Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/676 7. Wahlperiode 16.08.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Stellenbesetzungsverfahren für Referendarinnen und Referendare bzw. für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in Mecklenburg-Vorpommern für das Schuljahr 2017/2018 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Es können keine Angaben für das gesamte Schuljahr 2017/2018 gemacht werden, da zu diesem Schuljahr nicht nur der Einstellungstermin zum 01.08.2017 gehört, sondern auch der Einstellungstermin zum 01.02.2018. Sämtliche folgende Angaben betreffen daher ausschließlich den erstgenannten Termin. Zudem handelt es sich um Angaben, welche im Rahmen eines laufenden Verfahrens (Stand 07.06.2017) abgefragt wurden. 1. Wie viele ausgeschriebene Stellen für Referendarinnen und Referendare bzw. für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sind zum 2. Juni 2017 für das Schuljahr 2017/2018 a) besetzt bzw. b) unbesetzt (bitte getrennt nach Lehramt, Schulamtsbereichen und Nachbesetzung angeben)? Eine Unterteilung nach Schulamtsbereichen ist aufgrund der Stellenausschreibungsart (landesweite Stellen) nicht möglich. Drucksache 7/676 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Stellen Lehramt ausgeschrieben besetzt („ursprünglich“) besetzt (nachgerückt und Nachausschreibung) unbesetzt an Grundschulen beziehungsweise an Grund- und Hauptschulen 74 42 4 28 für Sonderpädagogik 102 14 0 88 an Regionalen Schulen 163 30 8 125 an Gymnasien/ an Regionalen Schulen mit Doppelqualifikation 60 29 31 0 an beruflichen Schulen* 50 16 1 33 Summe 449 131 44 274 * Noch nicht berücksichtigt sind hier die angehenden Referendarinnen und Referendare des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes, da das Auswahlverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die am 01.08.2017 nicht besetzten Stellen werden zum Einstellungstermin 01.02.2018 erneut ausgeschrieben. 2. Wie viele Anträge zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst für Referendarinnen und Referendare bzw. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter wurden im Schuljahr 2017/2018 abgelehnt (bitte getrennt nach Lehramt und Schulamtsbereichen angeben)? Eine Unterteilung nach Schulamtsbereichen ist auf Grund der Möglichkeit, sich auf mehrere Stellen und damit für mehrere Regionen zu bewerben, nicht möglich. Lehramt abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber an Grundschulen beziehungsweise an Grund- und Hauptschulen 7 für Sonderpädagogik 1 an Regionalen Schulen 4 an Gymnasien/an Regionalen Schulen mit Doppelqualifikation 125 an beruflichen Schulen* 12 Summe 149 * Noch nicht berücksichtigt sind die angehenden Referendarinnen und Referendare des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes, da hier das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/676 3 3. Welche Gründe führten am häufigsten zur Ablehnung der in Frage 2 genannten Anträge (bitte die fünf häufigsten Ablehnungsgründe mit entsprechender Anzahl der Ablehnungsbescheide benennen)? 1. 93 Bewerberinnen und Bewerber wurden aus Kapazitätsgründen - mehr Bewerbungen als ausgeschriebene Stellen - abgelehnt. Hiervon ist ausschließlich das Lehramt an Gymnasien betroffen. Von diesen haben aktuell 43 ihre Bewerbung zurückgezogen. 2. 32 Bewerberinnen und Bewerber haben die inhaltlichen Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst nicht erfüllt, zum Beispiel nicht auf Lehramt studiert. 3. 19 Bewerberinnen und Bewerber haben die formalen Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst nicht erfüllt, das heißt unvollständige Bewerbungsunterlagen eingereicht. 4. 17 Bewerberinnen und Bewerber haben ihr Zeugnis über die Erste Staatsprüfung oder über einen gleichwertigen Lehramtsabschluss nicht rechtzeitig eingereicht. Hiervon ist ausschließlich das Lehramt an Gymnasien betroffen. 5. 11 Bewerberinnen und Bewerber haben sich ausschließlich auf schulbezogene Stellen beworben, für diese aber keine Zusage bekommen. Mehrfachnennungen sind möglich.