Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/707 7. Wahlperiode 04.07.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Bäderdienst der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern ergänzend zur Drucksache 7/671 vom 02.06.2017 und ANTWORT der Landesregierung Laut Presseportal des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg- Vorpommern (Quelle: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108531/ 3636122) startete der Bäderdienst der Landespolizei am 15.05.2017 und dauert bis zum 12.09.2017 an. Dieser soll unter anderem durch die Unterstützung von 80 Beamten der Bereitschaftspolizei gewährleistet werden. 1. Werden die Beamten der Bereitschaftspolizei vom 15.05.2017 bis 12.09.2017 dauerhaft umgesetzt? Wenn nicht, welche Unterbrechungszeiträume sind jetzt schon bekannt (bitte aufschlüsseln nach Dauer in Tagen und Anzahl der Beamten)? Nein. Die Unterstützung des Bäderdienstes durch das Landesbereitschaftspolizeiamt Mecklenburg- Vorpommern beginnt nicht am 15.05.2017, sondern am 13.07.2017. Unterbrechungszeiträume sind bisher nicht bekannt. Drucksache 7/707 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie werden diese Lücken personell geschlossen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Wie viele Beamte der Bereitschaftspolizei versehen tatsächlich (Unterbrechung durch Urlaub, Mehrarbeitsausgleich etc.) im genannten Zeitraum ihren Unterstützungsdienst als Bäderpolizei? Das Landesbereitschaftspolizeiamt unterstützt den Bäderdienst vom 13.07.2017 mit insgesamt 80 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten. Den Beamten werden in dieser Zeit maximal zwei Wochen Erholungsurlaub gewährt. 4. Wie reagiert das Ministerium auf unerwartete Großlagen und Großschadensereignisse im genannten Zeitraum Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Frage ausschließlich auf die polizeiliche Lagebewältigung und die Formulierung „Ministerium“ auf das Ministerium für Inneres und Europa bezieht. Die polizeiliche Bewältigung von Großlagen und Großschadensereignissen erfolgt durch die zuständigen Polizeidienststellen auf der Grundlage lageangepasster Einsatzkonzepte.