Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/684 7. Wahlperiode 29.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Enrico Komning, Fraktion der AfD Auswertung von Mobiltelefonen durch das BAMF in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Im Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht ist vorgesehen, einen neuen § 15a in das Asylgesetz aufzunehmen. Darin wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Auswertung von Datenträgern ermächtigt, soweit dies für die Feststellung der Identität und der Staatsangehörigkeit eines Ausländers erforderlich und die Maßnahme verhältnismäßig ist. Insbesondere darf der Zweck der Maßnahme nicht durch mildere Mittel erreichbar sein. Bei Durchführung der Maßnahme ist dem Schutz des Kernbereiches privater Lebensgestaltung Rechnung zu tragen. Zudem dürfen die Datenträger nur von einem Bediensteten ausgewertet werden, der die Befähigung zum Richteramt (Volljurist) hat. Die sonstige Erhebung und Nutzung von Daten erfolgen auch nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle weiter wie bisher. Drucksache 7/684 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Laut der Welt vom 29.05.2017 dürfen im Zuge der neuen Gesetzeslage zukünftig ausschließlich Volljuristen auf die Daten von Asylbewerbern zugreifen. 1. Wie viele Volljuristen arbeiten derzeit für die Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Mecklenburg- Vorpommern? Über die personelle Ausstattung, Arbeitsabläufe und Technikeinsatz in der BAMF-Außenstelle in Mecklenburg-Vorpommern hat die Landesregierung keine Kenntnisse. Eine zur Thematik an das BAMF gerichtete Zuarbeitsbitte wurde dahingehend beantwortet, dass das BAMF als Bundesbehörde nicht der parlamentarischen Kontrolle durch das Parlament des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterliege. Eine freiwillige Beantwortung sei darüber hinaus aufgrund der sehr hohen Arbeitsbelastung im Bundesamt vor dem Hintergrund der gestiegenen Asylzugänge gegenwärtig nicht möglich. 2. Sollen zusätzliche Stellen mit der Qualifikation eines Volljuristen für das BAMF in Mecklenburg-Vorpommern in naher Zukunft geschaffen werden? Wenn ja, wie viele? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Welche technischen Voraussetzungen sind für das BAMF in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen, um dem Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zu entsprechen? Wie schnell können diese installiert werden? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. Welche datenschutzrechtlichen Probleme sieht die Landesregierung bei der Auswertung von Mobiltelefonen zur Feststellung von Identitäten bei (abgelehnten) Asylbewerbern? Bei der Neuregelung, die ein Auslesen von Datenträgern durch das BAMF vorsieht, handelt es sich um eine bundesgesetzliche Regelung. Ausweislich des Gesetzentwurfes der Bundesregierung hat der Gesetzgeber eine umfassende Interessenabwägung bezüglich der vorgesehenen Befugnis vorgenommen und die Befugnis mit diversen Einschränkungen versehen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/684 3 So ist zum Beispiel dem Schutz des Kernbereiches privater Lebensgestaltung Rechnung zu tragen. Maßnahmen wären demnach unzulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, dass durch die Auswertung von Datenträgern allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden. Zudem dürfen die Datenträger nur von einem Bediensteten ausgewertet werden, der die Befähigung zum Richteramt hat. Auf die Bundestagsdrucksache 18/11546 wird verwiesen. Landesrechtliche Datenschutzbestimmungen sind von der vorgesehenen Neuregelung nicht tangiert. 5. Kann die Auswertung der Mobiltelefone durch das BAMF auch nachträglich zur Identitätsfeststellung bei geduldeten Personen ohne Reisedokumente durchgeführt werden? Wenn ja, ab wann wird damit in Mecklenburg-Vorpommern begonnen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.