Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur für hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/719 7. Wahlperiode 13.07.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Karsten Kolbe, Fraktion DIE LINKE Pflichtrücklagen an den Hochschulen des Landes und ANTWORT der Landesregierung Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat in einer Pressemitteilung vom 26. Mai 2017 auf den hohen Rücklagenbestand der Hochschulen des Landes verwiesen und die Einführung einer Pflichtrücklage ins Gespräch gebracht. Die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald stellte daraufhin klar, dass eine solche verpflichtende Rücklage massive finanzielle Einschnitte bei der Besetzung von Stellen, erhebliche Einbußen in Forschung und Lehre sowie Verhinderung von Bauunterhaltungs- oder Investitionsmaßnahmen zur Folge hätte. 1. Wie haben sich die Rückstellungen an den Hochschulen/ Fachhochschulen des Landes in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte Einzelauflistung nach jeweiligem Standort)? Die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern buchen nach kameraler Haushaltssystematik. Somit bilden sie keine Rückstellungen. Drucksache 7/719 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Höhe der Entwicklung der Rücklagen der Hochschulen in den letzten fünf Jahren kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Gesamtübersicht (Angaben in Euro) Jahr Stand zum Jahresende Zuwachs/Rückgang der Rücklage 2012 37.904.163,69 3.640.143,93 2013 41.840.425,79 3.936.262,10 2014 48.765.769,70 6.925.343,91 2015 57.992.657,06 9.226.887,36 2016 76.627.279,07 18.634.622,01 Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Angaben in Euro) Jahr Stand zum Jahresende Zuwachs/Rückgang der Rücklage 2012 6.544.959,66 -1.451.441,65 2013 4.608.439,06 -1.936.520,60 2014 4.376.563,64 -231.875,42 2015 7.323.785,51 2.947.221,87 2016 12.287.919,95 4.964.134,44 Universität Rostock (Angaben in Euro) Jahr Stand zum Jahresende Zuwachs/Rückgang der Rücklage 2012 14.712.314,50 1.290.424,44 2013 18.346.694,24 3.634.379,74 2014 21.868.234,99 3.521.540,75 2015 27.568.142,05 5.699.907,06 2016 36.177.584,06 8.609.442,01 Hochschule für Musik und Theater Rostock (Angaben in Euro) Jahr Stand zum Jahresende Zuwachs/Rückgang der Rücklage 2012 386.366,18 -3.323,61 2013 244.213,08 -142.153,10 2014 346.154,53 101.941,45 2015 212.041,65 -134.112,88 2016 1.227.718,00 1.015.676,35 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/719 3 Hochschule Neubrandenburg (Angaben in Euro) Jahr Stand zum Jahresende Zuwachs/Rückgang der Rücklage 2012 2.574.660,63 826.646,57 2013 1.840.615,22 -734.045,41 2014 3.098.231,49 1.257.616,27 2015 3.060.079,52 -38.151,97 2016 4.785.829,16 1.725.749,64 Hochschule Stralsund (Angaben in Euro) Jahr Stand zum Jahresende Zuwachs/Rückgang der Rücklage 2012 2.668.417,46 1.432.894,83 2013 3.861.085,81 1.192.668,35 2014 5.242.950,97 1.381.865,16 2015 5.815.908,24 572.957,27 2016 6.036.982,80 221.074,56 Hochschule Wismar (Angaben in Euro) Jahr Stand zum Jahresende Zuwachs/Rückgang der Rücklage 2012 11.017.445,26 1.544.943,35 2013 12.939.378,38 1.921.933,12 2014 13.833.634,08 894.255,70 2015 14.012.700,09 179.066,01 2016 16.111.245,10 2.098.545,01 2. Wie viel Prozent dieser Rücklagen sind gebunden? Wie viel Prozent dieser Rücklagen sind ungebunden? Die prozentuale Bezifferung der gebundenen und ungebundenen Rücklagen ist derzeit nicht möglich, da die Hochschulen unterschiedliche Definitionen verwenden. Mit der Aufstellung der Wirtschaftspläne 2018/2019 wird eine Vereinheitlichung der Definition und Abgrenzung vorgenommen. Drucksache 7/719 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 3. Welche Ambitionen hat die Landesregierung, eine ungebundene Rücklage in Höhe von 7,5 Prozent des Landeszuschusses einzuführen? Welche finanzpolitischen Gründe spielen dabei eine Rolle? Es ist nicht geplant, eine ungebundene Rücklage in Höhe von 7,5 Prozent des Landeszuschusses einzuführen. 4. Welche Datengrundlage liegt der in Frage 3 aufgeführten Prozentangabe zugrunde? Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Inwiefern widerspricht die Einführung einer solchen Rücklage den Zielvereinbarungen? Wenn nicht, warum nicht? Siehe Antwort zu Frage 3. 6. Wie hoch ist die Summe je Hochschule/Fachhochschule, die zurückgelegt werden soll (bitte Einzelauflistung)? Siehe Antwort zu Frage 3. 7. Welche Auswirkungen hat die in Frage 3 angesprochene Rücklagenbildung auf die Hochschulen/Fachhochschulen insgesamt und im speziellen auf a) Forschung und Lehre? b) Personal und Personalentwicklung? Siehe Antwort zu Frage 3.