Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/661 7. Wahlperiode 26.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Nicht identifizierte anerkannte Asylbewerber in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Laut einer Meldung der DPA (01.06.2017) wurden bei circa 5.000 anerkannten Asylbewerbern in Deutschland keine erkennungsdienstlichen Maßnahmen zur amtlichen Identifikation durchgeführt. Dies würde der vorher durch die Länder gemeldeten abgeschlossenen Erfassung aller betroffenen Personen widersprechen. 1. Hat die Landesregierung genaue Informationen über die Zahl der Personen, die der oben genannten Meldung nach keiner erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen worden sind und sich gegenwärtig in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten? a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn nicht, von welcher Personenzahl geht die Landesregierung für Mecklenburg-Vorpommern aus? 2. Seit wann weiß die Landesregierung von dem oben genannten Missstand? Wie bewertet die Landesregierung das Vorgehen des BAMF in diesem Kontext? 3. Aus welchen Gründen sind erkennungsdienstliche Maßnahmen bei dem in Frage 1 festgestellten Personenkreis unterblieben? Wie ist dies rechtlich zu begründen? Drucksache 7/661 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 4. Welche Maßnahmen zur Identitätsfeststellung hätte das Land Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2015 vornehmen können? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammenhängend beantwortet. Vor dem massiven Anstieg der Zahl Schutzsuchender im Herbst 2015 sind in Mecklenburg- Vorpommern im Verlauf jedes Asylverfahrens durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) biometrische Daten der Asylbegehrenden erhoben worden. Im Herbst 2015 hat das Land dann durchgängig frühzeitig ansetzende Maßnahmen zur Identitätsfeststellung der nach Mecklenburg-Vorpommern eingereisten Schutzsuchenden ergriffen. In der Erstaufnahmeeinrichtung am Standort Nostorf/Horst unterstützten Kräfte der Bundespolizei die Erfassung und den Abgleich der Daten mit dem Kerndatensystem des BAMF. In der Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung in Stern Buchholz sind Datenerfassung und Datenabgleich über das Fast-ID System der Landespolizei vorgenommen und dem BAMF zur Verfügung gestellt worden. Seit März 2016 werden in Mecklenburg-Vorpommern in Weiterentwicklung der bis dahin bestehenden Systeme biometrische Daten aller Asylbegehrenden durch die in der Erstaufnahmeeinrichtung eingesetzten Personalisierungsinfrastrukturkomponenten (PIK) erfasst. Auf dieser Grundlage erfolgt die erkennungsdienstliche Behandlung durch das BAMF. Dem Land liegen keine Informationen über Personen vor, die vom BAMF nicht erkennungsdienstlich behandelt worden sind.