Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/662 7. Wahlperiode 26.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD Vorfall Tierpark Greifswald am 25.03.2017 und ANTWORT der Landesregierung Im Bereich des Greifswalder Tierparks gab es am frühen Nachmittag des 25.03.2017 einen Notfalleinsatz. Vor Ort waren zwei Rettungswagen, sowie ein Einsatzfahrzeug der Polizei mit zwei Beamten. An dem Vorfall waren offensichtlich mehrere Jugendliche beteiligt. Eine jugendliche Person dunkler Hautfarbe wurde von einem der Polizeibeamten längere Zeit am Boden fixiert. Ich wies meinen Abgeordnetenausweis vor und fragte nach Ursache und Hintergrund des Einsatzes. Der zweite Polizeibeamte teilte mir erst nach erneuter Aufforderung mit, dass die fixierte Person „ausgeflippt“ sei. Ansonsten verwies er mich an den Pressesprecher der Polizei. Eine diesbezügliche Notiz in der örtlichen Presse gab es jedoch nicht. Meine Anfrage beim Leiter der zuständigen Polizeiinspektion Anklam führte auch zu keiner weitergehenden Information. Ich wurde an das Innenministerium verwiesen. 1. Was waren Anlass und Ursache für den Notfall- und Polizeieinsatz am 25.03.2017 im Tierpark Greifswald? Einsatzanlass war ein Kind (männlich), das im Tierpark Greifswald laut Aussage des mitteilenden Betreuers „außer Kontrolle“ geraten war und durch diesen nicht beruhigt werden konnte. Drucksache 7/662 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie ist der Einsatz abgelaufen? Die Rettungsleitstelle des Landkreises Vorpommern-Greifswald informierte die Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg um 14:33 Uhr. Daraufhin wurde ein Funkstreifenwagen des Polizeihauptreviers Greifswald mit der Einsatzübernahme beauftragt. Dieser traf um 14:40 Uhr am Einsatzort ein. Ein durch die Rettungsleitstelle eingesetzter Rettungswagen befand sich ebenfalls vor Ort. Durch die beiden eingesetzten Polizeibeamten konnte das Kind unter Kontrolle und in den Rettungswagen verbracht werden. Anschließend erfolgte eine Transportbegleitung der Rettungskräfte durch die eingesetzten Polizeibeamten zur Kinder- und Jugendpsychiatrie Stralsund. 3. Welche Personen waren an dem Vorfall beteiligt? Beteiligte Personen waren das oben genannte Kind sowie dessen zuständiger Betreuer. 4. Gehörten die beteiligten Personen einer betreuten Jugendgruppe an? Wenn ja, a) welcher Träger war für diese Jugendgruppe verantwortlich? b) war es eine Gruppe bzw. ein Träger aus Vorpommern-Greifswald? Ja. Zu a) Träger der Einrichtung ist eine Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung aus Greifswald. Zu b) Ja. 5. Welcher Nationalität gehörten die beteiligten Personen an? Beide beteiligten Personen sind deutsche Staatsangehörige. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/662 3 6. Waren die beteiligten Personen oder die Gruppe bereits früher polizeilich auffällig gewesen? Die personenbezogenen Daten sind aus datenschutzrechtlichen Gründen bereits anonymisiert. Die Anonymisierung erfolgte automatisch nach einer rechtlich festgelegten Frist. 7. Mit welchen Folgen für die beteiligten Personen wurde der Polizeieinsatz abgeschlossen? Das Kind wurde in die Kinder- und Jugendpsychiatrie Stralsund verbracht. 8. Auf welcher dienstrechtlichen Grundlage können Polizeibeamte, trotz Vorlage eines Abgeordnetenausweises, Auskünfte über ablaufende Vorfälle verweigern? Die Einsatzkräfte der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern sind nicht berechtigt, über das ohnehin von Jedermann zu erkennende Geschehen hinaus Dritten Auskünfte über eine laufende Einsatzmaßnahme zu erteilen.