Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/725 7. Wahlperiode 04.07.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Bioenergiedörfer in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Der Begriff Bioenergiedorf ist nicht verbindlich geregelt und wird bundesweit nicht einheitlich verwendet. Ein Mindeststandard, an dem sich Bioenergiedörfer regelmäßig orientieren, ist, dass ein Bioenergiedorf 100 Prozent Strom (bilanziell) und mindestens 50 Prozent Wärme bezogen auf den Eigenbedarf aus Erneuerbaren Energien erzeugt. Der Standard „Bio“ stammt von den seit dem Jahre 2005, hauptsächlich vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bundesweit im Zusammenhang mit der Landwirtschaft und den ländlichen Räumen initiierten Projekten (Biokraftstoff- Beratung, Bioenergie-Beratung, Bioenergie-Regionen, Bioenergie-Dörfer). Angesichts der wirtschaftlichen Tätigkeiten und Beteiligungen auf kommunaler Ebene im Bereich der Erneuerbaren Energien wird zwischenzeitlich die Bezeichnung „Energiekommune“ verwendet. Drucksache 7/725 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Mehrere Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern wollen mit Hilfe von Biogas, Windkraft und Solaranlagen eigene Energie produzieren, um damit unabhängig von größeren Energiekonzernen zu werden. 1. Wie hoch ist die Anzahl an Bioenergiedörfern in Mecklenburg- Vorpommern? Welche Projekte zur weiteren Errichtung oder zum Ausbau von Bioenergiedörfern sind geplant? Unter Zugrundelegung des in der Vorbemerkung genannten Maßstabes gelten derzeit acht Dörfer in Mecklenburg-Vorpommern als Bioenergiedorf. Mit dem „Coaching Energiekommunen (CEK)“ sollen zukünftig Beratung, Betreuung und Begleitung potenziellen Energiekommunen als Dienstleistung angeboten werden. Dieses Vorhaben befindet sich derzeit in einem europäischen Ausschreibungs- und Vergabeverfahren. Darüber hinaus können weiterhin Vorhaben nach den in der Antwort zu Frage 3 genannten Förderrichtlinien bezuschusst und umgesetzt werden, was in der Folge den Ausbau bestehender oder die Entwicklung neuer Bioenergiedörfer zur Folge hätte. 2. Wurden seit 2011 Fördermittel des Bundes, des Landes oder der Kommunen für Bioenergiedörfer in Mecklenburg-Vorpommern ausgezahlt oder eingeplant? Wenn ja, für wen (bitte nach Institution, Ort, Kalenderjahr, Fördersumme, Art der Förderung und Name der Richtlinie der Förderung aufschlüsseln)? Im Rahmen der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg- Vorpommern für ökologische Schwerpunkte Lokaler Agenden in Mecklenburg-Vorpommern vom 10. Juni 2002 wurde in der Zuständigkeit des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt nachfolgende Förderung im Jahr 2011 als Zuschuss bewilligt: Antragsteller Projektbezeichnung Investitionsort Bewilligungsjahr Fördersumme in Euro Gemeinde Rosenow Machbarkeitsstudie Bioenergiedorf Rosenow Rosenow 2011 5.950,00 Im Rahmen der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz (Klimaschutz-Förderrichtlinie) vom 31. Mai 2007 wurden nachfolgende Förderungen als Zuschuss bewilligt. Fördermittel des Bundes oder der Kommunen wurden nicht ausgezahlt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/725 3 Antragsteller Projektbezeichnung Investitionsort Bewilligungsjahr Fördersumme in Euro Bioenergie Neuhof GmbH Errichtung eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) mit Nahwärmenetz Bantin 2011 559.472,30 Dabelstein Biogasanlage GmbH&Co.KG Errichtung und Betrieb einer Einspeiseleitung in ein Nahwärmenetz Bollewick 2011 25.795,80 Hendrikus van der Ham Errichtung und Betrieb einer Einspeisung in ein Nahwärmenetz Bollewick 2011 25.143,52 Bioenergie Neuhof GmbH Erweiterung des Nahwärmenetzes des Bioenergiedorfes Neuhof 2012 7.251,78 U. S. Biogasanlage Kambs Errichtung und Betrieb eines Nahwärmenetzes Bollewick, OT Kambs 2012 68.752,03 CRC-Bartelshagen Betriebsgesellschaft mbH Steigerung der Energieeffizienz an einem externen BHKW (CRC) Bartelshagen , Hermannshof 2012 45.300,00 BE Rosenow GmbH Errichtung und Betrieb eines BHKW mit Wärmelieferung in ein Nahwärmenetz Rosenow OT Tarnow 2013 92.137,20 Landwerke Rosenow GmbH Errichtung und Betrieb eines Nahwärmenetzes Rosenow 2013 277.771,82 Im Rahmen der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur Umsetzung von Klimaschutz-Projekten in wirtschaftlich tätigen Organisationen (Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen - KliFöUntRL M-V) vom 27. Oktober 2014 wurden nachfolgende Förderungen als Zuschuss bewilligt. Fördermittel des Bundes oder der Kommunen wurden nicht ausgezahlt. Antragsteller Projektbezeichnung Investitionsort Bewilligungsjahr Fördersumme in Euro U. S. Biogasanlage Kambs Errichtung und Betrieb des 2. Bauabschnittes des Nahwärmenetzes Bollewick, OT Kambs 2015 131.664,28 Landwerke Rosenow GmbH Erweiterung eines bestehenden Nahwärmenetzes, inklusive der Errichtung und Betrieb eines 57 m³ großen Pufferspeichers Rosenow 2016 190.781,31 Amt Röbel-Müritz Erweiterung des bestehenden Nahwärmenetzes durch den Anschluss weiterer Wärmeabnehmer Bollewick 2016 19.376,32 Drucksache 7/725 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Im Rahmen der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur regenerativen Energieversorgung für Kommunen im ländlichen Raum (Regenerative Energieversorgungsförderrichtlinie - RegEnversFöRL M-V) vom 25. November 2015 wurde nachfolgende Förderung als Zuschuss bewilligt. Fördermittel des Bundes oder der Kommunen wurden nicht ausgezahlt. Antragsteller Projektbezeichnung Investitionsort Bewilligungsjahr Fördersumme in Euro Gemeinde Bollewick Vorplanungsstudien solarthermisch/powerto -heat Wärmeversorgung Bollewick, OT Wildkuhl 2016 10.710,00 3. Wie verläuft das Prozedere von der Beantragung bis zur Erstattung von zu diesem Zweck beantragten Fördermitteln? a) Gibt es hierbei ein Auswahlverfahren? b) Wie wird die Öffentlichkeit über solche Fördermittel in Kenntnis gesetzt? Die Gewährung von Zuwendungen richtet sich nach der Landeshaushaltsordnung (LHO). § 44 LHO und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften legen detailliert fest, welche Anforderungen an die Beantragung, Prüfung, Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln sowie die Verwendungsnachweisprüfung gestellt werden. Auf dieser Grundlage wurden die in der Antwort zu Frage 2 genannten Förderrichtlinien erarbeitet und umgesetzt. Bewilligende Stelle für die Klimaschutzförderrichtlinien ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V). Das LFI führt das Verfahren vollständig durch und stellt alle notwendigen Unterlagen auf seiner Internetseite zur Verfügung. (https://www.lfi-mv.de/foerderungen/klimaschutz-projekte-in-wirtschaftlich-taetigen-organisationen /index.html) (https://www.lfi-mv.de/foerderungen/klimaschutz-projekte-in-nicht-wirtschaftlich-taetigenorganisationen /index.html) Bewilligende Stelle für die Regenerative Energieversorgungsförderrichtlinie ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg. Dieses führt das Verfahren vollständig durch und stellt die Unterlagen zur Verfügung. Zu a) Die aktuell geltende Klimaschutzförderrichtlinie enthält keine Stichtagsregelung. Eine Förderung ist möglich, wenn alle Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt und Mittel verfügbar sind. Sofern die zur Verfügung stehenden Mittel geringer sind als das Antragsvolumen, richtet sich das Auswahlverfahren nach den Auswahlkriterien des Operationellen Programms des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/725 5 Im Rahmen der Regenerative Energieversorgungsförderrichtlinie hat entsprechend der Regularien des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) mindestens zweimal jährlich ein Auswahlverfahren anhand der Auswahlkriterien des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2014 - 2020 (EPLR) zu erfolgen. Zu b) Die Öffentlichkeit wird über Pressemitteilungen des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung regelmäßig über Förderungen informiert. Zusätzlich ist auf der Internetseite des Ministeriums eine Liste aller Begünstigten veröffentlicht. (http://www.regierungmv .de/Landesregierung/em/Klima/Klimaschutz/F%C3%B6rderung/) 4. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass es bei solchen Projekten keinen Missbrauch von etwaigen Fördermitteln gibt? Durch die Anwendung der Regularien der Landeshaushaltsordnung wird sichergestellt, dass ein Missbrauch von Fördermitteln vermieden wird und bei Verstößen gegen den Zuwendungsbescheid die Mittel zurückgefordert werden. Regelungen zum Subventionsmissbrauch finden sich sowohl in den Richtlinien als auch im Antragsformular und im Bewilligungsbescheid. 5. Gibt es abschließende Erfolgsmessungen für bereits bestehende Bioenergiedörfer? Sind diese autark oder weiterhin an das reguläre Stromnetz angeschlossen? Die konkrete Umsetzung von Vorhaben, wie in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 erwähnt, darf als Erfolg verbucht werden. Eine Erfolgsmessung für bestehende Bioenergiedörfer in technischer Hinsicht gibt es nicht. Sie sind ausnahmslos an das öffentliche Stromnetz angeschlossen.