Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/742 7. Wahlperiode 17.07.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Teilnehmerzahl der Projekte mit Förderung aus dem Integrationsfonds und ANTWORT der Landesregierung Laut der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/623 sind die Teilnehmerzahlen an Projekten, die aus dem Integrationsfonds gefördert werden, „nicht präzise prognostizierbar beziehungsweise erfassbar“. Daher erfolge auch keine Registrierung dieser Daten. 1. Aus welchen Gründen sind die Teilnehmerzahlen nicht präzise erfassbar? Die Projekte aus dem Integrationsfonds weisen hinsichtlich ihrer Struktur eine große Inhomogenität auf. Aufgrund der inhaltlichen Verschiedenheit der Projekte sind die Zahlen der Teilnehmenden zudem nicht vergleichbar; entsprechende projektübergreifende Auswertungen haben keine für eine aktive Steuerung notwendige Aussagekraft. Die Landesregierung hat sich daher auch bewusst entschieden, die Gewährung der Zuwendung und deren Höhe nicht von der Teilnehmerzahl abhängig zu machen beziehungsweise diese Daten zu erfassen. Maßgeblich für die Projektförderung ist das verfolgte Ziel beziehungsweise der festgelegte Zuwendungszweck. Die Anzahl der Teilnehmenden ist kein belastbares Kriterium für den Erfolg der Projekte. Drucksache 7/742 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Werden die Projektträger dazu angehalten, Teilnehmerlisten zu führen oder die tatsächliche Teilnehmerzahl zu ermitteln? Die Projektträger werden aufgrund der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Gründe nicht dazu angehalten, Teilnehmerlisten zu führen beziehungsweise die tatsächlichen Teilnehmerzahlen zu ermitteln. 3. Werden Teilnehmerlisten an die Träger der Projekte ausgehändigt? Es werden keine Teilnehmerlisten an die Projektträger ausgehändigt. 4. Sollen in Zukunft Teilnehmerlisten von den Trägern der Projekte mit dem Sachbericht eingereicht werden? 5. Sieht die Landesregierung ein Interesse darin, die tatsächliche Gesamtteilnehmerzahl eines Projektes zu kennen? 6. Sieht die Landesregierung ein Interesse darin, die Teilnehmerzahl eines Projektes speziell aus der Zielgruppe der zu integrierenden Ausländer zu kennen? Die Fragen 4 bis 6 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung hat ausschließlich ein Interesse daran, dass die Integrationsprojekte vor Ort wirken und zweckentsprechend verwendet werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.