Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/724 7. Wahlperiode 06.07.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Polizisten zur „Bewältigung zusätzlicher Aufgaben im Zusammenhang mit den Flüchtlingszuströmen“ und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Im Jahre 2015 kam es zu einem drastischen Anstieg des Flüchtlingszustroms in die Europäische Union, in die Bundesrepublik Deutschland und auch nach Mecklenburg-Vorpommern. Dieser Umstand führte in den Bereichen des öffentlichen Dienstes zu einer erheblichen Mehrbelastung , welche nur durch strukturelle, materielle und personelle Anpassungen kompensiert werden konnte. Laut Landeshaushalt 2016/2017 (Einzelplan 04, Stellenplan der Polizei 0406, 422.01 Planstellen für Beamtinnen und Beamte) waren bis zum 31.12.2016 25 Stellen der Besoldungsgruppe A 10 und 22 Stellen der Besoldungsgruppe A 9 „für die Bewältigung zusätzlicher Aufgaben im Zusammenhang mit den Flüchtlingszuströmen“ vorgesehen. Eine Umdatierung dieser Stellen bis spätestens 31.12.2017 sei mit Zustimmung des Finanzministeriums möglich. 1. Welche sind die zusätzlichen Aufgaben, die von der Polizei „im Zusammenhang mit den Flüchtlingszuströmen“ bewältigt werden müssen? Zusätzliche Aufgaben sind für die Polizei nicht entstanden. Drucksache 7/724 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Es wurde durch die Landesregierung dargestellt, dass es aufgrund der erheblichen Mehrbelastung der sachlich und der örtlich zuständigen Polizeidienststellen auch einen Mehrbedarf an Planstellen für den Landeshaushalt der Polizei gibt. Unter anderem sind folgende Bereiche der Landespolizei bei der Bewältigung der Aufgaben im Zusammenhang mit den Flüchtlingszuströmen einer erheblichen Mehrbelastung ausgesetzt: 1. Aufgaben an Standorten einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) oder einer EAE-Außenstelle: - Durchsuchung von Ausländern gemäß § 15 Absatz 4 des Asylgesetzes auf der Grundlage der allgemeinen Mitwirkungspflicht nach § 15 Absatz 2 Nummer 4 des Asylgesetzes zur Aushändigung des Passes oder des Passersatzes, - Präsenzdienst im Bereich der jeweiligen Liegenschaft, - Einschreiten bei Störungen im Innenbereich und Unterstützung des Sicherheitsdienstes, - Einschreiten bei Störungen und Angriffen von außen, - Aufnahme von Strafanzeigen. 2. Die Sachbearbeitung von Strafverfahren im Zusammenhang mit der illegalen Einreise von Asylbewerbern. 3. Amtshilfeersuchen an die zuständige Polizeidienststelle zur Unterstützung des Landesamtes für innere Verwaltung oder der Ausländerbehörde im Zusammenhang mit Abschiebungen . 2. Blieben Stellen für Polizisten zur „Bewältigung zusätzlicher Aufgaben im Zusammenhang mit den Flüchtlingszuströmen“ über den 31.12.2016 hinaus erhalten? a) Wenn nicht, warum nicht? b) Wenn ja, warum? c) Wenn ja, wie viele? Nein. Zu a) Die Ausbringung der betreffenden 47 Stellen erfolgte im Zusammenhang mit kurzfristigen Personalverstärkungsmaßnahmen durch Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten. Diese 47 Stellen wurden im Doppelhaushalt 2016/2017 mit einem kw-Vermerk (Wegfallvermerk) zum 31.12.2016 versehen. Eine Umdatierung des Vermerkes auf den 31.12.2017 war nicht erforderlich, da im Zusammenhang mit der Bewältigung von Aufgaben mit der Durchführung von Asylverfahren im Jahr 2016 insgesamt 56 neue Stellen im Kapitel 0406 -Polizei- gemäß § 8 Absatz 22 des Haushaltsgesetzes 2016/2017 mit Zustimmung des Finanzausschusses des Landtages ausgebracht wurden. Im selben Zusammenhang wurden 44 zusätzliche Anwärterstellen gemäß § 8 Absatz 16 des Haushaltsgesetzes 2016/2017 geschaffen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/724 3 Zu b) Entfällt. Zu c) Entfällt. 3. Wo waren oder sind diese Polizisten tätig, um „zusätzliche Aufgaben im Zusammenhang mit den Flüchtlingszuströmen“ zu bewältigen? 4. Bewältigen diese Polizisten ausschließlich Aufgaben „im Zusammenhang mit den Flüchtlingszuströmen“? 5. Wo und in welchen Tätigkeitsbereichen waren die Polizisten, die zur „Bewältigung zusätzlicher Aufgaben im Zusammenhang mit den Flüchtlingszuströmen“ eingesetzt wurden, zuvor tätig (bitte jeweils Dienststelle und Tätigkeitsbereich nennen)? 6. Werden die Aufgaben, die diese Polizisten vor ihrem Einsatz zur „Bewältigung von zusätzlichen Aufgaben im Zusammenhang mit den Flüchtlingszuströmen“ verrichteten, nunmehr von anderen Polizisten erfüllt? Die Fragen 3, 4, 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Die besondere Situation des enormen Zustroms an ausländischen Flüchtlingen nach Mecklenburg-Vorpommern und deren Unterbringung machte neben einer Vielzahl von Sofortmaßnahmen und Soforthilfen zunehmend einen verstärkten Einsatz von Polizeivollzugskräften zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vor Ort notwendig. Die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten, deren Eintritt in den Ruhestand hinausgeschoben wurde, verblieben auf ihren jeweiligen Dienstposten. Dies waren Dienstposten aus den verschiedensten Bereichen der Landespolizei, wie Kontaktbeamte, Streifenbeamte , Sachbearbeiter Ermittlungen, Dienststellenleiter und so weiter. Da diese Beschäftigten zunächst nicht in den Ruhestand traten, mussten ihre Dienstposten nicht nachbesetzt werden und andere Beamtinnen und Beamte konnten zur Bewältigung der Aufgaben im Zusammenhang mit den Flüchtlingsströmen eingesetzt werden. Drucksache 7/724 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 7. Nach welchem Verfahren wurden die Polizisten für die „Bewältigung zusätzlicher Aufgaben im Zusammenhang mit den Flüchtlingszuströmen “ eingestellt? Es erfolgten keine Neueinstellungen auf die 47 Planstellen. 8. Welche Qualifikationen haben die Polizisten erworben, um die „zusätzlichen Aufgaben im Zusammenhang mit den Flüchtlingszuströmen “ zu bewältigen? Eine spezielle Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den 47 Planstellen erfolgte nicht. Im Zusammenwirken mit der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege und dem Landeskriminalamt werden für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landespolizei seit 2016 vermehrt Fortbildungsveranstaltungen zur Steigerung der interkulturellen Kompetenz angeboten.