Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/737 7. Wahlperiode 07.07.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Berechnung der Arbeitslosenquote und ANTWORT der Landesregierung Die Landesregierung beziehungsweise das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit betonen seit Anfang des Jahres immer wieder ein Absinken der Arbeitslosenquote in Mecklenburg-Vorpommern und einen gleichzeitigen Anstieg der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen. 1. Welche verschiedenen Personengruppen aus dem Kreis der Gesamtbevölkerung zählen weder zu den „zivilen Erwerbstätigen“ noch zu den Arbeitslosen? Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes kommen als Personengruppen grundsätzlich beispielsweise nicht erwerbstätige Rentner und Pensionäre sowie schulpflichtige Kinder in Betracht. Diese lassen sich jedoch statistisch nicht trennscharf von zivilen Erwerbstätigen und Arbeitslosen unterscheiden. 2. Welche Personen werden in der Statistik zur Zahl der Arbeitslosen gezählt? Der amtlichen Statistik liegt die Definition in § 16 Absatz 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zugrunde: Drucksache 7/737 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 „Arbeitslose sind Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, 2. eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und 3. sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.“ 3. Wie entwickelte sich die Anzahl der aus der Antwort zu Frage 1 genannten Personengruppen in den vergangenen zehn Jahren (bitte auflisten nach Jahr, Personengruppe, Anzahl, Anteil zur Gesamtbevölkerung)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.