Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/677 7. Wahlperiode 29.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Position des Innenministers zum Entzug der Berechtigung zum Waffenbesitz bei sogenannten Reichsbürgern und ANTWORT der Landesregierung Der Nordkurier berichtete am 02.06.2017: „Sogenannten Reichsbürgern sollen nach dem Willen der Innenminister die Waffen abgenommen werden.“ Dies sähe eine Beschlussvorlage zur Innenministerkonferenz im Juni 2017 vor. 1. Welche Position vertritt der Minister für Inneres und Europa von Mecklenburg-Vorpommern in der Innenministerkonferenz bezüglich des Entzugs der Berechtigung zum Waffenbesitz bei sogenannten Reichsbürgern? 2. Wie ist diese Position des Ministers für Inneres und Europa begründet? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf den als Anlage beigefügten freigegebenen Beschluss der 206. Sitzung der Konferenz der Innenminister und -senatoren (IMK) vom 12. bis 14.06.17 in Dresden, TOP 5, Az. VI D 4.3/1.2 verwiesen. Beschlüsse der IMK werden nach dem Einstimmigkeitsprinzip gefasst. Drucksache 7/677 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Auf welchen Erkenntnissen und Beobachtungen speziell aus Mecklenburg-Vorpommern gründet sich die Position des Ministers für Inneres und Europa? Die Position beruht insbesondere auf der Ablehnung der Rechtsordnung und damit auch des Waffengesetzes durch die sogenannten Reichsbürger. Im Übrigen unterfällt die Meinungsbildung des Ministers dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortlichkeit. 4. Beabsichtigt der Minister für Inneres und Europa von Mecklenburg- Vorpommern, der im o. g. Zeitungsartikel erwähnten Beschlussvorlage zuzustimmen? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/677 3 Anlage Beschlussniederschrift über die 206. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 12. bis 14.06.17 in Dresden TOP 5: Umgang mit sogenannten Reichsbürgern und Selbstverwaltern Berichterstattung: Bayern / Thüringen Hinweise: AK IV am 04.05./04.17 zu TOP 3 AK II am 26./27.04.17 zu TOP 28 Veröffentlichung: Freigabe Beschluss, keine Freigabe Berichte Az.: VI D 4.3/1.2 Beschluss: 1. Die IMK ist der Auffassung, dass die hohe Zahl von derzeit 12.600 "Reichsbürgern und Selbstverwaltern", deren zunehmende Aktivitäten, insbesondere Gewaltdelikte - zuletzt das Tötungsdelikt zum Nachteil eines Polizeibeamten in Georgensgmünd - sowie deren legaler und illegaler Waffenbesitz eine ressortübergreifende Befassung mit der Thematik unabdingbar machen und die vielfältigen Maßnahmen in den Ländern sowie im Bund weiter intensiviert werden müssen. 2. Sie nimmt den "Zwischenbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe des UA FEK unter Beteiligung der AG Kripo und des UA RV 'Umgang mit sogenannten Reichsbürgern' -VS-NfD-" (Stand 27.04.17) sowie den "Bericht der länderoffenen Arbeitsgruppe des AK IV 'Reichsbürger und Selbstverwalter'" (Stand: 04.04.17) zur Kenntnis. 3. Die IMK misst dem regelmäßigen Informationsaustausch zwischen den Verwaltungs-, Justiz-, Polizei- und Verfassungsschutzbehörden in den Ländern und im Bund sowie der Information und Sensibilisierung von gesellschaftlichen und behördlichen Multiplikatoren (einschließlich politischer Bildung) besondere Bedeutung zu. 4. Sie begrüßt, dass das BKA und das BfV unter Einbeziehung der Polizeien und der Verfassungsschutzbehörden der Länder - ausgehend von einer einheitlichen Definition - zeitnah ein gemeinsames Lagebild vorlegen werden. Drucksache 7/677 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Die Innenminister der Länder und des Bundes bekräftigen die Notwendigkeit, dass die zuständigen Behörden das geltende Recht konsequent auf "Reichsbürger und Selbstverwalter" anwenden. Das bedeutet - bei Vorliegen entsprechender Erkenntnisse über eine Person und nach Durchführung der erforderlichen Einzelfallprüfung - insbesondere: - Versagung bzw. Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse. Die IMK ist der Auffassung, dass Personen dieser Szene grundsätzlich nicht die erforderliche Zuverlässigkeit gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a WaffG besitzen. Sie ist darüber hinaus der Auffassung, dass die zuständigen Erlaubnisbehörden im Bereich des Sprengstoffrechts bei der Bewertung der Zuverlässigkeit einen dem Waffenrecht entsprechenden Prüfungsmaßstab anwenden sollten. - Unverzügliche Ergreifung und Ausschöpfung aller arbeits- und beamtenrechtlichen Maßnahmen bis zur Entfernung aus dem Dienst. Die IMK hält die Ideologie der "Reichsbürger und Selbstverwalter" für unvereinbar mit der arbeits- und beamtenrechtlichen Pflicht öffentlich Bediensteter, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. 6. Die IMK bittet ihren Vorsitzenden, die Vorsitzenden der Finanz-, Justiz-, Kultus- und Wirtschaftsministerkonferenz über diesen Beschluss und die Berichte zu informieren sowie die Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz zu bitten, bei den sprengstoffrechtlichen Erlaubnisbehörden auf einen zum Waffenrecht analogen Prüfungsmaßstab hinzuwirken. Protokollnotiz BE, BB, HB, HH, NI, NW, SH und TH: Mit Blick auf den in der letzten Herbstkonferenz gefassten Beschluss "Keine Waffen in die Hände von Extremisten" stellen die Innenminister und -senatoren der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen mit Bedauern fest, dass auf Bundesebene noch immer keine Regelung geschaffen wurde, nach der die Waffenbehörden durch eine Regelanfrage bei den Verfassungsschutzbehörden systematisch Kenntnis davon erhalten, ob eine Person, die eine Waffe besitzt oder den legalen Besitz einer solchen anstrebt, als Extremist eingestuft wird. Sie verweisen erneut auf den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes vom 23.09.16 (BR-Drs. 357/16 (Beschluss)) und bitten den Bundesminister des Innern, sich für ein baldmögliches Tätigwerden des Bundesgesetzgebers einzusetzen.