Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/679 7. Wahlperiode 25.07.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Schutz von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes und ANTWORT der Landesregierung Laut Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 7/431) hat die Landesregierung den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften unterstützt. Laut der genannten Antwort sind nicht nur Polizisten, Feuerwehrleute und sonstige Rettungsdienste von Angriffen betroffen, sondern auch Zoll- und Justizvollzugsmitarbeiter sowie sonstige Vollstreckungsbeamte . 1. Ausgehend von der steigenden Zahl der Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte und vom Einsatz der Landesregierung für deren besseren Schutz, wie beurteilt die Landesregierung die Situation der Mitarbeiter anderer Bereiche des öffentlichen Dienstes in Hinblick auf ihre Sicherheit? 2. In welchen anderen Bereichen als der Vollstreckung und der Rettungsdienste sind Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes besonders gefährdet, Opfer von Drohungen, Beleidigungen und Gewaltanwendung zu werden? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die Situation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Bereiche des öffentlichen Dienstes ist im Hinblick auf ihre Sicherheit nicht einheitlich. Ein intensives und unmittelbar in den persönlichen Lebensbereich eines Einzelnen eingreifendes staatliches Handeln kann in Kombination mit geringer Akzeptanz beziehungsweise mit wenig Einsehen in die Notwendigkeit für dieses staatliche Handeln bei diesem Einzelnen dazu führen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst Opfer von Drohungen, Beleidigungen bis hin zu Gewaltanwendungen werden. Drucksache 7/679 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zudem kann es im Kontakt zwischen Menschen grundsätzlich immer auch zu Konflikten kommen, die eskalieren können. Entsprechend können Tätigkeiten im Bereich der Vollstreckung und mit direktem Bürgerkontakt mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko verbunden sein. Beispielsweise wird eingeschätzt, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörden und der Sozialämter als Leistungsbehörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein erhöhtes Sicherheitsrisiko bestehen kann, da es immer wieder zu verbalen und auch tätlichen Übergriffen kommt. Es handelt sich dabei allerdings nicht um ein neues Phänomen. Vielmehr bestand und besteht grundsätzlich immer ein Risiko für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, wenn diese in Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern belastende Maßnahmen umsetzen müssen oder ihr Handeln bei Antragstellern auf Unverständnis oder Unmut stößt. Auch in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Arbeitslosenversicherung werden aufgrund der Arbeitsverdichtung durch einen zunehmenden Aufgabenumfang Spannungsfelder zwischen Kundenerwartung und gesetzlichen Regelungen erzeugt. Im täglichen Kundenverkehr der Arbeitsagenturen und Jobcenter entstehen somit auch, im Regelfall verbale, Konflikte. Physische Auseinandersetzungen sind die absolute Ausnahme. Auch Prüferinnen und Prüfer sind im Rahmen der Außendiensttätigkeit „Geldwäscheprävention“ einer erhöhten Gefährdung bei der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeiten ausgesetzt. Im Landesamt für innere Verwaltung kann es in den Bereichen, in welchen behördliche Sprechstunden angeboten werden, zu Gefährdungen kommen. Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen des Vollzuges von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen direkten Kontakt zu den ausreispflichtigen Personen haben, besteht ein erhöhtes Gefährdungspotenzial. In den Landkreisen und kreisfreien Städten kann eine Gefährdung zum Beispiel im Bereich der Ausländerbehörde vorliegen, insbesondere bei Vorsprachen und Abschiebungen. Eine Gefährdung kann ebenfalls für die Mitarbeiter des Sozialamtes bestehen, beispielsweise im Bereich der Asylbewerberleistungsgewährung. Im Geschäftsbereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften der Justiz Mecklenburg- Vorpommern wird beobachtet, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Laufbahngruppen in ihrer täglichen Arbeit zunehmend Anfeindungen, Beleidigungen, unberechtigten Schadensersatzforderungen und ernstzunehmenden Bedrohungen bis hin zu körperlichen Übergriffen ausgesetzt sind, die von Beteiligten ausgehen, die mit der Durchführung, dem Verlauf oder mit dem Ausgang staatlicher Gerichtsverfahren unzufrieden sind. Im Bereich der Landwirtschaft und Umwelt haben insbesondere Aufsichtsführende im Außendienst oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Vor-Ort-Kontrollen durchführen, auch verbale Attacken erlebt, die die strafrechtliche Grenze der Beleidigung allerdings nicht überschreiten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Gesundheit und Soziales sind vereinzelt unangemessener verbaler Kritik von unzufriedenen Antragstellern oder Kunden ausgesetzt, wenn Anträgen nicht entsprochen werden kann oder belastende Verwaltungsakte erlassen werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/679 3 3. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, auch Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes aus anderen Bereichen als der Vollstreckung und der Rettungsdienste künftig besser zu schützen? a) Wenn ja, warum? b) Wenn ja, wie will sie das tun? c) Wenn nicht, warum nicht? Zu 3 Die Landesregierung wird weiterhin darauf hinwirken, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes angemessen zu schützen und bei Bedarf den Schutz im jeweiligen Bereich auch noch zu verbessern. Zu a), b) und c) Die Gewährleistung eines angemessenen Schutzes aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst dient der Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung. Beispielsweise ist der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz in ihrer täglichen Arbeit vorzunehmenden Anfeindungen, Beleidigungen, unberechtigten Schadensersatzforderungen und ernstzunehmenden Bedrohungen bis hin zu körperlichen Übergriffen notwendig, um eine funktionierende Rechtsprechung und Rechtspflege auch weiterhin zu gewährleisten. Das Justizministerium hatte die Thematik zur Justizministerkonferenz 2015 im Herbst sowie 2016 im Frühjahr unter der Überschrift „Verbesserung des Schutzes von Repräsentanten des staatlichen Gewaltmonopols“ beziehungsweise „Verbesserung des Schutzes von Amtsträgern, Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und der Rettungsdienste“ angemeldet. Grund war die Zunahme des Widerstandes gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes im weiteren Sinne. Ziel war eine Ausweitung des Anwendungsbereichs von § 113 des Strafgesetzbuches (alte Fassung) sowohl hinsichtlich der besonders geschützten Personengruppen als auch hinsichtlich der erfassten (Dienst-)Handlungen. Die Anmeldungen mündeten in der Bitte der Justizministerkonferenz an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, einen möglichen strafrechtlichen Handlungsbedarf zu prüfen. Im Februar 2017 wurde vom Bundesjustizministerium der von der Landesregierung unterstützte Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften auf den Weg gebracht. Das Justizministerium hat dazu im Rechtsausschuss des Bundesrates Änderungsanträge gestellt, die die Ausweitung des Anwendungsbereiches sowohl betreffend die besonders geschützten Personengruppen, als auch die erfassten (Dienst-) Handlungen zum Ziel hatten. Zur Begründung wurde jeweils die Zunahme des Widerstandes gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes im weiteren Sinne angeführt. Die Anträge haben keine Mehrheit gefunden. Das Justizministerium hat ferner ähnliche, im Einzelnen gleichgerichtete Änderungsanträge des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unterstützt, die jedoch ebenfalls keine Mehrheit gefunden haben. Drucksache 7/679 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Im Landesamt für innere Verwaltung (Abteilung 5 - Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten ) wurden beispielsweise für die dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedene Schutzmaßnahmen ergriffen: Einsatz von Wachpersonal, Infoveranstaltung mit der Polizei für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erstaufnahme über die Bürogestaltung, Umbau von Büros nach Empfehlungen der Polizei, Planung von Umbaumaßnahmen der Sprechzimmer. Darüber hinaus wird seit Mai 2017 das Konsultationsverfahren im Asylkontext (AsylKon) nach § 73 Absatz 1a und 3a des Aufenthaltsgesetzes praktiziert. Ziel des Verfahrens ist es, allen Behörden, die für die Bearbeitung von Asylgesuchen/Asylanträgen und für aufenthaltsrechtliche Entscheidungen zuständig sind, die Möglichkeit zum Zugriff auf die Sicherheitserkenntnisse zu Asylsuchenden und zu illegal eingereisten und illegal sich aufhaltenden Personen zu bieten. So soll gewährleistet werden, dass diese als Bestandteil einer asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Entscheidung zur Verfügung stehen, aber auch für Unterbringungs - und Weiterleitungsentscheidungen in Erstaufnahmeeinrichtungen genutzt werden können. Darüber hinaus zielt das Verfahren aber auch auf eine unmittelbare Gefahrenabwehr ab und bietet durch Hinweise der Sicherheitsbehörden die Möglichkeit, eine eventuell von dem Betreffenden ausgehende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu minimieren. Im kommunalen Bereich liegen die Personalhoheit und damit auch die Verantwortung für die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländer- und Leistungsbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Diese haben vielfältige Maßnahmen zum Schutz ihres Personals ergriffen. Dazu zählen unter anderem: - Einsatz von Sicherheitsfirmen an Sprechtagen sowie bei den Auszahlungen vor Ort zum Schutz der Mitarbeiter; - Installation von Sicherheitsschaltern (Trennwände, Verglasung) für Arbeitsplätze mit Publikumsverkehr; - Installation von Alarmrufsystemen; - Einsatz von Videoüberwachung; Durchführung von Arbeitsschutzbelehrungen, in denen unter anderem die Gefährdungen durch Bedrohung und Gewalt mit den Mitarbeitern thematisiert werden; - Schulungen der Mitarbeiter zum deeskalierenden Umgang mit Antragstellern; - Ausrüstung des an Abschiebungen beteiligten Personals der Ausländerbehörden mit einer Sicherheitsgrundausstattung; - Berücksichtigung der Gefährdungslage in Ausländer- und Leistungsbehörden bei Umbaumaßnahmen in den Behörden. Auch im Landesamt für Gesundheit und Soziales wurde beispielsweise eine Gefährdungsanalyse durchgeführt, in deren Ergebnis Arbeitsplätze, die insbesondere verbalen Unmutsäußerungen ausgesetzt sein können, quantifiziert wurden. Den analysierten Risiken wird durch zusätzliche technische Maßnahmen und Mitarbeiterschulungen in den betroffenen Bereichen begegnet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/679 5 Im Bereich der Schulen und Universitätsmedizinen wurden Maßnahmen, wie zum Beispiel das Bereitstellen von Informationsmaterialien und das Durchführen von Deeskalationstrainings ergriffen. Betroffenen Lehrkräften wird zudem durch die zuständige Schulbehörde in der Regel eine freiwillige schulpsychologische Beratung und Unterstützung angeboten. Das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern hält mit den Beratungslehrern für Gesundheitsförderung und Prävention an den Schulämtern Hilfsangebote bereit. Auch ist das Themenfeld „Gewalt gegen Lehrkräfte“ in der Lehrerfortbildung des Landes verankert. Daneben hat die Landesregierung in der Vergangenheit vielfältige andere Maßnahmen ergriffen, um alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes angemessen zu schützen. Dies erfolgte insbesondere durch organisatorische Maßnahmen (beispielsweise durch Festlegung zum Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern oder durch die Bestimmung von Maßnahmen bei Vorfällen), aber auch durch Fortbildungen (zum Beispiel im Bereich der Gesprächsführung, Deeskalation und Konfliktbewältigung) oder bauliche und technische Vorkehrungen (beispielsweise Zugangskontrollen, Raumbelegungen, bauliche Barrieren). Welche Maßnahmen im Einzelnen ergriffen werden, hängt von der Einschätzung der Gefährdung ab. Hierzu wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. 4. Plant die Landesregierung, Angriffe auf Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes aus anderen Bereichen als der Vollstreckung und der Rettungsdienste künftig statistisch zu erfassen? a) Wenn ja, warum? b) Wenn ja, ab wann? c) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung plant keine derartige statistische Erfassung. Zu c) Generell besteht die Empfehlung, ausnahmslos alle strafrechtlich relevanten Sachverhalte bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Auf diesem Wege erfolgt eine Erfassung in der polizeilichen Kriminalstatistik für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach bundeseinheitlichen Erfassungskriterien. Ein spezielles Erfassungskriterium „Straftaten zum Nachteil von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus anderen Bereichen als der Vollstreckung und Rettungsdienste“ ist darin nicht enthalten. Darüber hinaus gibt es in einzelnen Fachbereichen Berichtspflichten. Seit Mai 2017 sind beispielsweise alle außerordentlichen Vorkommnisse im Geschäftsbereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften dem Justizministerium zu berichten. Drucksache 7/679 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Für den Bereich der Steuerverwaltung erfolgt eine statistische Erfassung von Angriffen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes seit dem 01.01.2016. Seit Erfassungsbeginn hat es in diesem Bereich keine Vorfälle gegeben. Es werden auch Daten zu meldepflichtigen Vorfällen von besonderer Bedeutung an Schulen nach der Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen Mecklenburg-Vorpommerns vom 29. Januar 2010 erfasst. 5. Gibt es im Sinne der Prävention Handlungsempfehlungen an Dienstherren, damit die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes besser geschützt werden? 6. Gibt es im Sinne der Prävention Handlungsempfehlungen an Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, damit diese sich besser schützen? Die Fragen 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Ja. Handlungsempfehlungen an Dienstherren und/oder an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes können geeignete Maßnahmen sein, um eine mögliche Gefährdung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes zu verhindern oder zu reduzieren. Beispielsweise hat auf der Grundlage des Rahmensicherheitskonzeptes für die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Stand: Mai 2012) jede Dienststelle ein individuelles örtliches Sicherheitskonzept erarbeitet, welches grundsätzliche Festlegungen zu Maßnahmen und Verfahrensabläufen sowie zur Ausstattung der Justizwachtmeister der Gerichte und Staatsanwaltschaften beinhaltet. Handlungsempfehlungen im Sinne der Prävention für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte und Staatsanwaltschaften, damit diese sich besser schützen können, liegen nicht vor. Im Schulbereich gibt es Handlungsempfehlungen in der „Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen des Landes M-V“ vom 29. Januar 2010 (siehe Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur 2/2010, Seite 119). Die Hochschulen stehen kurz davor, einen hochschuleinheitlichen Krisen- und Notfallplan in Kraft zu setzen. Zudem existieren an den Hochschulen entsprechende Handreichungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die potentiell gefährdet sind. Fortbildungen zur Deeskalation von Gewalt und Aggression werden zurzeit vorbereitet. Weiter sind beispielsweise in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie im Landesamt für innere Verwaltung weitgehend Dienstanweisungen erlassen worden. Gleiches gilt für Jobcenter und Arbeitsagenturen sowie Vorortprüfung im Rahmen der Außendiensttätigkeit „Geldwäscheprävention“. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/679 7 Daneben existieren auch allgemeine Empfehlungen. Aktuell sind im Juni 2017 beispielsweise die Broschüre „Beschäftigte vor Übergriffen schützen - Eine Handreichung für Behördenleiter, Geschäftsführer sowie Personalverantwortliche“ und das Faltblatt „Gewalt am Arbeitsplatz - Wie Sie sich vor Übergriffen Ihrer Kunden schützen“ des Programmes Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes erschienen. Beide Informationen sind im Internet unter www.polizei-beratung.de abrufbar.