Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/695 7. Wahlperiode 29.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE Landesbeirat zur Umsetzung des Operationellen Programms und des Landesarbeitsmarktprogrammes „Arbeit durch Bildung und Innovation“ und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Zielstellungen wurden für die 6. Wahlperiode vereinbart (siehe unter anderem Kleine Anfrage und Antwort der Landesregierung auf Drucksache 6/2589 vom 24.01.2014)? Das Programm „Arbeit durch Bildung und Innovation“ folgte mit seiner Ausrichtung der Lissabon-Strategie, auf die sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verständigt haben. Die Lissabon-Strategie setzt darauf, Wachstum und Beschäftigung in Europa primär durch höhere Investitionen in Forschung und Entwicklung, in Innovationen und in Bildung zu unterstützen. Das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Umsetzung der Lissabon- Strategie ist der Europäische Sozialfonds (ESF). Über die Ziele und die strategischen Schwerpunkte des Einsatzes dieser Mittel hatten sich das Land und die Europäische Kommission im „Operationellen Programm des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Europäischen Sozialfonds (ESF) im Ziel Konvergenz - Förderperiode 2007 bis 2013“ verständigt. Die ESF- Mittel wurden mit dem Programm „Arbeit durch Bildung und Innovation“ und seinen ESF- Förderinstrumenten umgesetzt. Der Landesbeirat für das Programm hatte die Aufgabe, dieses Programm zu begleiten und die mit seiner Umsetzung verbundenen strategischen Fragen zu diskutieren. Das Landesarbeitsmarktprogramm und der Landesbeirat bezogen sich auf die Umsetzung des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2007 - 2013. Drucksache 7/695 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wann hat der Beirat welche abschließende Bewertung zur Förderperiode 2007 bis 2013 vorgenommen? a) Welche Empfehlungen wurden für die Förderperiode 2014 bis 2020 gegeben? b) Warum gab es gegebenenfalls keine abschließende Bewertung und keine Empfehlungen? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesbeirat für das Programm „Arbeit durch Bildung und Innovation“ hat zuletzt am 18.09.2014 getagt. Eine abschließende Bewertung der ESF-Förderperiode 2007 bis 2013 gehörte nicht zu den im Programm „Arbeit durch Bildung und Innovation“ festgelegten Aufgaben des Landesbeirates. 3. Welche Bewertung hat der Beirat für die Wahlperiode 2011 bis 2016 abgeben? a) Welche Empfehlungen hat er für die Wahlperiode 2016 bis 2021 gegeben? b) Warum gab es gegebenenfalls keine abschließende Bewertung und keine Empfehlungen? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Es war nicht die Aufgabe des Landesbeirates, für das Programm „Arbeit durch Bildung und Innovation“ Empfehlungen für Wahlperioden auszusprechen. Der Landesbeirat bezog sich auf die ESF-Förderperiode 2007 bis 2013 und hat in diesem Rahmen neue Handlungsansätze angeregt und Schwerpunkte für die Förderaktivitäten zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit diskutiert. 4. Welche Ziele in der Arbeitsmarktpolitik und welche Maßnahmen zu deren Umsetzung wurden im Landesbeirat beraten und beschlossen? Im Landesbeirat wurde die Regionalisierung von ESF-Förderinstrumenten beraten und Erfahrungen bei der regionalen Umsetzung ausgetauscht. Beschlüsse wurden nicht gefasst. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/695 3 5. Wann hat der Beirat zuletzt getagt? a) Welche Verabredungen wurden auf dieser Beratung zu welchen Themen getroffen? b) Wenn der Beirat schon längere Zeit nicht mehr getagt hat, warum nicht? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die letzte Sitzung des Landesbeirates fand am 18.09.2014 statt. In dieser Sitzung wurde über die Ausgestaltung des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds für die Förderperiode 2014 bis 2020 informiert. In dieser Förderperiode ist kein gesondertes Landesarbeitsmarktprogramm vorgesehen. Die Notwendigkeit eines Landesbeirates, in dem in der vergangenen Förderperiode 2007 bis 2013 die Umsetzung des ESF im Rahmen eines Landesarbeitsmarktprogrammes diskutiert wurde, entfällt damit. Die im ESF-Begleitausschuss vertretenen Institutionen und Partner sind nahezu identisch mit den im früheren Landesbeirat vertretenen Institutionen und Partnern. 6. Wann und zu welchen Themen soll die nächste Sitzung des Landesbeirates stattfinden? a) Warum soll der Beirat gegebenenfalls nicht mehr aktiv werden? b) Wann hat er sich dazu verabredet? Die Fragen 6, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 5 wird verwiesen.