mit den dazugehörenden Gemeinden beziehungsweise Ämtern und die Einwohnerzahl ergeben sich aus der folgenden Tabelle. Dazu ist anzumerken, dass die Einwohnerzahl der Projektgebiete für die Antragstellung nicht maßgeblich ist. Drucksache 7/64 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Landkreis Projektgebiet (Ämter/Gemeinen) Haushalte Einwohnerinnen und Einwohner Mecklenburgische Seenplatte Gemeinde Feldberger Seenlandschaft 2.014 3.827 Mecklenburgische Seenplatte Amt Malchin am Kummerower See (Basedow, Duckow, Faulenrost, Gielow, Kummerow, Malchin, Neukalen, Remplin) 4.216 8.011 Landkreis Rostock Amt Krakow am See (Dobbin-Linstow, Hoppenrade, Krakow am See, Kuchelmiß, Lalendorf, Langhagen) 4.542 8.630 Vorpommern-Greifswald Stadt Strasburg (Uckermark), Amt Torgelow-Ferdinandshof (Altwigshagen, Ferdinandshof, Hammer an der Uecker, Heinrichswalde, Rothemühl, Torgelow, Wilhelmsburg) 4.931 9.369 Vorpommern-Greifswald Stadt Ueckermünde, Amt Am Stettiner Haff (Ahlbeck, Altwarp, Eggesin, Grambin, Hintersee, Leopoldshagen, Liepgarten, Lübs, Luckow, Meiersberg, Mönkebude, Torgelow-Holländerei, Vogelsang-Warsin) 4.986 9.474 Vorpommern-Greifswald Amt Jarmen-Tutow (Alt Tellin, Bentzin, Daberkow, Jarmen, Tutow, Völschow), Amt Peenetal/Loitz (Görmin, Loitz, Sassen-Trantow) 5.205 9.890 Vorpommern-Rügen Stadt Grimmen, Gemeinde Süderholz 3.639 6.915 gesamt: 29.533 56.116 2. Aus welchem Grund werden die in Frage 1 genannten Breitbandausbauprojekte nicht umgesetzt? Es ist nicht zutreffend, dass die in Frage 1 genannten Breitbandausbauprojekte nicht umgesetzt werden. Richtig ist, dass die Projekte ursprünglich vollständig aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds finanziert werden sollten. Der Bund hat einen Kommunalinvestitionsförderungsfonds in Höhe von 3,5 Milliarden Euro aufgelegt. Davon erhält Mecklenburg- Vorpommern knapp 80 Millionen Euro. Im Gegensatz zum Bundesprogramm erhält das Land die Mittel zur eigenen Bewirtschaftung. Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, dass von den Mitteln 50 Millionen Euro in den Breitbandausbau und rund 29 Millionen Euro in die Städtebaubauförderung fließen. Einschließlich des kommunalen Eigenanteils von 10 % ergibt sich damit ein Gesamtfördervolumen für den Breitbandausbau in Höhe von rund 56 Millionen Euro. Eine erste Einschätzung auf Grundlage eines Interessenbekundungsverfahrens hatte ergeben, dass diese Mittel voraussichtlich für die Finanzierung der genannten sieben Projekte ausreichen könnten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/64 3 Dennoch wurde im Juli 2016, mit Blick auf die gestiegenen Anforderungen an die Antragstellung beim Bundesförderprogramm, eine Netzplanung und Wirtschaftlichkeitsberechnung für diese Projektgebiete in Auftrag gegeben, um eine möglichst hohe Übereinstimmung in der Förderpraxis und somit eine Gleichbehandlung der Antragssteller, unabhängig in welchem Förderprogramm das Projektgebiet ausgebaut werden soll, zu erzielen. Diese Netzplanungs- und Finanzierungberechnungen zeigten, dass der Förderbedarf für diese sieben Projektgebiete bei knapp 83 Millionen Euro liegt und die zur Verfügung stehenden 56 Millionen Euro somit nicht ausreichen würden. Daraufhin wurde zwischen den Landkreisen und dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung vereinbart, für diese sieben Gebiete eine Förderung im dritten Programmaufruf des Bundesförderprogramms zum 28.10.2016 zu beantragen. Durch die für den dritten Programmaufruf nochmals gestiegenen Anforderungen des Bundes an die Netzplanung erhöhte sich die benötigte Gesamtfördersumme im Rahmen dieser Antragstellung auf rund 108 Millionen Euro. 3. Welcher zeitliche Verzug beim Breitbandausbau in den Gemeinden ist mit der Entscheidung, die Projekte nicht wie anfangs angedacht mit den Mitteln aus dem „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ zu finanzieren , verbunden? Durch die Mittel des Kommunalinvestitionsförderungsfonds wären nicht alle sieben Projektgebiete finanzierbar gewesen und hätten somit nicht umgesetzt werden können (siehe Antwort zu Frage 2). Eine Verringerung der Förderquote beziehungsweise der Fördersumme hätte zur Schlechterstellung der betroffenen Kommunen geführt. Wegen des fortgeschrittenen Vorbereitungsstandes und um eine Chancengleichheit aller sieben Projektgebiete zu gewährleisten, wurde daher im Einvernehmen mit den Landkreisen entschieden, die sieben Projekte gemeinsam im dritten Programmaufruf des Bundesförderprogramms zur Antragstellung zu bringen. Somit hat die Entscheidung, in ein anderes Förderprogramm zu wechseln, zu keiner Verzögerung geführt, sondern die Umsetzung der Projekte erst ermöglicht. 4. Wie und bis wann soll der Breitbandausbau in den Projektgebieten nun realisiert? Aus welchen Förderprogrammen sollen die betreffenden Gemeinden dabei unterstützt werden? Für die sieben Projektgebiete wurde jeweils zum 28.10.2016 ein Förderantrag im Rahmen des Bundesförderprogramms gestellt. Soweit einzelne Projektanträge vom Bund abgelehnt werden, stehen die Mittel des Kommunalinvestitionsförderungsfonds hierfür weiterhin zur Verfügung. Ziel ist es, sämtliche Förderprojekte bis Ende 2018 umzusetzen. Drucksache 7/64 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Welcher Verwaltungsaufwand ist in den Gemeinden durch das Bewerben um die Förderung mit den Mitteln „Kommunalinvestitionsförderungsfonds “ und im Anschluss nun durch die Bewerbung für eine alternative Förderung entstanden? Den Gemeinden ist kein spezifischer Verwaltungsaufwand entstanden, denn Antragsteller sind in beiden Förderprogrammen die Landkreise. Die Vorbereitung der für die Antragsunterlagen erforderlichen Unterlagen durch fachkundige Gutachter wurde wegen des anspruchsvollen Antragsverfahrens beim Bundesförderprogramm ganz überwiegend vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung finanziert. In einigen Fällen erfolgte stattdessen eine spezielle Förderung von Beraterleistungen durch den Bund. Das Verfahren wurde regelmäßig mit den Breitbandbeauftragten der Landkreise abgestimmt. 6. Wie unterscheidet sich die Höhe der Eigenanteile für die Gemeinden bei den unterschiedlichen Förderwegen? Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die besonders finanzschwachen Gemeinden sich den Eigenanteil für den Ausbau leisten können? In beiden Förderprogrammen beträgt der kommunale Eigenanteil mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Gemäß den Bestimmungen des Nachtraghaushaltsgesetzes 2016 und 2017 und des Haushaltsbegleitgesetzes zum Nachtragshaushaltsgesetz 2016 und 2017 werden die kommunalen Eigenanteile jeweils aus dem Landeshaushalt vorfinanziert und anschließend ab 2018 aus dem Kommunalen Aufbaufonds an den Landeshaushalt zurückgeführt . 7. Wie wird die Landesregierung die vom Haushaltsgesetzgeber eingestellten Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro für den Breitbandausbau in besonders finanzschwachen Kommunen nun verwenden? Auf welcher haushaltsrechtlichen Grundlage wird dies geschehen? Die eingestellten Mittel stehen weiterhin zur Förderung von Breitbandausbauprojekten zur Verfügung und sollen - in Abhängigkeit von den Ergebnissen des dritten Programmaufrufs - vorrangig für die oben genannten Projektgebiete verwendet werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/64 5 8. Hält die Landesregierung an dem nach wie vor auf der Homepage des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung festgeschriebenen Ziel fest, mit dem „gesonderten Förderprogramm des Landes, das mit 50 Mio. Euro ausgestattet ist, mindestens weitere sieben Projekte für den Breitbandausbau im ländlichen Raum“ zu finanzieren? Siehe Antwort zu Frage 7. 9. Aus welchem Grund wurde der Landtag, beispielsweise über den entsprechenden Fachausschuss, nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass die ausgewählten Projekte nicht in der angedachten Form umgesetzt werden können? Die Entscheidung, dass für die sieben Projektgebiete eine Förderung im Rahmen des dritten Programmaufrufs des Bundesförderprogramms beantragt werden soll, konnte im Einvernehmen mit den Landkreisen erst am 21.09.2016 getroffen werden. Eine Information an den Ausschuss für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung war für eine der ersten Sitzungen der neuen Legislaturperiode vorgesehen.