Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/665 7. Wahlperiode 30.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Personalentwicklung beim polizeilichen Staatsschutz und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Personen waren seit dem 01.01.2000 jährlich im polizeilichen Staatsschutz der Landespolizei eingesetzt? Die Frage lässt sich nicht beantworten. Es ist nicht hinreichend klar, was mit „jährlich (…) eingesetzt“ gemeint ist, da beide Begriffe Interpretationsspielraum beinhalten. Innerhalb eines Jahres gibt es regelmäßig Schwankungen bei der Anzahl der tatsächlich anwesenden Personen durch Elternzeit, Abordnungen, Umsetzungen, Ruhestand und andere Sachverhalte. Es bleibt unklar, welche dieser Sachverhalte von der Formulierung „eingesetzt“ erfasst sind und welche nicht. Auch ist der Terminus „jährlich“ in diesem Zusammenhang unscharf. 2. Seit wann gibt es einen separaten Sachbereich zum islamistischen Extremismus und Terrorismus beim polizeilichen Staatsschutz? Am 03.08.2004 wurde im Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern die Ermittlungsgruppe „Islamistischer Terrorismus“ eingerichtet. Mit Wirkung vom 01.08.2011 wurde daraus das Dezernat 33 - Politisch motivierte Kriminalität Ausländerextremismus/Terrorismus - gebildet. Drucksache 7/665 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wieviel Personal ist seit der Schaffung des separaten Sachbereichs zum islamistischen Extremismus und Terrorismus jährlich in diesem Bereich tätig gewesen (bitte Personalstärke nach Jahren und berufliche Qualifikation der Mitarbeiter aufführen)? Die Frage lässt sich nicht beantworten. Es ist nicht hinreichend klar, was mit „jährlich (…) tätig gewesen“ gemeint ist, da beide Begriffe Interpretationsspielraum beinhalten. Innerhalb eines Jahres gibt es regelmäßig Schwankungen bei der Anzahl der tatsächlich anwesenden Personen durch Elternzeit, Abordnungen, Umsetzungen, Ruhestand und andere Sachverhalte. Es bleibt unklar, welche dieser Sachverhalte von der Formulierung „tätig gewesen“ erfasst sind und welche nicht. Auch ist der Terminus „jährlich“ in diesem Zusammenhang unscharf. 4. Gibt es Pläne, die Personalstärke im Sachbereich zum islamistischen Extremismus und Terrorismus zu erhöhen? a) Wenn ja, warum? b) Wenn ja, wie? c) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 4, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Personalstärke richtet sich grundsätzlich nach den aus der Kriminalitätslage insgesamt abzuleitenden Erfordernissen, um eine möglichst wirksame Strafverfolgung sicherzustellen.