Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Juni 2017 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/718 7. Wahlperiode 30.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Förderung aus dem Vorpommern-Fonds und ANTWORT der Landesregierung 1. Gibt es eine Förderrichtlinie für den Vorpommern-Fonds des Parlamentarischen Staatssekretärs für Vorpommern? a) Wenn ja, wo ist sie einsehbar? b) Wenn nicht, warum nicht? Nein. Aus den Mitteln des Vorpommern-Fonds sollen Zuwendungen zur zusätzlichen Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung, des gesellschaftlichen Zusammenhaltes und der regionalen Identität im Landesteil Vorpommern gewährt werden. Mit Blick auf die Vielzahl dafür in Betracht kommender Vorhaben und Fallkonstellationen soll vom Erlass einer gesonderten Förderrichtlinie für den Vorpommern-Fonds abgesehen werden. Potenzielle Zuwendungsempfänger sollen im Wege der Veröffentlichung von Fördergrundsätzen informiert werden. Soweit nicht anderweitige, bereits bestehende Förderrichtlinien zur Anwendung kommen, sollen Zuwendungen unmittelbar auf der Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung bewilligt werden. Drucksache 7/718 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche ist die minimale Fördersumme, die für ein Projekt bewilligt werden kann? 3. Welche ist die maximale Fördersumme, die für ein Projekt bewilligt werden kann? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Ein Mindest- oder Höchstbetrag ist grundsätzlich nicht vorgesehen. 4. Welche Projekte sind dem Parlamentarischen Staatssekretär für Vorpommern zum 06.06.2017 bereits als förderwürdig bekannt (bitte Name des Projekts, Ort und geplante Fördersumme angeben)? Es ist bereits eine Vielzahl von Förderanfragen eingegangen. Eine abschließende Bewertung ist mit Blick auf die ausstehende Entscheidung des Finanzausschusses über die Mittelbereitstellung noch nicht vorgenommen worden. 5. Wie werden die möglichen Zielgruppen des Vorpommern-Fonds über die Fördermöglichkeiten unterrichtet? Potenzielle Zuwendungsempfänger sollen mittels Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung (zum Beispiel auf den Internetseiten) sowie im Rahmen von Terminen des Parlamentarischen Staatssekretärs über den Vorpommern-Fonds informiert werden. 6. Gibt es ein formalisiertes Antragsverfahren für Förderungen aus dem Vorpommern-Fonds? a) Wenn ja, wo ist es einsehbar? b) Wenn nicht, genügt auch ein formloser, insbesondere mündlicher Antrag? Ja. Das Antragsverfahren soll auf der Homepage der Landesregierung dargestellt werden. Entsprechende Seiten sind derzeit in Erarbeitung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/718 3 7. Darf der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Fördermittel auch ohne Antrag zuteilen? Nein.