Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/640 7. Wahlperiode 03.07.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Larisch, Fraktion DIE LINKE Betreuung und Begleitung von Geflüchteten sowie Integrations- und Migrationsberatung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie stellt sich aktuell die Betreuung von Flüchtlingen sowie die Integrations- bzw. Migrationsberatung in den Behörden des Landes sowie der Landkreise und kreisfreien Städte in Bezug auf die personelle Besetzung dar (Anzahl der Beschäftigten, Berufs- bzw. Tätigkeitsbezeichnung , z. B. Integrationslotse oder Integrationshelfer, Tätigkeitsmerkmale bzw. -beschreibung, besetzte und unbesetzte Vollzeitäquivalente , Qualifizierung und tarifliche Eingruppierung)? Asylbegehrende, Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden während ihres Aufenthaltes in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes sowie deren Außenstelle behördlich begleitet und sozial betreut. Hierfür werden landesseitig Sprechzeiten der Ausländerbehörden und der Sozialfachdienste in der Erstaufnahmeeinrichtung angeboten. Zudem bedient sich das Land zur Erfüllung der betreuerischen Aufgaben der Leistungen Dritter. Aktuell verfügen die Fachbereiche Soziales über vier Beschäftigte des gehobenen Dienstes (jeweils Entgeltgruppe (E) 9/A 9) und sechs Beschäftigte (3 x E 9, 1 x A 8, 2 x E 6) des mittleren Dienstes. Für die soziale Betreuung der Bewohner an den Standorten Nostorf/Horst und Stern Buchholz stehen zusammen 107 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Malteser Werke zur Verfügung. Drucksache 7/640 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Hierzu zählen - zehn Sozialpädagogen/Sozialarbeiter als Einrichtungsleiter und Sozialbetreuer (Hausleiter), - zwei Mitarbeiter mit abgeschlossener kaufmännischer Ausbildung und mindestens dreijähriger Erfahrung in der Verwaltung von Gemeinschaftsunterkünften für die Leitung der Info-Center, - 92 Hausbetreuer mit abgeschlossener Berufsausbildung und mindestens einjähriger Berufserfahrung im Umgang mit Flüchtlingen. Darüber hinaus werden ein Gewaltschutzbeauftragter, ein Ehrenamtskoordinator und ein Betreuungskoordinator mit jeweils abgeschlossener Ausbildung als Sozialpädagoge/ Sozialarbeiter eingesetzt. Sämtliche Beschäftigten beherrschen mindestens eine asylrelevante Fremdsprache, verfügen über Grundkenntnisse des Ausländer-, Asyl- und Leistungsrechtes und zeichnen sich im hohen Maße durch interkulturelle und soziale Kompetenz aus. Im Rahmen des zertifizierten Qualitätsmanagements gewährleisten die Malteser Werke eine regelmäßige und fachlich orientierte Fortbildung der Belegschaft. Der betreuerische Ansatz umfasst folgende Rahmenbedingungen: - 24-stündige Erreichbarkeit der Betreuer in den Informationszentren und Unterkünften der Erstaufnahmeeinrichtung, - Vermittlung von Sprache sowie gesellschaftlichen Werten und Normen durch Kursangebote, auch unter Einbeziehung von Kooperationspartnern in der Region, - Betreuung von Kindern, - Einbindung von Kindern und Jugendlichen in Projekte der Alltags- und Freizeitgestaltung, - die Bereitstellung von Gebetsräumen und die Schaffung von Ruhezonen zur Betreuung besonders Schutzbedürftiger. Das Land hat in der Erstaufnahmeeinrichtung in Stern Buchholz ein Integrationsbüro eingerichtet . Das Integrationsbüro soll feststellen, ob es individuelle soziale, gesundheitliche oder berufliche Anknüpfungspunkte für eine zielgerichtete regional-örtliche Zuweisung gibt, um Weichen für eine frühzeitige Integration zu stellen. Dazu werden eine erste vertiefte Migrationssozialberatung (Träger: Caritas Mecklenburg e. V.) und eine erste berufsorientierte Beratung vorgehalten. In der Migrationssozialberatung sind eine Beraterin und ein Berater sowie zwei Sprachmittler angestellt. Alle arbeiten in Vollzeit. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben bis zur Höhe der Entgeltgruppe E 9 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Darüber hinaus hat die Landesregierung mit Beginn der 7. Legislaturperiode eine Integrationsbeauftragte ernannt. Aufgabe der Integrationsbeauftragten ist es, unter anderem die Landesregierung in integrationspolitischen Fragen zu beraten und insbesondere als Ansprechpartnerin für alle Migrantinnen, Migranten und den in der Integrationsarbeit Engagierten zu fungieren. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/640 3 Die Landkreise und kreisfreien Städte haben Folgendes mitgeteilt: Landeshauptstadt Schwerin Am 1. März 2016 wurde innerhalb der Verwaltung die Servicestelle Integration im Büro des Beauftragten eingerichtet. Das Wirkungsfeld der Stelle liegt im Bereich der Vernetzung von bereits aktiven und zukünftigen haupt- und ehrenamtlichen Helfern, Interessensgruppen und Kooperationspartnern in Bezug auf die Flüchtlingsarbeit. Sie fungiert außerdem als Anlaufstelle und Informationspunkt für die Bürger und Bürgerinnen, die sich in der Flüchtlingshilfe ehrenamtlich engagieren möchten. Hansestadt Rostock In der Hansestadt Rostock wurden seit Januar 2017 im „Amt für Jugend, Soziales und Asyl“, Sachgebiet „Integration“, folgende Berufsgruppen tätig: Berufsbezeichnung Vollzeitäquivalente Sachgebietsleiterin 1,0 Sozialpädagoge/in Asyl 1,0 Sozialpädagoge/in Asyl 1,0 Sozialpädagoge/in Asyl 1,0 Sozialpädagoge/in Asyl 1,0 Sozialpädagoge/ in SGB II 1,0 Sozialpädagoge/ in SGB II 1,0 Sozialpädagoge/ in SGB II 1,0 Sozialpädagoge/ in SGB II 1,0 Sprachmittlerin Arabisch 0,75 Sprachmittlerin Arabisch 0,75 Landkreis Ludwigslust-Parchim Die Aufgabe wird im Landkreis Ludwigslust-Parchim vom Büro für Chancengleichheit wahrgenommen: - 1 Vollbeschäftigteneinheit Integration/Migration, Verwaltungsfachangestellte E10, - 0,5 Vollbeschäftigteneinheit, Betriebswirtin E9, - 2 Vollbeschäftigteneinheiten, Netzwerkkoordinator für Neuzugewanderte, E11. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Die Beratungen erfolgen für Asylbewerber und ehemalige Asylbewerber durch den Einsatz der mit 1,75 Vollzeitäquivalenten tätigen Integrationslotsinnen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Die Vergütung der vorbenannten Lotsinnen ist mit der Entgeltgruppe 9 im Stellenplan des Landkreises ersichtlich. Die Vergütung durch die Träger ist Bestandteil der Betreuungsverträge . Drucksache 7/640 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Landkreis Nordwestmecklenburg Die Kreishandwerkerschaft beschäftigt einen Willkommenslotsen mit 0,75 Vollzeitäquivalenten . Der Mitarbeiter hat eine handwerkliche Ausbildung und diverse Weiterbildungen in den Bereichen Projektmanagement und Soziales abgeschlossen. Der Aufgabenschwerpunkt liegt hier eindeutig in der Arbeitsmarktintegration, angefangen von Praktika und Bewerbungscoaching über Vermittlung von Ausbildungsplätzen bis hin zur Arbeitsplatzvermittlung. Hierbei werden nicht nur Gespräche mit den Migranten, sondern auch Ausbildungs- und Anstellungsbetrieben geführt. Landkreis Rostock: Die Betreuung der Asylbewerber wird durch das Deutsche Rote Kreuz sowie durch die Malteser Werke gewährleistet. Die Betreuung der anerkannten Flüchtlinge übernehmen derzeit sieben Integrationslotsen des Landkreises Rostock. Landkreis Vorpommern-Greifswald: Beim Landkreis sind derzeit sieben Integrationslotsen vollbeschäftigt tätig. Die Arbeitsverträge sind befristet. Alle Integrationslotsen sind in der Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst eingruppiert. Die Integrationslotsen haben verschiedene Qualifizierungen. Es sind nachfolgende höchste Qualifikationen vorhanden: Master der Philosophie, Wirtschaftsingenieur, Magister, Diplomingenieurökonom , Master of Arts, Diplomagraringenieur, Karosserie- und Fahrzeugbauer. Landkreis Vorpommern-Rügen: Es sind zwei Integrationslotsen über den Landkreis Vorpommern-Rügen angestellt. Eine Vollzeitbeschäftigung, eine Teilzeitbeschäftigung (30 Stunden/Woche), Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst. Die Aufgaben umfassen: - Koordinierung der Abgabe/Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und Übernahme der Eingangssteuerung im Jobcenter, - Begleitung zu Krankenkassen, Banken, Behörden, Vermietern und Arbeitgebern zur Regelung von Einzelfällen, - Persönliche Betreuung bei besonderen Problemlagen, - Zusammenarbeit mit Behörden, weiteren ehren- und hauptamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen sowie sonstigen Dritten innerhalb und außerhalb des Landkreises. Eine Integrationskoordinatorin des Landkreises in Vollzeit, Entgeltgruppe 9c des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst, um die Integrationsangebote des Landkreises zu koordinieren. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/640 5 Die Aufgaben umfassen: - Erstellung von Kennzahlen und Kennziffern, - Strukturen schaffen und initiieren, - Konfliktmanagement, - Netzwerkmanagement, - Informationsfluss. Das kommunale Jobcenter, Eigenbetrieb des Landkreises Vorpommern-Rügen, hat darüber hinaus zwei Sprachmittler in Vollzeit angestellt. In den Vereinbarungen zwischen der Landesregierung und dem Landkreistag Mecklenburg- Vorpommern e. V. und dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e. V. vom 16.02.2015 und 02.08.2016 wurde festgestellt, dass es für einen gewissen Zeitraum für anerkannte Schutzberechtigte einen weitergehenden Unterstützungsbedarf gibt, der allein durch die üblichen, insbesondere sozialen Regelsysteme mit den entsprechenden, bereits bestehenden Verwaltungs- und Beratungsstrukturen nicht gedeckt werden kann. Im Rahmen der Verständigungen über den kommunalen Anteil an den vom Bund bereitgestellten Finanzmitteln ist festgehalten worden, dass er unter anderem dem Einsatz von Integrationslotsen (bei den Kommunen selbst oder durch dritte Träger) dient. Landesweit sind derzeit insgesamt 28 Integrationslotsinnen und Integrationslotsen im Einsatz. Ihre Aufgaben bestehen unter anderem in der Initiierung der erforderlichen Anmeldungen im Landkreis/in der kreisfreien Stadt (beispielsweise Meldestelle, Jobcenter, Krankenkasse, Kontoeinrichtung) sowie gegebenenfalls Begleitung, Vermittlung, Beratung, gegebenenfalls Begleitung bei weiteren Behördenangelegenheiten und notwendigen Antragstellungen, Unterstützung sowie Organisation von Hilfestellungen zur Herstellung einer angemessenen Wohnsituation und Versorgung, Beratung in Fragen des Familiennachzuges, Hilfe bei der Bewältigung der Kommunikation und der Integration (Arbeitsmarktintegration, Sprachkurszugang , Unterbringung der Kinder in der Schule oder in der Kita, medizinische Versorgung ) in Zusammenarbeit mit Behörden, Ämtern, Migrationssozialberatung, Integrationsfachdienst Migration, IQ-Servicestellen und weiteren Trägern der Integrationsarbeit, gegebenenfalls Vermittlung zu weiteren spezifischen Beratungsangeboten, Vermittlung von Kontakten zu örtlichen Freizeiteinrichtungen und Sportvereinen. Das berufliche Anforderungsprofil der Integrationslotsinnen und Integrationslotsen ist Angelegenheit der Kommunen. Drucksache 7/640 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 2. Wie stellt sich aktuell die Betreuung von Flüchtlingen sowie die Integrations - bzw. Migrationsberatung durch freie Träger in den Landkreisen und kreisfreien Städte in Bezug auf die personelle Besetzung dar (Anzahl der Beschäftigten, Berufs- bzw. Tätigkeitsbezeichnung, z. B. Integrationslotse oder Integrationshelfer, Tätigkeitsmerkmale bzw. -beschreibung, besetzte und unbesetzte Vollzeitäquivalente, Qualifizierung und tarifliche Eingruppierung)? Die Migrationssozialberatung wird landesweit durch vom Bund und vom Land geförderte Stellen bei freien Trägern realisiert. Angaben zu den durch das Land im Geschäftsfeld des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung geförderten freien Trägern sind der Anlage zu Frage 3 zu entnehmen. Als Fachkräfte im Rahmen der geförderten Projekte für migrationsspezifische Beratung sind Qualifikationen als Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen oder Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung oder mit einer gleichwertigen pädagogischen Qualifikation erforderlich. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben für Beratungskräfte bis zur Höhe der Entgeltgruppe E 9 TV-L. Für Projekte der psychosozialen Beratung ist eine Fachkraft mit Approbation als psychologische Psychotherapeutin, psychologischer Psychotherapeut oder mit einem vergleichbaren Abschluss erforderlich. Es gibt derzeit keine unbesetzten landesgeförderten Stellen in der Migrationssozialberatung. Auf Nachfrage bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten hat der Landkreis Nordwestmecklenburg Folgendes mitgeteilt: Im Landkreis Nordwestmecklenburg werden drei Migrationsberatungsstellen durch externe Träger (Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie) betrieben. Die Arbeiterwohlfahrt und das Deutsche Rote Kreuz werden über die Wohlfahrtsförderung des Landkreises gefördert. Die Arbeiterwohlfahrt hält für die Beratung 0,5 Vollzeitäquivalente bereit. Das Deutsche Rote Kreuz berät ebenfalls mit 0,5 Vollzeitäquivalenten. Die eingesetzte Beratungskraft ist Diplomingenieurökonom. Eine regelmäßige fachliche Weiterbildung wird über die Träger sichergestellt. Gemäß dem Sachbericht und dem Leitbild der Beratungsstellen werden im Wesentlichen folgende Angebote bereitgestellt: - Orientierungshilfe und allgemeine Informationen zum Verwaltungssystem und zum Leben in Deutschland mit besonderem Schwerpunkt auf die Strukturen vor Ort, - Unterstützung bei der Beantragung von Aufenthaltserlaubnissen und Informationen zum Visaverfahren zum Familiennachzug, - Unterstützung bei Anträgen beispielsweise für Arbeitslosengeld II, Kindergeld, Wohngeld, Erziehungsgeld, Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/640 7 - Hilfestellung bei besonderen Problemen (beispielsweise bei psychischen Erkrankungen, häuslicher Gewalt) und Vermittlung an Ärzte, Frauenhäuser oder andere weiterführende Angebote verschiedener Träger, - allgemeine Beratung zu Familienfragen (Schwangerschaft, Eheschließung, Scheidung), zu ärztlicher Versorgung, zur Krankenversicherung, zur Arbeits- und Wohnungssuche, zu Plätzen in Schulen und Kindertagesstätten, zu Sprachkursen und gegebenenfalls Vermittlung an die zuständigen Stellen. Ferner erfolgt die Betreuung in besonderen Einzelfällen durch den Integrationsbeauftragten und den Integrationslotsendienst des Landkreises, der mit 2,5 Vollzeitäquivalenten bei der Arbeiterwohlfahrt als freiem Träger angesiedelt ist. Bei den Mitarbeitern handelt es sich um staatlich anerkannte Erzieher und Diplom-Sozialarbeiter. Zusätzlich findet eine Unterstützung durch eine studentische Hilfskraft als Übersetzerin arabisch - deutsch statt. Diese Kraft ist in den 2,5 Vollzeitäquivalenten nicht enthalten. Die Aufgaben umfassen: - Begleitung zu Wohnungsbesichtigungen/Schlüsselübergabe, - Hausbesuche, - Begleitung zu Ärzten (Dolmetscher) und Terminvereinbarungen, - Begleitung zu Einrichtungen (zum Beispiel Kitas, Schulen), - Persönliche und telefonische Unterstützung der Betroffenen im dauerhaften Kontakt mit den Einrichtungen. Für den Bereich der bundesgeförderten Migrationssozialberatung hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Folgendes mitgeteilt: Für die Einstellung von Migrationssozialberaterinnen und Migrationssozialberatern der bundesseitig geförderten Migrationssozialberatung sind folgende formale Qualifikationen erforderlich: Diplomsozialarbeiterin/Diplomsozialarbeiter, nachrangig Diplompädagogin/ Diplompädagoge und Diplom-Erziehungswissenschaftlerin/Diplom-Erziehungswissenschaftler . Bachelor- und Masterabschlüsse der entsprechenden Fachrichtungen können als gleichwertige Studienabschlüsse anerkannt werden. Die Anerkennung einer abweichenden formalen Qualifikation ist nur im Ausnahmefall mit Zustimmung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge möglich. Die tarifliche Eingruppierung erfolgt in E 8 bis E 10 TVÖD. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert innerhalb des Programms „Jugend stärken“ landesweit elf Jugendmigrationsdienste. Weitere Informationen zur Förderung von Migrationsberatung durch die Landkreise und kreisfreien Städte wurden nicht übermittelt. Drucksache 7/640 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 3. Welche dieser Projekte werden für welchen Zeitraum und in welcher Höhe aus Mitteln des Bundes, des Landes und/oder der Landkreise bzw. kreisfreien Städte gefördert? Wie viele Personalstellen werden damit gefördert? Auf die Tabelle in der Anlage wird verwiesen. Hinsichtlich der Förderung durch die Landkreise und kreisfreien Städte wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Für den Bereich der bundesgeförderten Migrationssozialberatung hat das BAMF Folgendes mitgeteilt: Der Bund fördert für die Migrationssozialberatung in Mecklenburg- Vorpommern 22 Berater mit 13,75 VZÄ. Für das laufende Jahr 2017 beträgt der Bundesmittelanteil für Mecklenburg- Vorpommern 762.834,00 Euro. 4. Inwieweit sind die Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen oder die Integrations- und Migrationsberatung hoheitliche Aufgaben der Behörden? Unter welchen Umständen können diese auf Dritte übertragen werden? Die Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen sowie die Migrationssozialberatung sind keine hoheitlichen Aufgaben. 5. Inwieweit können rechtlich sowie aus Sicht der Landesregierung im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes oder im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe“, einem Programm für langzeitarbeitslose Frauen und Männer mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen , Teilnehmende an diesen Programmen für Aufgaben der Beratung und Begleitung von Flüchtlingen herangezogen werden? Der Bundesfreiwilligendienst ist bundesrechtlich über das Bundesfreiwilligendienstegesetz geregelt. Das zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen, Jugend nimmt zur oben genannten Frage wie folgt Stellung: Im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) können Freiwillige in anerkannten Einsatzstellen unter anderem in der Betreuung von Personen eingesetzt werden. Dies umfasst auch die Beratung und Begleitung von Flüchtlingen. Die Voraussetzungen, die Freiwillige erfüllen müssen, sind im § 2 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) geregelt. Freiwillige müssen die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, der Dienst muss ohne Erwerbsabsicht und vergleichbar mit einer Vollzeittätigkeit geleistet werden. Ab Vollendung des 27. Lebensjahres ist auch ein BFD in Teilzeit möglich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/640 9 Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können sich auch interessierte langzeitarbeitslose Frauen und Männer mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen am BFD beteiligen und unter anderem - sofern eine entsprechende Einsatzstelle, die für diese Tätigkeitsbereiche anerkannt ist, zur Verfügung steht - für Aufgaben in der Beratung und Betreuung von Flüchtlingen eingesetzt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es zur Anrechnung der Leistungen aus dem Bundesfreiwilligendienst auf andere Leistungen beziehungsweise Ansprüche (zum Beispiel Arbeitslosengeld II) kommen kann. Empfänger solcher Leistungen sollten daher zunächst klären, ob und gegebenenfalls inwieweit die Leistungen aus dem BFD angerechnet werden. Für den Einsatz von Freiwilligen in der Unterstützung von Flüchtlingen gibt es seit dem 01.12.2015 das Sonderprogramm „BFD mit Flüchtlingsbezug“ (§ 18 BFDG). In diesem Programm können sich Freiwillige engagieren, sofern sie volljährig sind und die Voraussetzungen des § 2 BFDG vorliegen. Wenn es sich bei den Freiwilligen nicht selbst um Flüchtlinge handelt, muss die Tätigkeit einen Bezug zur Unterstützung von Flüchtlingen haben (zum Beispiel Beratung und Begleitung von Flüchtlingen). Der BFD mit Flüchtlingsbezug kann von allen Altersgruppen in Teilzeit geleistet werden. Ziel des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ist die Schaffung von Teilhabe für sehr arbeitsmarktferne Personen. Die Förderung konzentriert sich auf zwei Gruppen mit besonderen Problemlagen und mit langem Arbeitslosengeld II-Bezug. Ein Förderschwerpunkt liegt auf Leistungsberechtigten, die wegen gesundheitlicher Einschränkungen besonderer Förderung bedürfen. Bedarfsgemeinschaften mit Kindern bilden die zweite Zielgruppe. Die Teilnehmer müssen im Übrigen das 35. Lebensjahr vollendet haben. Ob Programmteilnehmer unter den langzeitarbeitslosen Leistungsberechtigten die Voraussetzungen für eine Beschäftigung im Sektor Flüchtlingshilfe erfüllen könnten, ist nicht auszuschließen und unterliegt der Einzelfallprüfung durch die Jobcenter. 6. Wie viele Teilnehmende an den Bundesprogrammen „Bundesfreiwilligendienst “ und „Soziale Teilhabe“ werden in Mecklenburg- Vorpommern aktuell im Bereich der Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen bzw. bei der Integrations- und Migrationsberatung oder -lotsentätigkeit eingesetzt? a) Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl geeigneter Personen aus den Programmen? b) Wie erfolgt die Vorbereitung und laufende Qualifizierung der geeigneten Personen? c) Welche Vergütung erhalten die geeigneten Personen? Der Bundesfreiwilligendienst ist bundesrechtlich über das Bundesfreiwilligendienstegesetz geregelt. Das zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen, Jugend nimmt zur oben genannten Frage wie folgt Stellung: In Mecklenburg-Vorpommern sind 128 Bundesfreiwilligendienstleistende im Bereich der Unterstützung von Flüchtlingen im Monat Juni 2017 eingesetzt. Dies umfasst unter anderem auch die Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen sowie die Integrations- und Migrationsberatung oder Lotsentätigkeit. Drucksache 7/640 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 Hierbei handelt es sich ausschließlich um Freiwillige aus dem Sonderprogramm „BFD mit Flüchtlingsbezug“. Für den regulären Bundesfreiwilligendienst können entsprechende belastbare Zahlen nicht ermittelt werden. Zu a) Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und die oder der Freiwillige schließen vor Beginn des BFD auf gemeinsamen Vorschlag der oder des Freiwilligen und der Einsatzstelle eine schriftliche Vereinbarung ab (§ 8 BFDG). Da es sich um einen Freiwilligendienst handelt, können am BFD Interessierte wählen, ob und in welchen Bereichen sie ihren freiwilligen Dienst leisten möchten. Hierfür suchen sie sich selbst eine Einsatzstelle, die für den gewünschten Bereich anerkannt ist. Außer den im BFDG geregelten Voraussetzungen gibt es seitens des BAFzA keine Kriterien zur Auswahl von Freiwilligen. Ob und inwieweit einzelne Einsatzstellen oder Zentralstellen Kriterien für die Auswahl ihrer Freiwilligen festgelegt haben, kann nicht beurteilt werden. Hält eine Einsatzstelle Bewerberinnen oder Bewerber für geeignet, übersendet sie den gemeinsamen Vereinbarungsvorschlag an das BAFzA. Zu b) Gemäß § 4 BFDG wird der BFD pädagogisch begleitet mit dem Ziel, soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken. Während des BFD finden Seminare statt, für die Teilnahmepflicht besteht. Von der Einsatzstelle erhalten die Freiwilligen fachliche Anleitung. Zu c) Freiwillige erhalten für den Dienst ein angemessenes Taschengeld. Für das Jahr 2017 beträgt die Taschengeldobergrenze für Freiwillige, die ihren Dienst in Vollzeit leisten 381,- Euro (bei einer Ableistung in Teilzeit ist das Taschengeld anteilig zu kürzen). Die konkrete Höhe des Taschengeldes wird zwischen Einsatzstelle und den Freiwilligen vereinbart. Darüber hinaus können die Einsatzstellen gegebenenfalls Verpflegung, Arbeitskleidung oder Unterkunft oder Geldersatzleistungen hierfür gewähren. Weiterhin werden durch die Einsatzstellen die Beiträge zur Sozialversicherung (gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Pflegeversicherung, gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung) gezahlt. Hinsichtlich des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ wird auf die Antwort zur Frage 5 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/640 11 7. Welche Qualifizierungsprogramme für ehrenamtlich Helfende und für hauptamtlich Tätige im Bereich der Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen und bei der Integration von Migrantinnen und Migranten wurden bzw. werden in den Jahren 2016 und 2017 durch das Land in welcher Höhe gefördert? a) Wie wurden bzw. werden diese Qualifizierungen genutzt? b) Inwieweit handelt es sich um anerkannte Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen ? Die Fragen 7, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Durch das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) werden Fortbildungen für Lehrkräfte angeboten. Diese Lehrkräfte leisten einen wesentlichen Beitrag zur Integration von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache. Die eingefügte Übersicht zeigt die Anzahl der Lehrkräfte im allgemein bildenden Bereich, die die modular (zehn Module) aufgebaute 70-stündige Zertifizierungsreihe „Deutsch in Intensivklassen“ mit Zertifikat absolviert haben. Bei fehlenden Modulen ist eine Querteilnahme in laufenden Fortbildungsreihen möglich. Diese Fortbildungen sind als Lehrerfortbildung anerkannt. Schuljahr Fortbildungsreihe zertifizierte Teilnehmende geplante Teilnehmende 2015/2016 2.-4. 120 2016/2017 5.-8. plus Sommerkurs 78 2016/2017 Kompaktkurs Schulberater/-innen 30 (nicht zertifiziert) 2017/2018 9. 30 Die nachstehende Übersicht zeigt Fortbildungen im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ für Lehrkräfte an beruflichen Schulen. Auch diese Fortbildungen sind anerkannt. Fortbildung Datum gesamt ESF-Kurs 2aI August 2016 - Januar 2017 18 ESF-Kurs 2aII Februar 2017 - Juli 2017 19 Qualifizierungsseminar DSD I Pro 27./28.03.2017 19 Informationsveranstaltung zum DSD I Pro 05.01.2017 24 Qualifizierungsseminar DSD I Pro 28.03.2017 18 DSD = Deutsches Sprachdiplom Drucksache 7/640 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 12 Im Rahmen der Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der gesellschaftlichen Integration von Geflüchteten können Maßnahmen zur Weiterbildung ehrenamtlicher Integrationsbegleiterinnen und ehrenamtlicher Integrationsbegleiter in den Kommunen aus den Mitteln des Integrationsfonds gefördert werden. Die Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in Mecklenburg-Vorpommern (Ehrenamtsstiftung) hat unter Einsatz von Landesmitteln in Höhe von insgesamt 15.057,00 Euro mit verschiedenen Kooperationspartnern die nachfolgenden Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt: 1. Reihe „Asylrecht für Freiwillige“, 2. Reihe „Umgang mit interkulturellen Konflikten im Helferkontext“, 3. Reihe „Umgang mit Menschen mit Traumaerfahrungen“, 4. Reihe „Neuerungen und Auswirkungen des Integrationsrechts“, 5. Reihe „Vertiefungsseminar zum Umgang mit interkulturellen Konflikten“, 6. Veranstaltung „Begleitung Geflüchteter zu Gerichtsverfahren“, 7. Seminar „Willkommensinitiativen an Schulen“, 8. Veranstaltung „Ehrenamtlich Deutsch unterrichten“, 9. Veranstaltung „Willkommen und Ankommen in Mecklenburg-Vorpommern“, 10. Veranstaltung „Interkulturelles Dozentenforum“. Weiterhin unterstützte beziehungsweise unterstützt die Ehrenamtsstiftung in den Jahren 2016 und 2017 finanziell mit Landesmitteln in Höhe von jeweils 5.000,00 Euro eine landesweite Qualifizierungsreihe für ehrenamtliche Integrationsbegleiterinnen und Integrationsbegleiter, die vom Landesseniorenring Mecklenburg-Vorpommern in Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung, der Friedrich-Ebert-Stiftung sowie dem Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung durchgeführt wurden beziehungsweise werden. Schließlich war die Ehrenamtsstiftung im Bezugszeitraum mit Landesmitteln an der Ausrichtung folgender Projekte mit Qualifizierungscharakter für Ehrenamtliche beteiligt: 1. Projekt „Teambildung von ehrenamtlichen Unterstützern“ des „Alternatives Jugendzentrum Neubrandenburg e. V.“ (Austauschforum für Ehrenamtliche zur Unterstützung und Beratung); Höhe der Förderung: 500,00 Euro, 2. Projekt „Mitgestalten statt Anpassen“ des Amandla e. V., (Multiplikatorenschulung, Aufbau eines gestaltungsorientierten Integrations- und Beratungsnetzwerkes im Landkreis Rostock); Höhe der Förderung: 2.000,00 Euro, 3. Projekt „openTransferCAMP Schwerin“ der Stiftung Bürgermut (Vernetzung von Organisationen, Projektmachern, Engagierten und Geflüchteten, Förderung von Wissenstransfer, Kooperationen und Projekttransfer ); Höhe der Förderung: 1.000,00 Euro. Die Maßnahmen sind sämtlich auf positive Resonanz gestoßen und können auch von der Zahl der Teilnehmenden als Erfolg gewertet werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/640 13 8. Welchen Bedarf an Integrationsberatung und an Integrationslotsen sieht die Landesregierung aktuell sowie in den Jahren 2018 und 2019 in Mecklenburg-Vorpommern (bitte zielgruppenspezifisch darstellen)? Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung die Besetzung der erforderlichen Stellen unterstützen? Aktuell und in den Jahren 2018 und 2019 rechnet die Landesregierung mit einer weiterhin fortbestehenden Nachfrage im Bereich der Migrationssozialberatung aufgrund der im August 2016 eingeführten dreijährigen Wohnsitzbindung für anerkannte Flüchtlinge im Bundesland gemäß § 12a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes, der Anerkennungsquoten in Asylverfahren und der zu erwartenden Familiennachzüge (Auslaufen der zweijährigen Wartezeit für subsidiär Schutzberechtigte ). Die Landesregierung wird die Landesförderung der Migrationssozialberatung bedarfsgerecht fortsetzen. Der Bedarf an Integrationslotsen ist von den Landkreisen und kreisfreien Städten einzuschätzen und zu realisieren. Das Land unterstützt bei der Deckung des sich auf die Integrationsaufgabe ergebenden erhöhten Verwaltungs- und Betreuungsaufwandes mit jährlichen Zahlungen in Höhe von 7,5 Millionen Euro an die Landkreise und kreisfreien Städte in den Jahren 2016 bis 2018 (Vereinbarung zwischen Landesregierung und dem Landkreistag Mecklenburg- Vorpommern e. V. sowie dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e. V. vom 2. August 2016). Diese Zahlungen stehen unter anderem für die Aufwendungen für Integrationslotsinnen und Integrationslotsen bereit. Drucksache 7/640 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 14 Anlage zu Frage 3 Landkreis/kreisfreie Stadt Zuwendungsempfänger Zuwendung in Euro von bis Zuwendungszweck (Migrationssozialberatung, Psychosoziale Beratung, Flüchtlingsrat) Mittelher - kunft geförderte VZÄ Anzahl geförderter Personen Landeshauptstadt Schwerin AWO KV SN-Parchim e. V. 9.469,14 01.01.17 31.12.17 Migrationsberatung Landesmittel 0,25 1 Hansestadt Rostock AWO Sozialdienst Rostock gGmbH 10.718,76 01.01.17 31.12.17 Migrationsberatung Landesmittel 0,25 1 Landkreis Ludwigslust- Parchim AWO KV Ludwigslust e. V. 30.000,00 01.01.17 31.12.17 Migrationsberatung Landesmittel 1 1 Landkreis Ludwigslust- Parchim Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbH 36.251,17 01.01.17 31.12.17 Migrationsberatung Landesmittel 1 1 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte CJD – Nord 31.529,46 01.01.17 31.12.17 Migrationsberatung Landesmittel 0,775 1 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte AWO Stadtverband Neubrandenburg e.V. 35.572,41 01.01.17 31.12.17 Migrationsberatung Landesmittel 1,25 2 Landkreis Nordwestmecklenburg Diakonie MV e.V. 52.283,41 01.01.17 31.12.17 Migrationsberatung Landesmittel 1,250 4 Landkreis Nordwestmecklenburg Diakoniewerk im nördl. Mecklenb. gGmbH 28.886,69 01.01.17 31.12.17 Migrationsberatung Landesmittel 1 1 Landkreis Rostock DRK KV Güstrow e. V. 37.000,00 01.01.17 31.12.17 Migrationsberatung Landesmittel 1,250 2 Landkreis Rostock Diakonie Rostocker Stadtmission e. V. 31.805,82 01.01.17 31.12.17 Migrationsberatung Landesmittel 0,75 2 Landkreis Vorpommern- Greifswald Caritas f. das Erzbistum Berlin e. V. 19.665,14 01.01.17 31.12.17 Migrationsberatung Landesmittel 0,5 1 Landkreis Vorpommern- Greifswald Caritas f. das Erzbistum Berlin e. V. 28.002,36 01.01.17 31.12.17 Migrationsberatung Landesmittel 0,675 2 Landkreis Vorpommern- Greifswald Demokratischer Frauenbund LV M-V e. V. 19.991,06 01.01.17 31.12.17 Migrationsberatung Landesmittel 0,5 1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/640 15 Landkreis/kreisfreie Stadt Zuwendungsempfänger Zuwendung in Euro von bis Zuwendungszweck (Migrationssozialberatung, Psychosoziale Beratung, Flüchtlingsrat) Mittelher - kunft geförderte VZÄ Anzahl geförderter Personen Landkreis Vorpommern- Rügen AWO Rügen e. V. 12.136,13 01.03.17 31.12.17 Migrationsberatung Landesmittel 0,5 1 landesweit Flüchtlingsrat MV e.V. 85.000,00 01.01.17 31.12.17 Asyl- und Migrationsberatung Landesmittel 1,76 3 Landeshauptstadt Schwerin/überregional Diakonisches Werk 40.000,00 01.01.17 31.12.17 Psychosoziale Beratung/ Erstkontaktstelle Landesmittel 1 2 Landkreis Vorpommern- Greifswald/überregional Kreisdiakonisches Werk Greifsw.-OVP e.V. 40.000,00 01.01.17 31.12.17 Psychosoziale Beratung/ Erstkontaktstelle Landesmittel 3,413 5