Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/646 7. Wahlperiode 26.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Geförderte Maßnahmen und Projekte gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Fördersummen hat die Landesregierung seit dem 01.01.2010 jährlich für die Förderung von Maßnahmen und Projekten gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes im Haushaltsplan eingestellt? Seit dem 1. Januar 2010 wurden Fördermittel für Maßnahmen und Projekte gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) im Haushaltsplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern wie folgt eingestellt: Haushaltsjahr 2010 30.000,00 Euro Haushaltsjahr 2011 30.000,00 Euro Haushaltsjahr 2012 30.000,00 Euro Haushaltsjahr 2013 30.000,00 Euro Haushaltsjahr 2014 45.000,00 Euro Haushaltsjahr 2015 45.000,00 Euro Haushaltsjahr 2016 45.000,00 Euro Haushaltsjahr 2017 45.000,00 Euro Drucksache 7/646 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Fördersummen wurden im genannten Zeitraum jährlich gewährt? Es wurden folgende Fördersummen gewährt: Haushaltsjahr 2010 30.000,00 Euro Haushaltsjahr 2011 30.000,00 Euro Haushaltsjahr 2012 30.000,00 Euro Haushaltsjahr 2013 30.000,00 Euro Haushaltsjahr 2014 41.500,00 Euro Haushaltsjahr 2015 45.000,00 Euro Haushaltsjahr 2016 40.261,00 Euro bis 12.06.2017 5.000,00 Euro 3. Um welchen Haushaltstitel handelt es sich? Die Projektfördermittel waren im Haushaltsplan 2010/2011 im Titel 0718 684.01 - Förderung deutscher Kulturarbeit gemäß § 96 BVFG, der Völkerverständigung und der kulturellen Integration der Aussiedler - veranschlagt. Ab November 2012 (Übergang der Zuständigkeit auf das Justizministerium) handelt es sich um Kapitel 0904 Titel 684.01. Hinsichtlich der institutionellen Förderung der Stiftung Pommersches Landesmuseum werden die Fragen 1 bis 3 zusammenhängend beantwortet: Ansätze im Landeshaushalt für die Stiftung Pommersches Landesmuseum und tatsächliche Zuwendung: Kapitel 0718, Zuschuss des Landes zum laufenden Betrieb der Stiftung Pommersches Landesmuseum, Investitionszuschuss an die Stiftung Pommersches Landesmuseum Jahr Maßnahmegruppe und Titel Ansatz in Euro Gewährte Zuwendung in Euro 2010 MG 64, Titel 685.64 260.000 260.000 MG 64, Titel 893.64 7.500 7.500 2011 MG 64, Titel 685.64 260.000 260.000 MG 64, Titel 893.64 7.500 7.500 2012 MG 64, Titel 685.64 275.000 272.000 MG 64, Titel 893.64 0 0 2013 MG 64, Titel 685.64 275.000 284.000 MG 64, Titel 893.64 0 0 2014 MG 64, Titel 685.64 286.000 286.000 MG 64, Titel 893.64 125.000 291.700 2015 MG 64, Titel 685.64 286.000 314.000 MG 64, Titel 893.64 125.000 21.200 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/646 3 Jahr Maßnahmegruppe und Titel Ansatz in Euro Gewährte Zuwendung in Euro 2016 MG 05, Titel 685.04 314.000 333300 MG 05, Titel 893.11 0 0 2017 MG 05, Titel 685.04 314.000 325.000 MG 05, Titel 893.11 0 125.000 In Fällen, in denen die jährlich gewährte Zuwendung höher als der Haushaltsansatz war, wurde die Zuwendung entweder aufgrund der Inanspruchnahme von Resten oder aufgrund der Inanspruchnahme von Verstärkungsmitteln erhöht. 2014 wurden mehr investive Mittel aufgrund einer Havarie bewilligt. Zudem sind noch in 2014 und 2015 bewilligte Investitionszuschüsse für den in Planung befindlichen letzten Teil der Dauerausstellung „Landesgeschichte Teil 3“ umzusetzen. 4. Welche Maßnahmen, Projekte und Institutionen wurden gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz in den Jahren 2015 bis 2017 gefördert (bitte Titel der Maßnahme oder des Projektes, Zuwendungsempfänger, Dauer des Projektes oder der Maßnahme, Fördersumme und Höhe des Eigenanteils des Zuwendungsempfängers angeben)? Geförderte Maßnahmen, Projekte und Institutionen (Zuwendungsempfänger) gemäß § 96 BVFG im Haushaltsjahr 2015: Zuwendungsempfänger Projekte Dauer Förderzeitraum Fördersumme in Euro Eigenanteil in Euro Bund der Vertriebenen Landesverband Mecklenburg- Vorpommern e. V. Die Förderung erfolgt für den Landesverband und die nachfolgend im einzelnen angegebenen Orts- und Kreisverbände (Bessarabischer Landesverband, Kreisgruppe Pasewalk, Kreisverband Friedland, Ortsverband Bad Doberan, Kreisverband Waren/ Röbel/Malchow, Ortsverband Ludwigslust , Inselverband Rügen, Ortsgruppe der Ostpreußen-Insterburg Schwerin, Kreisgruppe Pommern Schwerin, Kreisverband Waren Pommern), deren 140 Veranstaltungen über das ganze Jahr verteilt sind: u. a. Tage der Heimat, Reformationsgedenken , Buchlesungen, Jahresempfänge, Gedenkfeiern für Vertriebene, heimatliche Nachmittage der Landsmannschaften, Seminar Trachtennähen 01.01. - 31.12.2015 20.000 9.045 Drucksache 7/646 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zuwendungsempfänger Projekte Dauer Förderzeitraum Fördersumme in Euro Eigenanteil in Euro Bund der Vertriebenen in Vorpommern e. V. Landesweites 22. Großes Pommerntreffen 2015 am 28. März 2015 Landesweites 21. Heimattreffen Sudentenland und Schlesien am 11. April 2015 01.01. - 31.12.2015 zusammen 7.500 zusammen 7.500 Landsmannschaft Ostpreußen e. V. Landesgruppe M-V 20. Landestreffen der Ostpreußen in Mecklenburg-Vorpommern am 26.09.2015 01.05. - 31.10.2015 12.500 12.500 Heimatverein Linstow e. V. Förderung der Betreibung des wolhynischen Umsiedlermuseums (dazu gehören u. a. das 23. Museumsfest 2015, Wanderausstellung , der Garten des Gedenkens, Weiterbildungsveranstaltungen) 01.01. - 31.12.2015 5.000 1.800 Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwendungsnachweisprüfungen für das Jahr 2015 noch nicht abgeschlossen sind. Geförderte Maßnahmen, Projekte und Institutionen (Zuwendungsempfänger) gemäß § 96 BVFG im Haushaltsjahr 2016: Zuwendungsempfänger Projekte Dauer Förderzeitraum Fördersumme in Euro Eigenanteil in Euro Bund der Vertriebenen Landesverband Mecklenburg- Vorpommern e. V. Die Förderung erfolgt für den Landesverband und die nachfolgend angegebenen Orts- und Kreisverbände (Bessarabischer Landesverband , Kreisgruppe Pasewalk, Kreisverband Friedland, Ortsverband Bad Doberan, Kreisverband Waren/Röbel/ Malchow, Ortsverband Ludwiglust, Inselverband Rügen, Ortsgruppe der Ostpreußen- Insterburg Schwerin, Kreisgruppe Pommern Schwerin, Kreisverband Waren Pommern), deren 145 Veranstaltungen über das ganze Jahr verteilt sind: u. a. Tage der Heimat zum 25. Jahrestag, Gedenktage der Vertreibung am 20. Juni, Reformationsgedenken, Buchlesungen , Jahresempfänge, Gedenkfeiern für Vertriebene, heimatliche Plachander Nachmittage der Landsmannschaften 01.01. - 31.12.2016 20.561 17.930 Landsmannschaft Ostpreußen e. V. 21. Landestreffen der Ostpreußen am 8.10.2916 in Mecklenburg-Vorpommern in Neubrandenburg 01.01. - 31.12.2016 14.000 10.000 Heimatverein Linstow e. V. Förderung der Betreibung des wolhynischen Umsiedlermuseums (dazu gehören u. a. das 24. Museumsfest 2016, Wanderausstellung, der Garten des Gedenken Gedenkstein, Weiterbildungsveranstaltungen) 01. - 31.12.2016 5.700 1.800 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/646 5 Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwendungsnachweisprüfungen für das Jahr 2016 noch nicht abgeschlossen sind. Geförderte Maßnahmen, Projekte und Institutionen (Zuwendungsempfänger) gemäß § 96 BVFG im Haushaltsjahr 2017: Zuwendungsempfänger Projekte Dauer Förderzeitraum Fördersumme in Euro Eigenanteil in Euro Heimatverein Linstow e. V. Förderung der Betreibung des wolhynischen Umsiedlermuseums (dazu gehören u. a. das 25. Museumsfest 2017, Erweiterung der Wanderausstellung, der Garten des Gedenkens (Musterfläche zum Anbau typisch wohlhynischer Feldfrüchte), Weiterbildungsveranstaltungen) 01. - 31.12.2017 5.000 2.200 Es liegen weitere Förderanträge der Vereine Landsmannschaft Ostpreußen e. V., Bund der Vertriebenen Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. und vom Bund der Vertriebenen in Vorpommern e. V. für das Haushaltsjahr 2017 vor, deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist. 5. Wie trägt die Landesregierung über die finanzielle Förderung hinaus dazu bei, das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszubauen sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern? § 96 BVFG gibt vor, das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, in Archiven, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten. Dieses in § 96 BVFG genannte Kulturgut kann aus den folgenden Staaten stammen: Estland - Kasachstan - Kirgistan - Kroatien - Lettland - Moldawien - Polen - Serbien - Slowakei - Slowenien - Tschechien - Turkmenistan - Ungarn - Ukraine - Rumänien - Russland - Weißrussland. Kulturgut der Vertreibungsgebiete aus diesen Staaten, das sich in den Sammlungen des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege befindet (Archiv, Archäologie beziehungsweise Bibliothek), wird wie alle anderen dort verwahrten Kulturgüter gesichert, ergänzt und ausgewertet.