Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/730 7. Wahlperiode 07.07.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion der AfD Ausbau des Überseehafens in Rostock und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Ausgehend von dem in den Fragen 3 bis 7 hergestellten Bezug auf die Einwohner, die Wohnbebauung und ähnliches wird bei der Beantwortung unterstellt, dass sich der gesamte Fragenkomplex nicht nur auf den Ausbau im Überseehafen, sondern auf mögliche Erweiterungen und Anpassungen von Flächen für den gesamten Seehafen Rostock bezieht. 1. Welche Pläne gibt es für den Ausbau des Rostocker Überseehafens? Vor dem Hintergrund der verkehrlichen und wirtschaftlichen Bedeutung der Häfen des Landes setzt sich die Landesregierung für eine Stärkung und Weiterentwicklung der Seeverkehrs- und Hafenwirtschaft ein. Sie unterstützt die planerische Vorbereitung von Entwicklungsflächen am bedeutendsten Hafenstandort des Landes in Rostock. Die Maßnahmen dienen als Basis für den Ausbau des bedarfsgerechten Angebotes an Hafendienstleistungen sowie der Ansiedlung weiterer hafenaffiner Industrie- und Gewerbeunternehmen. Drucksache 7/730 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die potenzielle Qualifizierung der Standorte „Rostock Seehafen West“ und „Rostock Seehafen Ost“ zu Vorranggebieten wird derzeit im Rahmen eines Gutachtens untersucht. Konkrete Aussagen zur planerischen Einordnung der Gebiete können erst nach Abschluss und Auswertung des Gutachtens getroffen werden. Die verbindliche Festsetzung ist den zuständigen Behörden vorbehalten. Nach dieser und unter Umständen nach einer weiterführenden Fachplanung richten sich die Maßnahmen, die zur konkreten Umsetzung zu ergreifen sind. 2. In welchem Zeitraum soll ein etwaiger Ausbau verwirklicht werden? a) Von welchen Gesamtkosten wird ausgegangen? b) Welche Unternehmen werden mit dem Ausbau beauftragt? c) Welche Beträge erhalten die beteiligten Unternehmen? Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. In welcher Form werden die Einwohner im geplanten Gebiet über etwaige Pläne informiert? Haben die Einwohner die Chance, sich an der Planung zu beteiligen? Die Einwohner werden zu gegebener Zeit im Rahmen der gesetzlichen Mitwirkungsmöglichkeiten in die Planungsprozesse eingebunden. Darüber hinaus begleitet das „Rostocker Hafenforum“ informell die Entwicklung im konstruktiven Dialog als beratendes Gremium und bietet der interessierten Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich frühzeitig über den Gang des Verfahrens zu informieren und in die Diskussion einzubringen. In dem Gremium sind unter anderem Vertreter der Hansestadt Rostock und des Landkreises Rostock, der Regionalplanung, der Wirtschaft und von Bürgerinitiativen aktiv. 4. Werden Wohnbebauungen bei einer Umwandlung in Vorranggebiete betroffen sein? Wenn ja, welche (bitte einzeln aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/730 3 5. Ist es geplant, Wohnbebauungen in diesen Vorranggebieten abzureißen? Wenn ja, welche (bitte einzeln aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 6. Werden zum Zweck des Hafenausbaus Wohnbebauungen oder Grundstücke durch das Land Mecklenburg-Vorpommern oder die Hansestadt Rostock von privaten Eigentümern abgekauft? Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat zum Zwecke des Hafenausbaus keine Grundstücke oder Gebäude von privaten Eigentümern gekauft. 7. Gibt es private Eigentümer, die ihre Wohnbebauung oder ihr Grundstück nicht verkaufen wollen und enteignet werden sollen? Wenn ja, welche Art der Entschädigung ist für etwaige betroffene Eigentümer geplant? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.