Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/643 7. Wahlperiode 26.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Holger Arppe, Fraktion der AfD Berufliche Eingliederung von Migranten und Flüchtlingen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Migranten und Personen mit anerkannten Schutztiteln haben seit dem 1. Januar 2015 in Mecklenburg-Vorpommern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen (bitte nach Beginn und Dauer der Beschäftigung und Herkunftsländern aufschlüsseln)? 2. In welchen Branchen konnten die in Frage 1 genannten Personen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen? 3. Welche Berufe werden durch die in Frage 1 genannten Personen ausgeübt? 4. In wie vielen Fällen erfolgte eine Anerkennung der in den Heimatländern erworbenen beruflichen Qualifikation? a) In welchen Berufsfeldern erfolgte die Anerkennung? b) Um welche Arten von Qualifikationen handelt es sich? 5. In wie vielen Fällen erfolgte keine Anerkennung der in den Heimatländern erworbenen beruflichen Qualifikation und warum? Um welche Berufe handelt es sich hierbei? Die Fragen 1 bis 5 werden zusammenhängend beantwortet. In der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Staatsangehörigkeit und Wirtschaftszweigen ausgewiesen. Drucksache 7/643 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Beschäftigungsstatistik ist unter dem Link https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/ Statistik/Statistik-nach-Themen/Migration/Migration-Nav.html abrufbar. Bei der Betrachtung nach Staatsangehörigkeiten ist die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland kein Kriterium. Möglich ist, dass die Beschäftigten bereits viele Jahre in Deutschland leben. Der Aufenthaltsstatus und der Einreisezeitpunkt von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten , Beginn und Dauer der Beschäftigung sowie Angaben zu den ausgeübten Berufen und in diesem Zusammenhang zur Anerkennung von beruflichen Qualifikationen werden von der Bundesagentur für Arbeit nicht erhoben. Schlussfolgernd liegen der Landesregierung relevante Angaben nicht vor.