Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/692 7. Wahlperiode 26.06.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Matthias Manthei und Ralf Borschke, Fraktion der AfD Flutung des Polders Bargischow/Gnevezin und ANTWORT der Landesregierung Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/568 ergeben sich Nachfragen. 1. Ist die Flutung des Polders Bargischow/Gnevezin geplant? Wenn ja, bis wann soll dies geschehen? Die Umsetzung des planfestgestellten Projektes „Neuregulierung des hydrologischen Systems im Polder Bargischow/Gnevezin“ umfasst keine aktive Flutung, sondern zunächst eine oberflächennahe Vernässung durch ein angepasstes Schöpfwerksregime. Durch die damit verbundenen Baumaßnahmen (siehe Antwort zu Frage 2) werden die Voraussetzungen geschaffen, um eine Flutung des dann abgetrennten nördlichen Teilpolders durch einen Deichbruch zuzulassen. Die Flutung wird nicht im Rahmen des geplanten Förderprojektes herbeigeführt. 2. Welche Infrastrukturmaßnahmen sind als Begleitmaßnahmen zur Flutung des Polders Bargischow/Gnevezin geplant? Entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss vom 05.12.2012 und dem gerichtlichen Vergleich dazu vom 21.05.2013 sind folgende Infrastrukturmaßnahmen geplant: Drucksache 7/692 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Schüttung des 2.727 Meter langen Straßendammes der Kreisstraße 48 im Landkreis Vorpommern-Greifswald (K 48) von der neuen Zufahrt Anklamer Fähre bis zum Polderrand sowie Verfüllung der kreuzenden Binnengräben 36 und 57 sowie der Gräben L 53 und L 55, Anbindung Plattenstraße K 48 an den Versorgungsdamm (Bau des Straßenkörpers erfolgt nicht im Rahmen des Projekts), 2. Schüttung und Befestigung der Zuwegung zu dem Seezeichen Oberfeuer, Anklamer Fähre West, Verlegung von Ober- und Unterfeuer Jahnkenort in den Restpolder südlich der Versorgungsdämme, 3. Rückbau von drei Stauanlagen in den Gräben L 53 (1 Stück) und L 55 (2 Stück), 4. Rückbau der Pumpanlage und Verschluss der Pumpenkammern in dem Schöpfwerk Anklamer Fähre, 5. Herstellen von zwei Rohrdurchlässen mit Klappe im Deichkörper (Außendeich), 6. Errichtung Auslaufbauwerk im Polderdeich Gnevezin (zwei Rohrdurchlässe mit Rückschlagklappe), 7. Errichtung Regulierungsbauwerk (Mönch) zur Entlastung des Grabens L 96 in den Polder Schanzenberg, 8. Verfüllung Binnengraben 62/63 auf 150 Metern Länge, 9. Neubau des Polderdeiches Gnevezin/Grenzgraben auf 1570 Metern, 10. Erhöhung Wirtschaftsweg (Radweg) auf 420 Metern, 11. Errichtung eines Entwässerungsgrabens zur Gewährleistung der Vorflut und Entwässerung der Ortschaft Gnevezin, 12. Anlegen von zwei Ersatzlagerflächen für Schilfrohr, Herstellung der Zuwegung zu den Lagerflächen, 13. Bau eines Wildschutzzaunes entlang des Straßendammes, 14. Bau eines Ringgrabens um die Ortslage Gnevezin. 3. In welchem zeitlichen Kontext zur Flutung des Polders sollen die in Frage 2 angesprochenen Maßnahmen erfolgen? Mit einer Umsetzung der planfestgestellten Baumaßnahmen kann bis Mai 2018 begonnen werden. Wann es zu einer Flutung (zum Beispiel durch Deichbruch) kommt, ist derzeit nicht absehbar. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/692 3 4. Ist mit einem Anstieg des Grundwasserspiegels in naheliegenden Wohnbebauungen zu rechnen? Wenn ja, welche Maßnahmen werden ergriffen, um Schäden an privaten Wohnhäusern abzuwehren? Im Rahmen der Beweissicherung für möglicherweise betroffene Straßen, Gebäude sowie öffentliche und private Einrichtungen wurde ein Grundwassermonitoring durch das Gutachterbüro „Büro für ingenieurgeophysikalische Messungen GmbH Prof. Dr. Gerald J. Peschel, Greifswald“ durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Juli 2015 auf einer Einwohnerversammlung vorgestellt. Fazit ist, dass die Veränderung des hydrologischen Systems im Polder Bargischow keine Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel im Bereich der Wohnbebauung hat. Die bisherige Situation im Bereich der Wohnbebauung hinsichtlich des Hochwasserschutzes oder bezüglich extremer Niederschlagsereignisse ist unabhängig von Veränderungen des hydrologischen Systems im Polder Bargischow und wird durch diese nicht negativ beeinflusst.