Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/732 7. Wahlperiode 07.07.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Sandro Hersel, Fraktion der AfD Wasserwanderwegenetz und Angeltourismus in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Mecklenburg-Vorpommern ist vom Wasser geprägt. Es gehört zum größten zusammenhängenden Wassersportrevier in Deutschland. 1.945 Kilometer Ostseeküste, mehr als 2.000 Binnenseen und über 26.000 Kilometer lange Fließgewässer bieten ideale Wassersportbedingungen . Die Wasserstraßen in Mecklenburg-Vorpommern sind nicht nur ein wertvoller Teil der europäischen Kulturlandschaft, sondern nehmen auf grund der zentralen Lage im europäischen Wasserstraßennetz eine besondere Stellung und Funktion ein. Der Wassertourismus im Land ist einer der Hauptmärkte der touristischen Entwicklung im Land. 1. Wie hoch waren die Ausgaben der Landesregierung für das Wasserwanderwegenetz in den jeweiligen Jahren von 2012 bis 2016? „Wasserwanderwege“ sind als eigenständige Kategorie im Wasserverkehrsrecht nicht erfasst. Mecklenburg-Vorpommern verfügt über ein dichtes Netz an Gewässern, das der Fischerei, der Wasserwirtschaft sowie auch wasserverkehrlichen und wassertouristischen Zwecken dient. Soweit es sich dabei um Wasserstraßen im Sinne des Wasserverkehrsrechts handelt, obliegt die Verantwortung für deren Unterhaltung und gegebenenfalls für den Ausbau dem jeweiligen Aufgabenträger (Bund, Land, sonstige Aufgabenträger). Für die Erfüllung von Verkehrssicherungsaufgaben an schiffbaren Gewässern des Landes und die Unterhaltung der landeseigenen Nothäfen wurden durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Mittel aufgewendet. Drucksache 7/732 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Jahr Ausgaben in Euro 2012 96.164,24 2013 646.704,73 2014 51.215,74 2015 256.154,21 2016 198.345,10 Summe 1.248.584,02 Hinzu treten Ausgaben anderer zuständiger Stellen insbesondere für wasserwirtschaftliche, naturschutzfachliche und touristische Aufgaben an Gewässern. Im Zeitraum von 2012 bis 2016 wurden durch das Wirtschaftsministerium im Rahmen der touristischen Infrastrukturförderung 20 Zuwendungen für die Errichtung/Erweiterung von Wasserwanderrastplätzen, Fahrgastschiffsanlegern, Molen-/Wellenbrecheranlagen, Fahrgasthäfen , Um-/Ausbau von Stadthäfen und Ausbaggerungen von Fahrrinnen ausgereicht (Gesamtausgaben 63,32 Mio. Euro, Gesamtzuschuss 51,98 Mio. Euro). Jahr Zuschusshöhe in Mio. Euro 2012 1,6 2013 12,54 2014 8,50 2015 10,63 2016 18,71 (Hinweis: In den Zuschusswerten sind die Anteile des Bundes, des EFRE und des ELER enthalten.) 2. Wie viele Kilometer an Wasserwanderwegen sind in Mecklenburg- Vorpommern verfügbar? a) Beabsichtigt die Landesregierung eine Änderung der Länge des Wasserwanderwegnetzes? b) Wenn ja, warum und in welchem Umfang? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängen beantwortet. Zu den Wasserwanderwegen gehören in Mecklenburg-Vorpommern auch Seen. Die wassertouristisch nutzbare Seen- und Flusslandschaft umfasst laut Landeswassertourismuskonzept Seen- und Flusslandschaft Mecklenburg-Vorpommern (März 2014) in etwa 45.000 Hektar Seenfläche und 1.150 Kilometer Fließgewässerstrecke. Eine Verlängerung des Wanderwasserwegenetzes ist nicht beabsichtigt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/732 3 3. Was unternimmt die Landesregierung, um den Angeltourismus in Mecklenburg-Vorpommern zu unterstützen? Wie hoch waren die Ausgaben der Landesregierung für die Förderung speziell des Angeltourismus in den jeweiligen Jahren von 2012 bis 2016? Förderung von Netzwerk- und EU-Projekten Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit unterstützt im Rahmen der Förderung von Kooperationsnetzwerken und Clustermanagement das Netzwerk „Aktiv in der Natur“ mit den Themen Angeln und Wandern. Träger ist der Tourismusverband MV e. V, die Förderung beträgt von 2015 bis 2017 insgesamt 200.000 Euro. Das Thema Angeltourismus wird des Weiteren in zwei Interreg-Projekten behandelt: 1. Das Projekt „Fishmarket“ wurde von der Universität Greifswald als Lead-Partner als ein Teil des Interreg South Baltic Programm 2014 bis 2010 beantragt. Laufzeit ist vom 31.05.2016 bis 30.05.2019. Das Projekt hat ein Budget von rund 1,8 Mio. Euro. Mit diesem Projekt sollen die Küstenfischer stärker als bislang in touristische Aktivitäten eingebunden werden, um die Direktvermarktung zu stärken. Für die Region Rügen und Vorpommern sind die Küstenfischer-Verbände Hiddensee und Mecklenburg-Vorpommern sowie der Tourismusverband M-V e. V. und die Wirtschaftsförderung Vorpommern eingebunden. Als weitere Länder sind die Länder Polen und Litauen beteiligt. 2. Das Projekt „Catch - Coastal Angling Tourism“ eine Entwicklungschance für nachhaltige Tourismuskooperation verfügt über ein Budget von 1,6 Mio. Euro. Die Federführung hat die Universität Rostock. Geprüfte Qualität Angelurlaub Mecklenburg-Vorpommern Angel-Unterkunftsanbieter wie beispielsweise Ferienwohnungen/Ferienhäuser, Hotels, Ferienparks , Pensionen, Gasthöfe, Campingplätze, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Angel- Tourismusinformationen können das Qualitätssiegel „Angelurlaub MV - Geprüfte Qualität“ nach den Kriterien des Tourismusverbandes MV e. V. erwerben. Unterkünfte, die als „qualitätsgeprüfte Angel-Unterkunft“ ausgezeichnet sind, befinden sich im schlüssigen Zusammenhang mit einem Gewässer. Ein gepflegter Gesamteindruck und eine nachgewiesene Ausstattungsqualität sind selbstverständlich. Die Zertifizierung bringt Servicequalität zum Ausdruck und dient dem Gast als Wegweiser. Die Zertifizierung kostet 29 Euro (ohne Plakette), 79 Euro mit Plakette. Zusätzlich werden die Partner auf der Webseite www.auf-nach-mv.de/angeln für den Gast gekennzeichnet. Drucksache 7/732 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Touristenfischereischein Für sogenannte „Nichtangler“ gibt es in Mecklenburg-Vorpommern für Touristen an Gewässern im Land ein spezielles Angebot - den Touristenfischereischein. Mit diesem ist es möglich, auch ohne Prüfung angeln zu gehen. Der Touristenfischereischein gilt für einen zusammenhängenden Zeitraum von 28 Tagen und kann später mehrfach verlängert werden. Der Schein kostet einschließlich Fischereiabgabe 24 Euro. Über alles was Anfänger über Rechtsgrundlagen , Ordnung beim Angeln, Ausübung der Fischerei und Umgang mit gefangenen Fischen wissen müssen, informiert eine Broschüre. Diese erhält jeder Antragsteller. Eine Liste mit den mehr als 160 Ausgabestellen in Mecklenburg-Vorpommern ist im Internet unter http://www.lallf.de einsehbar.