Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/657 7. Wahlperiode 22.06.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Netzentgelte in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie bewertet die Landesregierung die Unterschiede in der Höhe der Netzentgelte zwischen städtisch und ländlich geprägten Regionen in Mecklenburg-Vorpommern? Für die hohen Netzentgelte in Ostdeutschland, und damit in Mecklenburg-Vorpommern, sind vor allem folgende Faktoren entscheidend, die wiederum auch zu unterschiedlichen Wirkungen innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns führen können: 1. Der starke Zubau erneuerbarer Energien - Wo Wind- und Solarparks entstehen, werden Netze benötigt, die den Strom zum Verbraucher bringen. Das verursacht Kosten, die auf den Stromkunden vor Ort umgelegt werden. 2. Geringe Bevölkerungsdichte - Die Netzentgelte sind dort teurer, wo sie sich auf weniger Verbraucher verteilen. Genauso andersherum: Wo viele Menschen sich ein Netz teilen, wird es für den Einzelnen günstiger. 3. Vermiedene Netznutzungsentgelte - Ein weiterer Faktor für das Auseinanderklaffen der Netzentgelte zwischen städtischen und ländlichen Regionen stellen die vermiedenen Netznutzungsentgelte dar. Das Niveau dieser Entgelte liegt umso höher, je größer der Umfang der dezentralen Einspeisung ist. Da die Erneuerbaren Energien insbesondere in den ländlichen Regionen zu finden sind, sind hier die zusätzlichen Netzkosten am höchsten. Das Problem tritt jedoch nicht nur in den neuen Bundesländern auf. Das Phänomen betrifft alle dünnbesiedelten Regionen und die Teile Deutschlands, in denen in jüngerer Zeit das Stromnetz ausgebaut und modernisiert wurde. Es handelt sich hier also weniger um ein Ost-West-Thema als vielmehr um eine Ungleichheit zwischen Ballungsgebieten und ländlichen Regionen. Drucksache 7/657 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Deshalb setzt sich die Landesregierung seit vielen Jahren für eine bundesweite Wälzung zumindest der Übertragungsnetzentgelte ein. Sie setzt sich zudem für die in der aktuellen Novelle vorgesehene Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte ein, die einen nicht unerheblichen Anteil gerade der Belastungen ländlicher Räume bewirken. 2. Welche Lösungsansätze hat die Landesregierung, um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern und Was unternimmt die Landesregierung aktuell im Einzelnen? Die Landesregierung fordert schon seit Jahren eine schnelle Entlastung der Netzkunden in Mecklenburg-Vorpommern, indem die unsachgemäßen vermiedenen Netznutzungsentgelte für volatile Erzeuger abgeschafft werden und bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte eingeführt werden. Ein erster Erfolg ist nun mit dem Entwurf des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NEMoG) erzielt worden. Darin sieht die Bundesregierung vor, die vermiedenen Netznutzungsentgelte schrittweise ab dem Jahr 2018 abzuschaffen. Die bundesweite Wälzung der Übertragungsnetzkosten wurde aus dem Referentenentwurf herausgenommen. Momentan finden hierzu im Deutschen Bundestag die abschließenden Beratungen statt. Der Bundesrat könnte dann in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hierzu sein Votum abgeben. 3. Wie steht die Landesregierung zu Lösungsansätzen, die eine solidarische Wälzung der Netzkosten, insbesondere auf Verteilnetzebene in Mecklenburg-Vorpommern, vorsehen, solange es keine einheitliche und bundesweite Lösung gibt? Das Ziel der Landesregierung ist die bundeseinheitliche Wälzung der Netzkosten. Aus den extrem unterschiedlichen Kostenniveaus (siehe Antwort zu Frage 1) zwischen den Regionen resultieren entsprechend unterschiedliche regionale politische Interessen. Die Überbrückung dieser Interessenunterschiede kann nur schrittweise erfolgen. Ein erster Schritt hierzu wäre die Streichung der vermiedenen Netznutzungsentgelte. Die entsprechende gesetzliche Regelung steht kurz vor der Entscheidung (siehe Antwort zu Frage 2). Ein weiterer Schritt wäre die bundesweite Wälzung der Übertragungsnetzentgelte im oben genannten Netzentgeltmodernisierungsgesetz. Das zu erreichen ist noch möglich. Den endgültigen Inhalt des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes wird das weitere politische Vorgehen zu berücksichtigen haben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/657 3 4. Hat die Landesregierung in den vergangenen 10 Jahren versucht mit allen Netzbetreibern ins Gespräch zu kommen, mit dem Ziel, eine landesweite Netzgesellschaft zu gründen? a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Nein. In einer privatrechtlichen Kapitalgesellschaft würde völlig unnötigerweise ein Monopol geschaffen. Ferner würde hiermit ein Prozess erforderlich werden, der sich erfahrungsgemäß verzögernd auf die Netzausbauvorhaben auswirkt, da sich eine neue Gesellschaft intensiv über gemeinsame Strategien und Prioritäten auseinandersetzen würde, bevor weitere Ausbauplanungen initiiert werden würden. Zudem befinden sich die entsprechenden Gesellschaften überwiegend in kommunaler Hand. Mit einem Dringen der Landesregierung auf eine einheitliche Netzgesellschaft würde nicht unerheblich in diese kommunal autonom zu entscheidenden Sachverhalte eingegriffen. 5. Erwägt die Landesregierung einen Vorstoß im Bundesrat, um eine einheitliche Wälzung der Netzentgelte auf allen Netzebenen durchzusetzen? a) Wenn ja, wann? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.