Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/723 7. Wahlperiode 05.07.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Zusätzliche Einheit der Bereitschaftspolizei und ANTWORT der Landesregierung Im Koalitionsvertrag, Absatz VII (369), legt die Landesregierung fest, dass eine zusätzliche Einheit der Bereitschaftspolizei möglichst in Anklam geschaffen werden soll. 1. Wann soll eine zusätzliche Einheit der Bereitschaftspolizei im Raum Anklam eingerichtet werden? Die zusätzliche Einheit beim Landesbereitschaftspolizeiamt soll ab dem 1. August 2018 eingerichtet sein. 2. Welchen Personalumfang soll diese Einheit haben? Die Gesamtstärke der Einheit wird 38 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte umfassen. 3. Unter welcher Führung steht diese Einheit? Die Einheit wird durch den Führer der 2. Bereitschaftspolizeihundertschaft geführt. Drucksache 7/723 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 4. Wo soll diese Einheit ihre Räumlichkeiten bekommen? Die Einheit wird in der Liegenschaft des Polizeizentrums Anklam, in 17389 Anklam, Friedländer Straße 13, untergebracht. 5. Sollte sich aus der Beantwortung der Frage 4 ergeben, dass dafür das Polizeizentrum der Polizeiinspektion Anklam genutzt wird, müssen bisher dort untergebrachte Dienststellen umziehen? Nein. 6. Wird Frage 5 mit „Ja“ beantwortet, wohin müssen diese Kollegen umziehen? Entfällt. 7. Wird sich dadurch die Parksituation auf dem Gelände des Polizeizentrums verändern? Ja, es werden zusätzliche Parkmöglichkeiten auf dem Gelände des Polizeizentrums für die zusätzliche Einheit des Landesbereitschaftspolizeiamtes geschaffen. 8. Wo würden die Mitarbeiter des Polizeizentrums ihre privaten Fahrzeuge und die dazugehörigen Dienstfahrzeuge abstellen können? Neben Parkmöglichkeiten für die Dienstfahrzeuge und die privaten Fahrzeuge auf dem Gelände des Polizeizentrums besteht die Möglichkeit, private Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum abzustellen.