Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/700 7. Wahlperiode 07.07.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Kosten der erhöhten Nitratbelastung des Grundwassers und der Oberflächengewässer in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Das Bundesumweltamt erwartet in naher Zukunft in Deutschland eine Erhöhung des Preises des Trinkwassers um bis zu 45 Prozent. Grund dafür sei die hohe Nitratbelastung des Grundwassers. Auf eine vierköpfige Familie könnten danach Mehrkosten von bis zu 134 Euro pro Jahr zukommen (FAZ Online vom 10. Juni 2017 - „Trinkwasser könnte erheblich teurer werden“). 1. In wie vielen Grundwasserkörpern Mecklenburg-Vorpommerns wird der Grenzwert der Trinkwasserverordnung von 50 Milligramm Nitrat pro Liter aktuell überschritten? Welche Grundwasserkörper sind das? Zunächst wird darauf verwiesen, dass die Zustandsbewertung im Grundwasser nicht anhand des Grenzwerts der Trinkwasserverordnung, sondern anhand des Schwellenwertes der Grundwasserverordnung erfolgt, der für Nitrat 50 Milligramm pro Liter beträgt. Die nächste Zustandsbewertung nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfolgt 2021. Bei der letzten Zustandsbewertung im Jahr 2015, die auf Grundlage der Daten für den Zeitraum 2009 bis 2012 erfolgte, wurden zwölf von insgesamt 61 Grundwasserkörpern aufgrund der Überschreitung des Schwellenwertes nach Grundwasserverordnung und damit zu hoher Nitratbelastung in den schlechten Zustand eingestuft. Eine Auflistung ist in der folgenden Tabelle enthalten. Drucksache 7/700 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Tabelle 1: Auflistung der 12 Grundwasserkörper in Mecklenburg-Vorpommern, die aufgrund von zu hoher Nitratbelastung im schlechten chemischen Zustand sind Flussgebietseinheit Bearbeitungsgebiet Grundwasserkörper Schlei/Trave (ST) Schlei/Trave (ST) ST_17 Stepenitz (SP) ST_SP1 Elbe Elbe-Lübeck-Kanal (EL) EL19 Koordinierungsraum Mittlere Elbe/Elde (MEL) Sude (SU) MEL_SU_1 Sude (SU) MEL_SU_2 Elbe-Oberseen (EO) MEL_EO_2 Elbe-Oberseen (EO) MEL_EO_3 Warnow Peene (WP) Peene-Trebel (PT) WP_PT_4 Küstengebiet West (KW) WP_KW_2 Küstengebiet West (KW) WP_KW_3 Küstengebiet Ost (KO) WP_KO_9 Warnow (WA) WP_WA_4 Für 53 der insgesamt 61 Grundwasserkörper ist alleinig das Land Mecklenburg-Vorpommern für die Zustandseinschätzung verantwortlich. 2. An welchen Grundwassermessstellen Mecklenburg-Vorpommerns wurden vom Jahr 2013 an bis heute der Grenzwert von Nitrat von 50 Milligramm Nitrat pro Liter überwiegend überschritten (bitte jeweils Angabe, welcher Grundwasserleiter beprobt wird und in welcher Tiefe sich die Grundwassermessstelle befindet? Grundwassermessstellen des Landesmessnetzes, deren jeweiligen Jahresmittelwerte mindestens zweimal im Auswertungszeitraum 2013 bis 2016 über dem Nitrat-Schwellenwert der Grundwasserverordnung lagen, sind in der folgenden Tabelle aufgelistet. Die Messstellen sind überwiegend in oberflächennahen Grundwasserleitern ausgebaut. Für 2017 liegen noch keine ausgewerteten Ergebnisse vor. Weitere Informationen stehen im Bericht „Schadstoffbelastung des Grundwassers“ des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (2015; http://www.lung.mv-regierung.de/dateien/schadstoffbelastung_des_grundwassers_2015.pdf). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/700 3 Tabelle 2: Grundwassermessstellen des Landesmessnetzes, deren Jahresmittelwerte mindestens zweimal im Auswertungszeitraum 2013 bis 2016 über dem Nitrat-Schwellenwert der Grundwasserverordnung lagen Messstellenbezeichnung Tiefe der Grundwassermessstelle, angegeben als Filtertiefe in Meter unter Gelände Altentreptow 15 bis 17 Au II Alt Kentzlin 4,1 bis 5,1 Babst Hy3/94 alt 12 bis 14 Blowatz-Robertsdorf OP 52 bis 54 Bütow OP 18 bis 20 Demnitz 8,2 bis 10,2 Friedrichsruhe OP 11 bis 13 Grabowhöfe 3,2 bis 4,2 Grebbin OP 13 bis 15 Grebbin UP 25 bis 27 Gülze OP 7 bis 9 Hohenfelde 23 bis 25 Hohenholz OP 13,2 bis 15,2 Hohenmin OP 11,4 bis 12,4 Holzendorf OP 14 bis 16 Karrenzin 5,1 bis 8,1 Käselow 25 bis 27 Knegendorf 18 bis 20 Liepen P10 8 bis 10 Liepen P12 10 bis 12 Losten 4,9 bis 7,9 Lühburg 17 bis 19 Möderitz 6 bis 9 Neu Farpen 6,1 bis 8,1 Neuensund 17 bis 19 Nostorf B8/95 4 bis 6 Parchim Hy4/95 12 bis 15 Perdöhl 19,1 bis 21,1 Plate 1/98 16,5 bis 25,5 Plöwen 8,7 bis 10,7 Poseritz OP 9,6 bis 12,6 Roggenstorf 9,5 bis 12,5 Schwerin Süd 123 MP 12,1 bis 14,1 Schwerin Süd 123 OP 10,1 bis 12,1 Schwerin Süd 123 OPa 14 bis 16 Sestelin 17 bis 19 Sommerstorf 3,2 bis 4,2 Spoitgendorf 13,5 bis 19,5 Suckow/Parchim 6,2 bis 8,2 Tessin-Dersekow 1/98 4 bis 8 Thelkow Deponie 33 bis 35 Thürkow 15 bis 17 Drucksache 7/700 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Messstellenbezeichnung Tiefe der Grundwassermessstelle, angegeben als Filtertiefe in Meter unter Gelände Trent alt 7 bis 9 Warnow OP 5,9 bis 9,9 Zarrentin Hy2/94 14 bis 18 Erläuterung der Abkürzungen: OP = Oberpegel; UP = Unterpegel; MP = Mittelpegel; B oder Br = Brunnen; P = Pegel; Hy = Hydrogeologie 3. An welchen Oberflächenwassermessstellen Mecklenburg- Vorpommerns wurden vom Jahr 2013 an bis heute der Grenzwert von Nitrat laut Trinkwasserverordnung (50 Milligramm Nitrat pro Liter) überwiegend überschritten (bitte Ort und Bezeichnung der Messstelle und jeweiligen absoluten Jahreshöchstwert der Nitratmessungen angeben)? Die Zustandsbewertung der Oberflächengewässer bezüglich Nitrat erfolgt nicht anhand des Grenzwerts der Trinkwasserverordnung, sondern anhand der Jahresdurchschnitts- Umweltqualitätsnorm der Oberflächengewässerverordnung. Diese beträgt 50 Milligramm Nitrat pro Liter und wurde im Zeitraum 2013 bis 2016 an sechs Messstellen des Landesmessnetzes überschritten, die in der folgenden Tabelle aufgelistet sind: Tabelle 3: Oberflächengewässermessstellen des Landesmessnetzes mit Überschreitung der Umweltqualitätsnorm für Nitrat sowie der Jahreshöchstwert für Nitrat im Zeitraum 2013 bis 2016 Angaben in Milligramm Nitrat pro Liter Gewässerbezeichnung Ortslage 2013 2014 2015 2016 Golmer Mühlbach Brohm OP Du: 51,2 Max: 62,0 Bach aus Neu Ploetz Neu Ploetz Du: 68,0 Max: 107 Lübbersdorfer Meiereigraben Westlich Friedrichshof Du: 87,2 Max: 105 Mildnitzgraben Louisfelde Du: 59,0 Max: 74,3 Dahmer Mühlbach Moltzow Du: 53,8 Max: 73,9 Prinzengraben Oberhalb Stadtsee Du: 52,3 Max: 88,1 Erläuterung der Abkürzungen: OP = Oberpegel; Du = Jahresdurchschnittswert; Max = Jahreshöchstwert Für 2017 liegen noch keine ausgewerteten Ergebnisse vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/700 5 4. Inwieweit trägt die intensive Viehwirtschaft in Mecklenburg- Vorpommern zur Nitratbelastung der Oberflächengewässer sowie des Grundwassers bei? Mit 41 Großvieheinheiten pro 100 Hektar (ha) landwirtschaftliche Fläche (Stand 2014) kann nicht von „intensiver Viehwirtschaft“ in Mecklenburg-Vorpommern gesprochen werden. Zum Vergleich liegt der Viehbesatz in Niedersachsen beispielsweise mit 125 Großvieheinheiten pro 100 ha landwirtschaftliche Fläche mehr als dreimal so hoch wie in Mecklenburg-Vorpommern. Diffuse Quellen für Stickstoffeinträge in die Gewässer sind nach den Modellierungsergebnissen in Mecklenburg-Vorpommern landwirtschaftliche Bilanzüberschüsse mit 67 Prozent und die atmosphärische Deposition mit 32 Prozent. Der Anteil der Punktquellen (Kläranlagen, Kanalisation) beträgt ein Prozent. Eine Erhebung, welche Anteile an den landwirtschaftlichen Bilanzüberschüssen jeweils aus „Viehwirtschaft“ und „Feldwirtschaft“ stammen, erfolgt nicht und ist auch nicht erforderlich. Mit der Anfang Juni 2017 in Kraft getretenen novellierten Düngeverordnung wird geregelt, dass der im Durchschnitt der drei letzten Düngejahre ermittelte Kontrollwert (N-Bilanzüberschuss) für alle bilanzierungspflichtigen landwirtschaftlichen Unternehmen möglichst niedrig sein soll - höchstens 60 kg Stickstoff je Hektar und Jahr. Ab 2018 dürfen 50 kg Stickstoff je Hektar und Jahr nicht überschritten werden. 5. Inwieweit trägt die intensive Feldwirtschaft in Mecklenburg- Vorpommern zur Nitratbelastung der Oberflächengewässer sowie des Grundwassers bei? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Welche zusätzlichen Kosten entstehen den Wasserversorgungsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern dadurch, dass durch Reinigungs- und Wasseraufbereitungsmaßnahmen die Nitratbelastung des Trinkwassers auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß zurückgeführt werden muss? 7. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Umlegung dieser zusätzlichen Kosten auf die Trinkwasser-Endverbraucher zu verhindern? 8. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Umlegung dieser zusätzlichen Kosten auf die Verursacher der erhöhten Nitratbelastung zu erreichen? Die Fragen 6, 7 und 8 werden zusammengefasst beantwortet. Drucksache 7/700 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Nach derzeitigem Kenntnisstand der Landesregierung sind in Mecklenburg-Vorpommern keine erweiterten Reinigungs- und Wasseraufbereitungsverfahren aufgrund von erhöhten Nitratwerten des zur Trinkwassergewinnung genutzten Grundwassers erforderlich. Es bedarf daher seitens der Landesregierung keiner Maßnahmen im Zusammenhang mit einer etwaigen Umlegung damit verbundener Kosten.