Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Juli 2017 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/705 7. Wahlperiode 06.07.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Enrico Komning, Fraktion der AfD Metropolregion Stettin und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Polen gehört seit Jahren zu den wichtigsten auswärtigen Partnern des Landes Mecklenburg- Vorpommern; die Landesregierung misst der Zusammenarbeit mit dem Nachbarland Polen und insbesondere der grenzüberschreitenden Kooperation mit der Partnerwojewodschaft Westpommern eine wichtige Bedeutung bei. Dazu gehört auch der Aufbau einer grenzüberschreitenden Metropolregion Stettin. Die vorliegenden Angaben beziehen sich auf den Zeitraum ab 2014. Mit dem Antrag der Fraktionen der SPD und CDU „Deutsch-Polnische Zusammenarbeit weiter stärken - grenzüberschreitende Kooperationen des Landes mit Partnerwoiwodschaften ausbauen“ strebt die Landesregierung an, eine „Metropolregion Stettin“ zu fördern (Drucksache 7/414). 1. Welche Planungen und Aktivitäten wurden im Rahmen der Metropolregion Stettin bisher umgesetzt? Wie hoch waren die finanziellen Mittel, die durch die Partnerstaaten Deutschland und Polen dafür jeweils zur Verfügung gestellt wurden? Im Rahmen der grenzüberschreitenden Metropolregion wurden seit 2014 folgende wesentliche Planungen und Aktivitäten umgesetzt: Drucksache 7/705 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 - 24.09.2014: Round-Table-Veranstaltung zur grenzüberschreitenden Metropolregion Stettin mit Beteiligung des Ministerpräsidenten, des Gesandten der Botschaft der Republik Polen und des Vize-Marschalls der Wojewodschaft Westpommern in Greifswald. - 10.09.2015: Präsentation eines Gemeinsamen Entwicklungskonzeptes für die grenzüberschreitende Metropolregion Stettin, das von der Wojewodschaft Westpommern und den Ländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet wurde. - 25.11.2015: Konferenz zum Thema grenzüberschreitende Metropolregion Stettin in Stettin mit Unterzeichnung eines Protokolls zum Treffen zwischen dem Ministerpräsidenten und dem Marschall der Wojewodschaft Westpommern zur Schaffung und Entwicklung einer grenzüberschreitenden Metropolregion Stettin. - 10.03.2016 und 10.12.2016: Gründung des Bürgernetzwerkes für die Metropolregion Stettin und 1. deutsch-polnische Konferenz des Bürgernetzwerkes für die Metropolregion Stettin. - 26.04.2017: Sitzung des Deutsch-Polnischen Wirtschaftskreises zum Thema „Entwicklung der grenzüberschreitenden Metropolregion Szczecin - Stand & Perspektiven“ in Stettin. - Darüber hinaus fanden weitere Veranstaltungen mit Vertretern der kommunalen Ebene, der Gesundheitsversorgung und Organisationen der Wirtschaft statt. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat dafür bislang 38.040,52 Euro (davon 34.832,40 Euro für das „Entwicklungskonzept der grenzüberschreitenden Metropolregion Szczecin“) zur Verfügung gestellt. Die polnische Seite hat für das Entwicklungskonzept Leistungen in vergleichbarer Höhe erbracht. Weitere finanzielle Aufwendungen der polnischen Seite sind der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern nicht bekannt. 2. Welches aktuelle Konzept verfolgt die Landesregierung zur Förderung der Metropolregion Stettin? Welche weiteren Planungen und Aktivitäten werden in den nächsten vier Jahren umgesetzt werden? Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern verfolgt das Konzept, bereits angebahnte Projekte umzusetzen und neue Initiativen innerhalb und außerhalb der Landesregierung im Rahmen der Möglichkeiten zu unterstützen und weiter zu entwickeln. Voraussetzung ist, dass die polnischen Partner diese Vorhaben in entsprechender Weise mittragen. Parallel dazu werden in den nächsten vier Jahren die Aktivitäten zur Schaffung einer Struktur für die grenzüberschreitende Metropolregion Stettin fortgesetzt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/705 3 3. Wie wird sich die Finanzierung dieses Vorhabens gestalten? a) Welche finanziellen Mittel werden die Partnerstaaten Deutschland und Polen jeweils zur Verfügung stellen? b) Falls Mittel der Europäischen Union dafür aufgewendet werden sollen, wie bewertet die Landesregierung die Sicherheit dieser Finanzierungsquellen, in Anbetracht des Ausscheidens des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Für den Einzelplan der Staatskanzlei werden im Doppelhaushalt 2018/2019 je Haushaltsjahr 10.000,00 Euro für Projektbezuschussungen im Rahmen der grenzüberschreitenden Metropolregion Stettin beantragt. Über die Höhe des Haushaltsansatzes entscheidet letztlich der Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Zusätzlich soll das Interreg V A-Projekt „Integrierter grenzüberschreitender Rettungsdienst Pomerania/Brandenburg (In-GRiP)“ bis zur Höhe von 37.000,00 Euro aus Landesmitteln kofinanziert werden. Die finanziellen Aufwendungen der polnischen Seite sind der Landesregierung nicht bekannt. Für das Kooperationsprogramm Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen stehen insgesamt ca. 134 Mio. Euro EFRE-Mittel in der Förderperiode bis 2020 zur Verfügung. Im Rahmen des Programms können Vorhaben zum Thema grenzüberschreitende Metropolregion Stettin gefördert werden. Aussagen zur Sicherheit beziehungsweise Fortführung dieser Finanzierungsquelle nach 2020 können derzeit nicht getroffen werden. Darüber hinaus hat die Landesregierung zur zusätzlichen Unterstützung der Entwicklung im Landesteil Vorpommern die Einrichtung eines Vorpommernfonds beschlossen. Der Fonds ist vorbehaltlich der Genehmigung des Landtages im laufenden Haushaltsjahr mit zwei Millionen Euro und im Doppelhaushalt 2018/2019 mit drei Millionen Euro ausgestattet. Vorhaben im grenznahen Raum, die aus Mitteln des Fonds gefördert werden, kommen auch der Entwicklung der Metropolregion Stettin zugute. 4. Welche Risiken und Probleme sieht die Landesregierung bei der weiteren Umsetzung von geplanten Aktivitäten? Welche Veränderungen entstehen durch dieses Vorhaben für das Allgemeinwohl der Bevölkerung Mecklenburg-Vorpommerns aus den Blickwinkeln der einzelnen Ministerien, insbesondere aus wirtschaftlicher und finanzieller Perspektive? Risiken und Probleme bei der weiteren Umsetzung von geplanten Aktivitäten werden von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern nicht gesehen. Drucksache 7/705 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Das Kooperationsprogramm Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen unterstützt aktiv die Strategie „Europa 2020“ für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und fördert den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt im Fördergebiet. Ziel der durch das Kooperationsprogramm unterstützten Vorhaben ist die Steigerung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in der Grenzregion. Die Europaminister der deutschen Länder haben sich ausdrücklich für grenzüberschreitende Metropolregionen ausgesprochen. Grenzüberschreitende Metropolregionen würden den Grenzregionen Deutschlands neue Chancen der europäischen Integration und damit konkrete Perspektiven der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung bieten.