Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Dezember 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/66 7. Wahlperiode 05.12.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Einsetzung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr und ANTWORT der Landesregierung Der Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern vom 14. Oktober 2016 sieht die Einsetzung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr vor. 1. Welche Dokumente zur Einsetzung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr und zu entsprechenden Überlegungen des Bundes hat die Bundesregierung der Landesregierung wann und in welchem Umfang im Vorfeld der Konferenz zur Verfügung gestellt? Die Bundesregierung hat der Landesregierung bis zum 14. Oktober 2016 keine derartigen Dokumente zur Verfügung gestellt. Drucksache 7/66 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. In welchem Verfahren wird die Einsetzung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr nun weiter beraten? a) Sind bereits erste Termine und Treffen geplant? b) Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt? Zu 2, a) und b) Die am 14. Oktober 2016 durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern beschlossene Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab 2020, die auch die Reform der Bundesauftragsverwaltung mit Fokus auf Bundesautobahnen und die Einrichtung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr des Bundes umfasst, wird in Gesprächen des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefs der Staats- und Senatskanzleien (CdS) hinsichtlich der näheren Ausgestaltungen intensiv weiter beraten. Beratungstermine gab es am 3. November 2016, 17. November 2016 im Rahmen der CdS-Konferenz und der Besprechung mit dem Chef des Bundeskanzleramtes und darüber hinaus in weiteren Sondersitzungen des Chefs des Bundeskanzleramtes mit den CdS der Länder am 24. November 2016 und am 1. Dezember 2016. Am 8. Dezember 2016 werden sich die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) und die Bundeskanzlerin mit dem Gesamtpaket befassen. Verhandelt wird die Umsetzung des am 14.10.2016 beschlossenen Gesamtpaketes zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und zu den Maßnahmen für die Verbesserung der Aufgabenerledigung im Bundesstaat. Dazu hat die Bundesregierung den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes und den Referentenentwurf eines Begleitgesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften vorgelegt. 3. Wie und in welchem Umfang wird die Landesregierung die Ergebnisse der von der Verkehrsministerkonferenz eingesetzten Bodewig-II Kommission mit darin aufgezeigten Alternativen zu einer Bundesgesellschaft in die Beratungen mit dem Bund einbringen? Der Beschluss vom 14. Oktober 2016 legt mit der Einrichtung einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes einen Systemwechsel fest, sodass die von der Bodewig II-Kommission aufgezeigten Alternativen zu einer Bundesgesellschaft insofern naturgemäß keine Rolle mehr spielen. 4. Ist es richtig, dass sich die Übernahme in die Bundesverwaltung auf die Autobahnen bezieht und die Länder entscheiden können, ob sie die Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen beibehalten wollen? Wie wird das Land damit umgehen? Der Beschluss vom 14. Oktober 2016 sieht für die sonstigen Bundesfernstraßen ein sogenanntes opt out vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/66 3 Die Länder verstehen diese Formulierung so, dass die sonstigen Bundesstraßen in der Auftragsverwaltung der Länder verbleiben und dass die Übernahme in die Bundesverwaltung einen entsprechenden Antrag des betreffenden Landes voraussetzt (wie bisher Artikel 90 Absatz 3 Grundgesetz). Der aktuelle Gesetzentwurf des Bundes (Stand 23. November 2016) stimmt mit diesem Verständnis überein, sieht allerdings weiterhin eine Kann-Regelung vor, die von Länderseite abgelehnt wird. In Mecklenburg-Vorpommern sollen die sonstigen Bundesstraßen in der bewährten Verwaltung der Straßenbauverwaltung des Landes bleiben. Die Landessregierung beabsichtigt deshalb nicht, einen solchen Übernahmeantrag zu stellen. 5. Unterstützt die Landesregierung die Protokollnotizen des Freistaates Thüringen bzw. Niedersachsens zum Beschluss vom 14. Oktober 2016? a) Wenn ja, welche von beiden und wie will die Landesregierung die Positionen in den Verhandlungsprozess einfließen lassen? b) Wenn nein, wie wird das jeweils begründet? Zu 5, a) und b) Die Landesregierung unterstützt die Position von Thüringen, dass im Grundgesetz das unveräußerliche und vollständige Eigentum des Bundes an Autobahnen und Bundesstraßen sowie an der Infrastrukturgesellschaft Verkehr festgeschrieben wird. Sie hat sich für diese Position im bisherigen Verhandlungsprozess nachdrücklich eingesetzt. Die Landesregierung würde eine ergebnisoffene Prüfung einer öffentlich- oder privatrechtlichen Rechtsform der Infrastrukturgesellschaft begrüßen. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass der Beschluss vom 14. Oktober 2016 bereits eine privatrechtliche Form vorsieht. Die konsolidierte Fassung des Referentenentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes (Bearbeitungsstand 24.11.2016) sieht mit dem neuen Artikel 90 Absatz 2 vor, dass sich der Bund zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen kann und dass die Gesellschaft im unveräußerlichen Eigentum des Bundes steht. In Artikel 90 Absatz 1 ist das vollständige und unveräußerliche Eigentum des Bundes an Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen geregelt. Insoweit konnten diese Forderungen bereits umgesetzt werden. Niedersachsen hatte zum Beschluss vom 14. Oktober 2016 zu Protokoll erklärt, dass eine grundlegende Neuordnung der Aufgaben beim Bundesfernstraßenbau nicht geboten ist. Diese Position war aber im Zuge eines Beschlusses über ein Gesamtpaket zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab 2020 nicht durchsetzbar. Drucksache 7/66 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Inwiefern steht das Entscheidungsverhalten der Landesregierung während der Konferenz in Einklang mit dem Beschluss des Landtages vom 29. Januar 2016, Drucksache 6/5078? Verhandelt wird das Gesamtpaket in Umsetzung des Beschlusses vom 14.Oktober 2016. Die erfolgreiche gesetzliche Umsetzung des beschlossenen Gesamtpaketes ist für die künftigen finanziellen Rahmenbedingungen des Landes von existenzieller Bedeutung. Insoweit ist es nicht sinnvoll, einzelne Verhandlungsbausteine in den laufenden Verhandlungen gesondert zu bewerten. Verwiesen wird im Übrigen auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3. 7. Auf Grundlage welcher Gesichtspunkte hat die Landesregierung davon abgesehen, dem Beschluss des Landtages inhaltlich zu folgen? Verwiesen wird auf die Beantwortung der Frage 6. 8. Welchen finanziellen Gegenwert hat die Landesregierung der Forderung des Bundes nach einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr im Rahmen der Verhandlungen um den Bund-Länder-Finanzausgleich beigemessen (beispielsweise dauerhafte Fortsetzung des GVFG, Erhöhung/Reduktion der jährlichen Ausgleichszahlungen bzw. geldwerter Verzicht auf Einnahmen zugunsten des Landes oder des Bundes)? Verwiesen wird auf die Beantwortung der Frage 6. 9. Hat die Landesregierung vom Bund einen Fragenkatalog mit Fragen zur bestehenden Auftragsverwaltung erhalten bzw. wurden Landesvorschläge zur Steigerung der Effizienz der bestehenden Auftragsverwaltung abgefordert? Wenn ja, welche Antworten hat die Landesregierung dem Bund übermittelt ? Die Landesregierung hat keinen Fragenkatalog der Bundesregierung zur bestehenden Auftragsverwaltung erhalten. Es wurden auch keine Landesvorschläge zur Effizienzsteigerung bei der Auftragsverwaltung abgefordert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/66 5 10. Wann und in welchem Verfahren werden die Beschäftigten informiert? a) Wie viele Beschäftigte werden voraussichtlich von den Änderungen betroffen sein? b) Ab wann werden die Personalvertretungen in die Vorbereitungen mit einbezogen? Zu 10, a) und b) Mangels eines zwischen Bund und Ländern abgestimmten Formulierungsvorschlages zur Änderung des Grundgesetzes und mangels einfachgesetzlicher Regelungen, die eine funktionierende Grundlage für die Übertragung der Bundesauftragsverwaltung darstellen, kann derzeit nicht mit der in Personalfragen erforderlichen Seriosität abgeschätzt werden, wie viele Beschäftigte von möglichen Änderungen betroffen sein werden. Bereits am 19. Oktober 2016 wurden die Beschäftigten der möglicherweise betroffenen Dienststellen und deren Personalvertretungen in Veranstaltungen über den aktuellen Stand informiert. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat eine Arbeitsgruppe Infrastrukturgesellschaft Verkehr gebildet, in die auch die Personalvertretungen, die Gleichstellungsbeauftragten und die Schwerbehindertenvertretung einbezogen sind. Diese Arbeitsgruppe soll den gesamten Prozess kontinuierlich begleiten.