Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. November 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/67 7. Wahlperiode 01.12.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Bestandsgefährdungen von öffentlichen allgemein bildenden Schulen ab dem Schuljahr 2017/2018 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Der Landesregierung liegen die Schulentwicklungspläne des Planungszeitraumes 2015/2016 bis 2019/2020 für die Landkreise Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte, Nordwestmecklenburg, Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald sowie für die kreisfreien Städte Schwerin und Rostock vor. Nach Prüfung der Schulentwicklungspläne erfolgt bisher die Genehmigung mit Auflagen dahingehend, dass für einzelne Schulen weitere Nachweise zur Dauer des Schulweges der Schülerinnen und Schüler zu erbringen sind. Die Beantwortung der folgenden Fragen kann somit nur den gegenwärtigen Stand der Pläne abbilden. 1. Welche öffentlichen allgemein bildenden Schulen sind entsprechend der vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern genehmigten Schulentwicklungspläne der Landkreise und kreisfreien Städte im Planungszeitraum 2015/2016 bis 2019/2020 im Bestand nicht gesichert (bitte nach Schularten, Einzelschule und Zeitpunkt der Schließung angeben)? Folgende Veränderungen von öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Planungszeitraum 2015/2016 bis 2019/2020 sind bereits umgesetzt beziehungsweise nach den vorliegenden Schulentwicklungsplänen der in der Vorbemerkung genannten Planungsträger noch vorgesehen . Drucksache 7/67 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Es ist der Vollständigkeit halber darauf hinzuweisen, dass die Schulentwicklungspläne auch aus anderen Gründen als der Bestandsfähigkeit Veränderungen in der Schulstruktur vorsehen. 2. Welche Ursachen liegen der jeweiligen Bestandgefährdung der Schule zugrunde (bitte nach Einzelschule getrennt auflisten)? Die Ursachen für die Bestandsgefährdung können wie folgt benannt werden: Schule am Schäferteich in Rostock, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Die Hansestadt Rostock ist im Rahmen der Aufstellung einer langfristigen Planung und der Betrachtung der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen in der Hansestadt Rostock zu dem Ergebnis gekommen, dass das prognostizierte Schüleraufkommen nicht ausreicht, um den Bestand aller Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen im Bestand zu sichern. Insofern ist seitens der Hansestadt Rostock die Aufhebung der Schule am Schäferteich zum 31.07.2016 im Schulentwicklungsplan festgelegt worden. Die oberste Schulbehörde hat diese Planung genehmigt. Die Aufhebung wurde bereits zum 31.07.2016 umgesetzt. Landkreis/ kreisfreie Stadt Schule Schulart Aufhebung zum Hansestadt Rostock Schule am Schäferteich Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen 31.07.2016 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Förderschule Röbel Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen 31.07.2016 Landkreis Vorpommern-Rügen Grundschule Horst* Grundschule Brandshagen* Regionale Schule Reinberg* (* der Landkreis plant die Aufhebung dieser Schulen und gleichzeitig die Errichtung einer neuen Regionalen Schule mit Grundschule in Miltzow zum 01.08.2018) Grundschule Grundschule Regionale Schule 31.07.2018 31.07.2018 31.07.2018 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/67 3 Förderschule Röbel, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Die Förderschule Röbel konnte die für Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen festgelegte durchschnittliche Schülermindestzahl bereits in den vergangenen Schuljahren nicht mehr erreichen. Auch die vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vorgelegten prognostizierten Schülerzahlen gehen von einem zukünftigen Unterschreiten der Schülermindestzahl aus. Insofern hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte die Aufhebung der Schule zum 31.07.2016 im Schulentwicklungsplan festgelegt. Die oberste Schulbehörde hat diese Planung genehmigt. Die Aufhebung wurde bereits zum 31.07.2016 umgesetzt. Grundschule Horst Die Grundschule Horst erreicht die für Grundschulen geforderte Schülermindestzahl bereits jetzt, aber auch zukünftig nur teilweise. Die vom Landkreis Vorpommern-Rügen geplante Änderung des Einzugsbereiches würde diese Situation weiter verschärfen. Insofern befürwortet der Schulträger die vom Landkreis Vorpommern-Rügen geplante und im Schulentwicklungsplan festgelegte Aufhebung der Grundschule Horst zum 31.07.2018 auch vor dem Hintergrund der geplanten Errichtung einer neuen gemeinsamen Regionalen Schule mit Grundschule im Amtsbereich. Grundschule Brandshagen Die Grundschule Brandshagen erreicht die für Grundschulen geforderte Schülermindestzahl mit Blick auf die vom Landkreis Vorpommern-Rügen prognostizierten Schülerzahlen zukünftig nur teilweise. Insofern befürwortet der Schulträger die vom Landkreis Vorpommern-Rügen geplante und im Schulentwicklungsplan festgelegte Aufhebung der Grundschule Brandshagen zum 31.07.2018 auch vor dem Hintergrund der geplanten Errichtung einer neuen gemeinsamen Regionalen Schule mit Grundschule im Amtsbereich. Regionale Schule Reinberg Die Regionale Schule Reinberg erreicht die geforderte Schülermindestzahl mit Blick auf die vom Landkreis Vorpommern-Rügen prognostizierten Schülerzahlen zukünftig nur teilweise. Insofern befürwortet der Schulträger die vom Landkreis Vorpommern-Rügen geplante und im Schulentwicklungsplan festgelegte Aufhebung der Regionalen Schule zum 31.07.2018 auch vor dem Hintergrund der geplanten Errichtung einer neuen gemeinsamen Regionalen Schule mit Grundschule im Amtsbereich. Diese Erklärungen zeigen, dass sowohl die Schul- als auch die Planungsträger ihre gesetzlichen Aufgaben verantwortungsbewusst wahrnehmen.