Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/720 7. Wahlperiode 20.07.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Karsten Kolbe, Fraktion DIE LINKE Verfügbarkeit von WLAN in Studierendenwohnheimen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Viele Einrichtungen der Hochschulen sowie alle Mensen sind bereits mit einem Zugang zum WLAN versorgt. Alle Studierendenwohnheime verfügen über einen kabelgebundenen Zugang zum Hochschulnetz. Darüber hinaus ist eine private Nutzung über WLAN in den Studierendenwohnheimen grundsätzlich möglich, was allerdings aufgrund der hohen Belegungsdichte an technische Grenzen stößt. Auch durch private Wohnungsgesellschaften wird ein WLAN-Zugang in der Regel nicht zur Verfügung gestellt. Die Nachfrage der Studierenden nach einem WLAN-Zugang in den Studierendenwohnheimen hat sich erst in den vergangenen Jahren entwickelt. Die Studierendenwerke Rostock und Greifswald stellen sich unabhängig davon der Herausforderung der künftigen Digitalisierung, indem sie mittelfristig einen zentralen Zugang zum Hochschulnetz über das WLAN in ihren Studierendenwohnheimen anstreben. Drucksache 7/720 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. In wie vielen Studierendenwohnheimen an den Standorten Rostock, Greifswald, Neubrandenburg, Wismar und Stralsund ist die nötige Hardware zum Betreiben eines WLAN verfügbar? An folgenden Standorten ist WLAN in den Studierendenwohnheimen verfügbar: Standort Rostock: 1 Wohnheim Standort Wismar: - Standort Greifswald: 1 Wohnheim Standort Stralsund: 1 Wohnheim Standort Neubrandenburg: - 2. Bis wann ist eine Versorgung der Standorte mit der nötigen Hardware geplant, die noch nicht über WLAN verfügen? Die Versorgung der Wohnheime in Neubrandenburg mit WLAN ist im Jahr 2017 geplant. Für die Wohnheime in Rostock und Wismar wird derzeit an einem Konzept gearbeitet, welches eine schrittweise Schaffung eines WLAN-Zuganges im Zeitraum von 2018 bis 2021 beinhaltet. Das Gleiche gilt für die Wohnheime am Standort Greifswald. 3. Mit welchen Kosten ist dabei pro Standort zu rechnen (bitte Einzelauflistung)? Standort Rostock: 710.000 Euro Standort Wismar: 320.000 Euro Standort Greifswald: 460.000 Euro (Schätzung) Standort Stralsund: - Standort Neubrandenburg: 107.000 Euro 4. Welche finanziellen Mittel stehen den Studierendenwerken für die Anschaffung der Hardware zur Verfügung? 5. Inwiefern können bei Nichtauskömmlichkeit der vorhandenen Mittel gegebenenfalls weitere Landesmittel für die Versorgung der Studierendenwohnheime mit Hardware zur Versorgung mit WLAN bereitgestellt werden? Die Fragen 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/720 3 Den Studierendenwerken stehen jährlich insgesamt 102.300 Euro für Gerätebeschaffungen in Wohnheimen und in Verpflegungseinrichtungen zur Verfügung. Davon wird der Zuschussanteil in Höhe von 51.150 Euro für das Studierendenwerk Greifswald in diesem Haushaltsjahr für die WLAN-Versorgung des Wohnheimes in Neubrandenburg verwendet werden. Darüber hinaus können die notwendigen Mittel für Einrichtung und Betreibung der WLAN-Netze in den Mieten kalkuliert werden. Die notwendige Mieterhöhung liegt in jedem Fall deutlich unter den Kosten, welche ein Studierender auf dem freien Markt für einen vergleichbaren LAN/WLAN-Zugang aufbringen muss. Im Rahmen von Neubau und Sanierungsmaßnahmen in den Studierendenwohnheimen wird die WLAN-Versorgung künftig sichergestellt. Die Studierendenwerke finanzieren die Baumaßnahmen bei den Studierendenwohnheimen über Kredite, Eigenmittel und über Zuschüsse des Landes.