Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/681 7. Wahlperiode 29.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Bundesmittel für sozialen Wohnungsbau in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Nach Artikel 143c Absatz 1 des Grundgesetzes stehen den Ländern durch die Abschaffung der Gemeinschaftsaufgaben Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken und Bildungsplanung sowie für den durch die Abschaffung der Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und zur sozialen Wohnraumförderung bedingten Wegfall der Finanzierungsanteile des Bundes ab dem 01.01.2007 bis zum 31.12.2019 jährlich Beträge aus dem Haushalt des Bundes zu (nachfolgend Entflechtungsmittel genannt). Diese Entflechtungsmittel waren bis zum 31.12.2013 zweckgebunden für die oben genannten Aufgaben, darunter die Finanzierung von Maßnahmen der Wohnraumförderung einzusetzen (Artikel 143c Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 5 Absatz 4 des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz - EntflechtG) in der bis zum 31.12.2013 geltenden Fassung). Seit dem 01.01.2014 unterliegen die Entflechtungsmittel lediglich einer investiven Zweckbindung (Artikel 143c Absatz 3 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 5 des Entflechtungsgesetzes). Zum 01.01.2016 hat der Bund den Ländern im Rahmen des Integrationskonzeptes 500 Millionen Euro für den Wohnungsbau zugesagt, wofür die Länder auch ihre Zusicherung zur zweckentsprechenden Verwendung abgegeben haben. Der Anteil von Mecklenburg- Vorpommern daran beträgt etwa 4,11 Prozent. Diese Mittel wurden und werden nach dem Entflechtungsgesetz gewährt. Drucksache 7/681 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeine vom 06.06.2017 schöpfte das Land Mecklenburg-Vorpommern die Mittel für den sozialen Wohnungsbau nicht aus. Das Geld wurde nach der Meinung des Bundestagsabgeordneten Eckhardt Rehberg offensichtlich für sachfremde Zwecke ausgegeben. 1. Wie hoch waren die für den sozialen Wohnungsbau zugeteilten Mittel des Bundes in den vergangenen fünf Jahren? An welche Rahmenbedingungen waren diese Bundesmittel geknüpft? Jahr Zuweisungsbetrag mit Zweckbindung für den sozialen Wohnungsbau in Millionen Euro 2012 21,321 2013 21,321 2014 - 2015 - 2016 20,572 Ergänzend wird auf die Erläuterungen in der Vorbemerkung hingewiesen. 2. Wie hoch waren die Landesausgaben dieser zugeteilten Bundesmittel für sozialen Wohnungsbau und zweckdienliche Anliegen in den vergangenen fünf Jahren (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Ausgaben, Zweck)? Jahr Landesausgaben für den sozialen Wohnungsbau in Millionen Euro 2012 19,841 2013 19,696 2014 2,987 2015 0,026 2016 0,098 3. Wenn nicht alle Bundesmittel durch das Land ausgeschöpft worden sind, warum wurden sie nicht ausgeschöpft? Die Realisierung geförderter Vorhaben und damit die ausgabenbegleitende Auszahlung der Fördermittel erstrecken sich teilweise über mehrere Jahre und es kommt auch immer wieder zu Verzögerungen. Daher erfolgt der Mittelabfluss nicht nur im Jahr der Bewilligung, sondern auch in Folgejahren. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/681 3 Im Jahr 2016, als der Bund wieder Mittel zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt hat, waren zunächst Vorbereitungen notwendig, wie zum Beispiel die Erstellung von Förderrichtlinien. Hieran anschließend nehmen auch das Antragsverfahren und die Bewilligung der Mittel Zeit in Anspruch. Als weiterer Faktor kam die in jüngster Zeit vorherrschende Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt hinzu. Daher war im Jahr 2016 nur ein geringer Mittelabfluss zu verzeichnen. 4. Wurden Teile dieser Bundesmittel für sachfremde Zwecke ausgegeben? Wenn ja, für welche Zwecke (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Ausgaben, Zweck)? Nein. Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 5. In welche Titel der Haushaltspläne der vergangenen Legislaturperiode flossen diese Bundesmittel für sozialen Wohnungsbau mit hinein? Alle nachfolgend aufgeführten Titel beziehen sich auf den Einzelplan 06 des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus. Jahr Kapitel Maßnahmegruppe Titel 2012 0604 11 863.10 863.25 863.27 863.29 863.31 863.33 863.48 863.49 863.50 863.52 884.01 893.06 2013 0604 11 863.10 863.27 863.29 863.31 863.33 863.48 863.49 863.50 863.52 863.53 Drucksache 7/681 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Jahr Kapitel Maßnahmegruppe Titel 884.01 893.06 2014 - - 2015 - - 2016 0604 12 892.03 892.04