Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/714 7. Wahlperiode 04.07.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bert Obereiner, Fraktion der AfD Politisch motivierte Kriminalität im ersten Halbjahr 2017 und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie häufig waren Mitglieder der AfD-Fraktion Mecklenburg- Vorpommerns direkt oder indirekt von Straftaten im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 15.06.2017 betroffen (bitte aufschlüsseln nach Straftatbeständen zum Nachteil von Fraktionsmitgliedern und ihren Wahlkreisbüros, Fahrzeugen und Wohnungen)? Inwiefern Mitglieder der AfD-Fraktion Mecklenburg-Vorpommern indirekt von Straftaten betroffen sind, kann die Landesregierung nicht beurteilen. Straftaten zum Nachteil von Mitgliedern der AfD-Fraktion Mecklenburg-Vorpommern, wie Angriffe gegen Personen oder Wohnungen, wurden polizeilich nicht bekannt. Nachfolgend werden die erfassten Politisch motivierten Straftaten zum Nachteil von Fraktionsmitgliedern und der Partei AfD für den angefragten Zeitraum dargestellt. Straftaten gegen Anzahl der Straftaten verletzte Strafrechtsnorm Wahlkreisbüros 8 § 303 Strafgesetzbuch Kraftfahrzeuge 1 § 303 Strafgesetzbuch Partei allgemein 8 §§ 242 und 303 Strafgesetzbuch, §§ 26 und 27 Versammlungsgesetz Drucksache 7/714 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Ermittlungsverfahren sind bisher mit einer Verurteilung abgeschlossen worden? Wie viele wurden eingestellt? Bisher sind bei den Staatsanwaltschaften vier Ermittlungsverfahren im Sinne der Frage 1 registriert worden. Davon sind drei Verfahren eingestellt worden, weil eine tatverdächtige Person nicht ermittelt werden konnte. In einem Verfahren dauern die Ermittlungen an.