Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/694 7. Wahlperiode 20.07.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Anzahl der Schwimmer und Nichtschwimmer an den öffentlichen Grundschulen und Grundschulteilen der verbundenen Grund- und Regionalschulen im Schuljahr 2015/2016 in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. 1. An wie vielen Grundschulen sowie Grundschulteilen der verbundenen Grund- und Regionalschulen wurde im Schuljahr 2015/2016 gemäß Schulinformations- und Planungssystem (SIP) der Schwimmunterricht in jeweils welcher Jahrgangsstufe durchgeführt (bitte getrennt nach Schulen angeben)? 2. An wie vielen Grundschulen sowie Grundschulteilen der verbundenen Grund- und Regionalschulen wurde im Schuljahr 2015/2016 gemäß Schulinformations- und Planungssystem (SIP) kein Schwimmunterricht für die betreffende Jahrgangsstufe durchgeführt (bitte getrennt nach Schulen angeben)? 3. An wie vielen Schulen fand der Schwimmunterricht im Schuljahr 2015/2016 gemäß Schulinformations- und Planungssystem (SIP) im Rahmen des Sportunterrichts oder im Rahmen eines Schwimmlagers statt? Drucksache 7/694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 4. Welche Anzahl von Lehrkräften verfügt gemäß Schulinformations- und Planungssystem (SIP) a) über eine gültige Rettungsschwimmerqualifikation und b) über eine Ausbildung in der Methodik des Schwimmunterrichts (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen angeben)? 5. Wie viele Schülerinnen und Schüler, die am Schwimmunterricht im Schuljahr 2015/2016 teilnahmen, schlossen den Schwimmunterricht gemäß Schulinformations- und Planungssystem (SIP) a) als Nichtschwimmer, b) mit Grundfertigkeiten im Schwimmen, c) mit dem „Seepferdchen“ ab (bitte im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl der entsprechenden Klassenstufe angeben)? 6. Wie viele Schülerinnen und Schüler, die am Schwimmunterricht in den Schuljahren 2015/2016 teilnahmen, schlossen den Schwimmunterricht gemäß Schulinformations- und Planungssystem (SIP) mit dem Jugendschwimmabzeichen ab? 7. An wie vielen Grundschulen sowie Grundschulteilen der verbundenen Grund- und Regionalschulen war die Durchführung des Schwimmunterrichts im Schuljahr 2015/2016 gemäß Schulinformations - und Planungssystem (SIP) mit Kosten verbunden, die von den Erziehungsberechtigten zu tragen waren? Die Fragen 1 bis 7 werden zusammenhängend beantwortet. Daten zum Schwimmunterricht im Schulinformations- und Planungssystem stehen unter „Besonderheiten von Schülerinnen und Schülern“ als Katalogwerte (Seepferdchen, Jugendschwimmabzeichen , Grundfertigkeiten Schwimmen und Nichtschwimmer) erst ab dem Schuljahr 2016/2017 zur Verfügung. Im Schulinformations- und Planungssystem werden keine Daten zur Kostenbeteiligung von Eltern erhoben. Es werden lediglich die Katalogwerte Seepferdchen, Jugendschwimmabzeichen , Grundfertigkeiten Schwimmen und Nichtschwimmer abgefragt. Für die Lehrkräfte an den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird im Schulinformations- und Planungssystem nicht erfasst, ob diese über eine gültige Rettungsschwimmerqualifikation oder eine Ausbildung in der Methodik des Schwimmunterrichtes verfügen. Insofern ist eine Angabe dieser Daten nicht möglich.