Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/727 7. Wahlperiode 20.07.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Absicherung des Schwimmunterrichts an der Grundschule „Pommernmäuse“ Tutow und ANTWORT der Landesregierung Am 10. Februar 2017 wandte sich der Bürgermeister der Gemeinde Tutow an das Staatliche Schulamt Greifswald, mit der Frage, ob es zur Absicherung des Schwimmunterrichts an der Grundschule „Pommernmäuse “ Tutow Unterstützungsmöglichkeiten gäbe. Allein die Beförderungskosten für Kinder und Lehrer zu den infrage kommenden Schwimmhallen in der Region lägen bei 7.000 Euro im kommenden Schuljahr. Die Absicherung des Schwimmunterrichts sei somit für die Gemeinde mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Mit Datum vom 14. Februar 2017 teilte das Staatliche Schulamt Greifswald der Gemeinde Tutow mit, dass der Antrag auf finanzielle Unterstützung bei der Absicherung des Schwimmunterrichts an den zuständigen Mitarbeiter der obersten Schulaufsichtsbehörde übergeben worden sei. 1. Wie ist die oberste Schulaufsichtsbehörde mit dem Schreiben bzw. der Anfrage der Gemeinde Tutow zur finanziellen Unterstützung für die Absicherung des Schwimmunterrichts umgegangen? 2. Wann kann die Gemeinde Tutow mit einer Antwort auf ihre Anfrage vom 10. Februar 2017 rechnen? 3. Welche Gründe liegen für vor, die bislang dazu führten, dass die Gemeinde Tutow noch keine inhaltliche Antwort auf ihre Anfrage vom 10. Februar 2017 erhalten hat? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/727 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Prüfung der Anfrage im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ergab eine sachliche Zuständigkeit des Schulträgers. Für das Schuljahr 2016/2017 wurden die Kosten für den Schwimmunterricht durch den Förderverein der Schule übernommen. Für das Schuljahr 2017/2018 ist geplant, die Kosten für den Schwimmunterricht in den Haushaltsplan der Gemeinde mit aufzunehmen. Dies soll Anfang des Jahres 2018 geschehen. Bis dahin werden durch den Bürgermeister noch Gespräche mit der Schule und mit den Verkehrsbetrieben geführt, um eventuell eine Senkung der Kosten anzustreben. Eine darüber hinausgehende schriftliche Antwort ist vor diesem Hintergrund bisher als nicht notwendig erachtet worden. 4. Welche Möglichkeiten gibt es, um finanzschwache Gemeinden bei der Absicherung des Schwimmunterrichts an den Grundschulen zu unterstützen? Dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie dem Ministerium für Inneres und Europa stehen keine gesonderten finanziellen Mittel zur Unterstützung finanzschwacher Gemeinden bei der Absicherung des Schwimmunterrichtes an den Grundschulen zur Verfügung .