Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/731 7. Wahlperiode 07.07.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Anzahl der Ermittlungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern wegen Untreue gemäß § 266 StGB (Haushaltsuntreue) und ANTWORT der Landesregierung Den öffentlichen Haushalten gehen durch Verschwendung in erheblichem Umfang Haushaltsmittel verloren. Regelmäßig berichten der Landesrechnungshof, der Bund der Steuerzahler und die Medien über die gravierendsten Fälle der Verschwendung von Steuermitteln. 1. Wie viele Ermittlungsverfahren gemäß § 266 Absatz 1 StGB wegen Auszahlung von Geldern unter Verstoß gegen haushaltsrechtliche Grundsätze (§ 266 Absatz 1 - Untreue im Amt/Haushaltsuntreue) hat es in den Jahren 2010 bis 2016 in Mecklenburg-Vorpommern gegeben (bitte nach den einzelnen Jahren aufgliedern)? Der Tatbestand der Untreue im Amt (Haushaltsuntreue) gemäß § 266 Absatz 1 des Strafgesetzbuches ist in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht als eigene Nummer erfasst, sondern wird mit anderen Untreuedelikten unter „Sonstige Untreue“ subsumiert. Gleiches gilt für die Vorgangserfassung bei den Staatsanwaltschaften, in der in dem entsprechenden Sachgebietsschlüssel zusätzlich auch die Betrugsdelikte registriert werden. Eine Recherche in der Polizeilichen Kriminalstatistik für den angefragten Zeitraum von 2010 bis 2016 ergab 968 Fälle von „sonstiger Untreue“. Für eine valide Auswertung im Sinne der Fragestellung ist die händische Auswertung aller Vorgänge pro Jahresscheibe notwendig. Allein für diese Recherche wären 484 Mannstunden (60,5 Arbeitstage) erforderlich. Dieser Rechercheaufwand ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht zu leisten. Er wäre mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren ist. Drucksache 7/731 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden mit einer gerichtlichen Entscheidung abgeschlossen (bitte aufgliedern in: Urteil, Strafbefehl, Einstellung gemäß §§ 153, 153 a StGB und Strafmaß)? Aus den zur Beantwortung der Frage 1 genannten Gründen lässt sich auch die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Untreue im Amt, die mit einer gerichtlichen Entscheidung abgeschlossen wurden, in der für die Bearbeitung der Kleinen Anfrage vorgegebenen Zeit mit angemessenem Aufwand nicht erheben. 3. Inwieweit hält die Landesregierung die vorhandenen gesetzlichen Regelungen und Instrumentarien zur Bekämpfung der Vergeudung und Fehlverwendung öffentlicher Mittel für ausreichend? Die Landesregierung hält die vorhandenen gesetzlichen Regelungen und Instrumentarien zur Bekämpfung von gesetzeswidrigen Fehlverwendungen öffentlicher Mittel für ausreichend.