Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/746 7. Wahlperiode 27.07.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Stand der Umsetzung des „Landesaktionsplans für die Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern“ (Drucksache 6/4834) und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Der Begriff „LSBT*I“ umfasst Menschen verschiedener sexueller und geschlechtlicher Identitäten: Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Transsexuelle und Intersexuelle. Das Sternchen hinter Trans* ist als Platzhalter für vielfältige Identitäten bzw. Selbstbezeichnungen zu verstehen. Weiter sei vorangestellt, dass die Umsetzung des Landesaktionsplanes vonseiten der Landesregierung als ein mehrjähriger Prozess gesehen wird. Somit sind in den Handlungsfeldern die Maßnahmen noch nicht alle konkret mit einzelnen Arbeitsschritten geplant und zeitlich abgesteckt. Wie im Landesaktionsplan aufgenommen, wird nach fünf Jahren Bilanz gezogen; hiervon geht auch die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU für die 7. Wahlperiode 2016 - 2021 in der Ziffer 329 aus. Drucksache 7/746 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Welche Maßnahmen wurden bislang in dem im Landesaktionsplan festgeschriebenen „Handlungsfeld Arbeitswelt“ vonseiten der Landesregierung geplant, umgesetzt bzw. sind bis wann vorgesehen (bitte einzeln nach Maßnahme, Zielsetzung und Zeitleiste auflisten)? a) Inwiefern wurden Gewerkschaften und externe Träger von Arbeitsmarktförderprogrammen für die Entwicklung von Weiterbildungsangeboten zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt gewonnen bzw. einbezogen? b) Welche Weiterbildungsangebote, mit welcher Ausrichtung und Zielgruppe, wurden im Zeitraum 2016/2017 entwickelt und umgesetzt? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die im Landesaktionsplan unter Handlungsfeld A „Arbeitswelt“ dargestellten Maßnahmen werden zeitnah präzisiert und terminiert. 2. Durch welche Maßnahmen im „Handlungsfeld Rechtspolitik und Polizei“ wird eine Atmosphäre der Toleranz und Akzeptanz von LSBT*I in allen Polizei- und Justizbehörden sichergestellt? Im Handlungsfeld „Rechtspolitik und Polizei“ sieht der von der Landesregierung beschlossene Landesaktionsplan für die Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern (Drucksache 6/4834) als Maßnahme vor, dass mit Ausund Fortbildungsmaßnahmen eine weiteren Sensibilisierung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Richterinnen und Richtern sowie Mitwirkenden im Justizvollzug im Umgang mit LSBT*I erreicht werden soll. Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Justizvollzug ist der Landesaktionsplan für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern bekannt. Im Rahmen der Ausbildung an der Bildungsstätte für den Justizvollzug an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege ist der Landesaktionsplan Gegenstand der Anwärterausbildung. Eine weitere Fortbildung für Justizbedienstete ist wegen der vorrangigen Zuständigkeit der Polizei für die Entgegennahme von Strafanzeigen nicht erforderlich, denn die Bediensteten bei Staatsanwaltschaft und Gericht sind in diesem Themenfeld hinreichend sensibilisiert. Beschwerden aus dem Bereich der „Community“ über unsensibles Verhalten von Bediensteten der Justiz sind nicht bekannt geworden. Eine stärkere Opferbezogenheit im Strafverfahren ist Anliegen aller Strafverfolgungsbehörden, der Strafrichterinnen und Strafrichter in Mecklenburg-Vorpommern. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/746 3 Der Fachbereich Polizei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Polizei und Rechtspflege Güstrow (FHöVPR) trägt seit Jahren dafür Sorge, dass sowohl den Studierenden als auch den Auszubildenden die Grundwerte des Grundgesetzes sowie eine adäquate Haltung und ein Menschenbild vermittelt werden, die authentisch von Toleranz und Akzeptanz geprägt sind. Ziel der - auch in vielen praktischen Kommunikationsübungen angewandten – Wissensvermittlung ist es, die Anwärterinnen und Anwärter zu befähigen, in den ganz unterschiedlichen polizeilichen Handlungssituationen und -bereichen adäquat sowohl mit Bürgerinnen und Bürgern, als auch mit Vorgesetzten, Mitarbeitern, Kolleginnen und Kollegen in Konflikt- und Hilfesituationen umzugehen und angemessen zu kommunizieren und zu handeln. Beispielsweise war die Schulung des adäquaten Umgangs mit Kolleginnen und Kollegen, die sich selbst zur Gruppe der Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Transsexuelle und Intersexuelle (LSBT*I) zählen, in der Vergangenheit im Studium wiederholt punktuell Inhalt des Moduls Ethik. Gleiches gilt für Fortbildungen im Bereich Kommunikation und Konfliktmanagement. Seit 2012 sind in den Polizeipräsidien, Polizeiinspektionen, Polizeihauptrevieren/Polizeirevieren , Kriminalpolizeiinspektionen, Kriminalkommissariaten, im Landeskriminalamt und im Landeswasserschutzpolizeiamt Opferschutzbeauftragte benannt, die polizeiintern und im örtlichen Netzwerk der Opferhilfestellen und Opferunterstützungsstellen als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren handeln und ansprechbar sind. Am 16. Juni 2016 und 15. Juni 2017 hat die FHöVPR Güstrow jeweils eine interdisziplinäre Opferschutztagung, insbesondere für alle Polizeivertreter und alle Justizvertreter mit Kontakt zu Opfern und ihren Partnern im Opferhilfe- und Opferunterstützungsnetz in Mecklenburg-Vorpommern, durchgeführt. Die Koalitionspartner SPD und CDU verständigten sich in ihrer Koalitionsvereinbarung zur 7. Wahlperiode, Nummer 385, dass in der Polizei Ansprechpartner für Opfer von homo- und transphober Gewalt benannt werden. Neben den Opferschutzbeauftragten benannten die Polizeipräsidien Rostock und Neubrandenburg jeweils einen Ansprechpartner für Opfer von homo- und transphober Gewalt. Sie sind künftig Teilnehmer des institutionalisierten Netzwerktreffens und übernehmen innerhalb der Landespolizei Aufgaben gemäß des Landesaktionsplans „Vielfalt“: - Weiterentwicklung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Polizei zur weiteren Sensibilisierung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Umgang mit LSBT*I, - Sicherung einer Atmosphäre der Toleranz in allen Polizeibehörden und konsequentes Vorgehen bei Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot, - Beteiligung an Veranstaltungen, Kampagnen und Netzwerken zur Verbesserung der Kooperation mit Organisationen und Interessenvertretungen der LSBT*I, - Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Durch die Benennung der Ansprechpartner in den Polizeipräsidien und der damit einhergehenden Öffentlichkeitsarbeit sollen die Opferschutzbeauftragten vor Ort unterstützt, insbesondere aber auch das Vertrauen in das polizeiliche Handeln innerhalb der Bevölkerungsgruppe der LSBT*I gestärkt werden. Drucksache 7/746 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Über die Bestellung der Ansprechpartner in den Polizeipräsidien, mit Wirkung vom 19. April 2017, wurde der Verband der Lesben und Schwulen in Mecklenburg-Vorpommern „Gaymeinsam“ e. V. informiert. Zeitgleich erfolgte eine Veröffentlichung auf der Homepage der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern, vergleiche https://www.polizei.mvnet.de/ Pr%C3%A4vention/Ansprechpartner/. 3. Welche Maßnahmen wurden im „Handlungsfeld Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung“ vonseiten der Landesregierung geplant, umgesetzt bzw. sind bis wann vorgesehen (bitte einzeln nach Maßnahme, Zielsetzung und Zeitleiste auflisten)? a) Inwiefern wurden Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen, Lehrkräfte und anderes pädagogisches Personal hinsichtlich der Pluralität sexueller und geschlechtlicher Identitäten aus-, fort- und weitergebildet? b) In welcher Weise wurde die Thematik sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in (schulischen) Rahmenplänen verankert? c) Welche Module für die Ausbildung von Fachkräften in Kindertageseinrichtungen sowie Referendarinnen/Referendare und Lehrerinnen/Lehrer an Schulen zu sexualisierter Gewalt und vorurteilsbewusster Bildung und Erziehung in Fragen der sexuellen Selbstbestimmung wurden im Zeitraum 2016/2017 entwickelt und umgesetzt? Zu 3 Im Folgenden werden die Maßnahmen im „Handlungsfeld Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung“ laut Landesaktionsplan für die Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern (Drucksache 6/4834, Seite 11 folgende) aufgeführt und eine neue Spalte „Stand der Umsetzung“ angefügt. Maßnahme Verantwortlich für Umsetzung Zeitraum Stand der Umsetzung Aktualisierung der Handreichung für Lehrerinnen und Lehr zur Sexualerziehung für die Klassenstufen 5 bis 13 unter anderem auch zur sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt und Selbstbestimmung Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 2016/2017 Planungsgespräche laufen; Ziel ist es, die neue Handreichung zum Schuljahr 2018/2019 fertigzustellen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/746 5 Maßnahme Verantwortlich für Umsetzung Zeitraum Stand der Umsetzung Prüfung der bisherigen Verankerung der Thematik sexuelle und geschlechtliche Vielfalt bei der Überarbeitung von Rahmenplänen und gegebenenfalls Nachsteuerung Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur fortlaufend erfolgt laufend, siehe Antwort zu 3b) Modulentwicklung für die Ausbildung von Fachkräften in Kindertageseinrichtungen sowie von Referendarinnen und Referendare zu sexualisierter Gewalt und vorurteilsbewusster Bildung und Erziehung in Fragen der sexuellen Selbstbestimmung Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ab 2016 siehe Antwort zu 3c) Fortbildungsangebote des IQ M-V für Lehrerinnen und Lehrer zu vorurteilsbewusster Bildung und Erziehung im Rahmen von Sexualerziehung unter Berücksichtigung von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und Selbstbestimmung sowie Schutz vor sexualisierter Gewalt Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ab 2017 siehe Antwort zu 3a) Erarbeitung eines Fortbildungsangebotes für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (zum Beispiel Vertrauenslehrkräfte, Krisenteams an Schulen, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Schulleitungen ) zur Gewaltprävention im Zusammenhang mit LSBT*I, Selbstbestimmung und sexuellem Missbrauch Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur / Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung ab 2017 in Planung Drucksache 7/746 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Maßnahme Verantwortlich für Umsetzung Zeitraum Stand der Umsetzung Sensibilisierung der Schulen für die Berücksichtigung von LSBT*I im Schulprogramm im Zusammenhang mit der Umsetzung des allgemeinen Diskriminierungsverbotes Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ab 2016 Ab Schuljahr 2017/2018 wird das Thema in die zentrale Führungskräftequalifizierung aufgenommen . Über die Gesundheits - und Schulberatung wird bei Bedarf in der Schulentwicklung und Schulprogrammarbeit auf dieses Thema eingegangen. Prüfung bestehender Wettbewerbe und Qualitätssiegel (zum Beispiel „Schule ohne Rassismus“) auf Einbeziehung der Anerkennung von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und Selbstbestimmung Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur laufend Die Regionale Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) Mecklenburg-Vorpommern begleitet den Erwerb des Qualitätssiegels „Schule ohne Rassismus“. Die Thematik wird berücksichtigt . Gespräche mit dem Volkshochschulverband Mecklenburg- Vorpommern und mit vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur anerkannten Trägern der allgemeinen und politischen Weiterbildung zur Umsetzung von LSBT*I-Themen Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern/ Landeszentrale für politische Bildung ab 2016 in Planung Prüfung zur Aufnahme der LSBT*I-Thematik auf dem Bildungsserver Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ab 2016 Die Thematik kann unter verschiedenen Rubriken aufgenommen werden. Verlinkungen werden vorgenommen . Aktuell ist das Thema zu finden unter https://www.bildungmv .de/schueler/schuelergesu ndheit/sexualerziehung-undpraevention -vonuebertragbaren - krankheiten/index.html. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/746 7 Maßnahme Verantwortlich für Umsetzung Zeitraum Stand der Umsetzung Angebote zur Antidiskriminierung und Vielfalt von zwischenmenschlichen Lebensweisen in einer demokratischen Gesellschaft, welche auf das Fortbildungskontingent abgestimmt sind Ministerium für Inneres und Europa/Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege ab 2016 Zu a) In der Lehrerausbildung ist das Thema regelmäßig Bestandteil von Lehrveranstaltungen an den lehrerbildenden Universitäten des Landes. Im Vorbereitungsdienst wird die gesamte Thematik gemäß Lehrerbildungsgesetz und gemäß Lehrervorbereitungsdienstverordnung unter Inklusions- und Heterogenitätsgesichtspunkten gefasst und insbesondere im pädagogischen Seminar verortet. Das entsprechende Ausbildungscurriculum wird derzeit überarbeitet. Dabei wird auch geprüft, inwieweit diese Themen konkreter einfließen können. Insbesondere die Lehrerprüfungsverordnung hebt im Leitbild eines inklusionsorientierten Lehramtes auf Geschlechterkonzepte und sexuelle Orientierungen ab. In der Lehrerfortbildung wurden im Fortbildungsprogramm des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) 2016 und 2017 landesweit folgende Themen angeboten: - „Klar, direkt, verständlich und sensibel“ Kommunikation zur sexuellen Gesundheit, - „Kondom, Pille, Diaphragma ...?“ - Ein verantwortungsbewusster Umgang mit sexueller Gesundheit, - „Guck’n wir heut' 'nen Porno?“ - Mediale sexualpädagogische Arbeit mit Jugendlichen - Sexueller Missbrauch von Kindern mit geistiger Behinderung und dessen Prävention, - Gender und Religion - Das Frauenbild in der arabischen Welt, - „Duhu, was ist eigentlich ein ‚Flotter Dreier‘?“- Sexuelle Bildung in der Vorpubertät - Klassenzimmerstück „Malala - Mädchen mit Buch“ für den Unterricht. Bei der Fortbildung „Duhu, was ist eigentlich ein ‚Flotter Dreier‘?“ handelte es sich zum Beispiel um einen ganztägigen Workshop der inteam-Landesfachstelle für sexuelle Gesundheit und Familienplanung Mecklenburg-Vorpommern am 27.07.2016 im Rahmen der Sommerakademie 2016. Schwerpunktthemen waren „Informationen über Ausdrucksformen der Sexualität in der Vorpubertät und deren Einordnung in den psychosexuellen Entwicklungsprozess “, „Kennenlernen von Methodenarbeit zum Thema Sexualität für die Altersgruppe 6- bis 10-Jähriger“, „Reflektion der eigenen Handlungskompetenz“, „Überprüfung/ Entwicklung der sprachlichen Kompetenz in der Arbeit mit den Kindern und Eltern“ sowie „Gestaltung der Elternmitarbeit“. Drucksache 7/746 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Im Schulamtsbereich Neubrandenburg fanden zusätzlich am 26.09.2016 eine Fortbildung zum Thema: „Verhaltensoriginelle Kinder individuell begleiten. Wie werden wir dabei Jungen und Mädchen gerecht?“ mit 21 Teilnehmenden und am 12.10.2016 eine Fortbildung zum Thema „Gender und Religion“ mit sieben Lehrkräften statt. Alle genannten Fortbildungen weisen das Thema „Pluralität sexueller und geschlechtlicher Identitäten“ nicht explizit aus, beinhalten es jedoch immanent. Das Kindertagesförderungsgesetz formuliert als einen Bildungsbereich die Unterstützung des Gedankens der Gleichstellung der Geschlechter unter Beachtung der Geschlechterspezifik und die Erziehung zu Toleranz gegenüber anderen Menschen. Die Umsetzung dieses Bildungsinhaltes in der unmittelbaren pädagogischen Arbeit mit Jungen und Mädchen ist gleichbedeutend mit der Umsetzung der auf geschlechterbewusste beziehungsweise geschlechtersensible Pädagogik ausgerichteten pädagogischen Konzeptionen der Träger von Kindertageseinrichtungen und unterliegt damit der Verantwortung des Einrichtungsträgers. Die staatlich anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung bieten regelmäßig entsprechende Fort- und Weiterbildungen für die Fachkräfte an. Zu b) Die Sexualerziehung ist nach den §§ 5 und 6 des Schulgesetzes für alle Schülerinnen und Schüler ein verpflichtendes Aufgabengebiet. Die Grundlagen bilden die entsprechenden Rahmenpläne. Im Allgemeinen ist in folgenden Fächern die Sexualerziehung verpflichtender Bestandteil des Unterrichts: - Evangelische Religion, Jahrgangsstufen 5 und 6, - Katholische Religion, Jahrgangsstufen 5 und 6, - Philosophieren mit Kindern beziehungsweise Philosophie, alle Jahrgangsstufen, - Biologie, Doppeljahrgangsstufen 5/6 und 7/8 und - Sachunterricht, Jahrgangsstufen 1 bis 4. Im Besonderen enthalten folgende Rahmenpläne folgende Schwerpunktthemen: - Rahmenplan Gesundheitserziehung: Gleichgeschlechtlichkeit (Homosexualität) und soziale, rechtliche, ethische Grundlagen der Sexualität in der Partnerschaft, Liebe, Ehe und Familie, - Rahmenplan Sachunterricht, Klassenstufe 3 und 4: hetero- und homosexuelle Lebensweise, - Rahmenplan Biologie, Doppeljahrgangsstufen 7/8: Regionale Schule: Themengebiet 5.2 „Sexualität, Fortpflanzung und Entwicklung des Menschen“; Gymnasium: Themengebiet 5.1.3 „Menschliche Sexualität und Sexualerziehung“. Rahmenplan Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent: - Sozialkunde: Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen (Veränderungen und Vielfalt der Sozialisationsbedingungen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen), - Modul 2 Entwicklung, Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen (unter anderem Grundlagen der Psychologie, Persönlichkeitsentwicklung, Gender-Aspekt, Bedingungen der Entwicklung, Entwicklungsverlauf). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/746 9 Rahmenplan Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger : - Sozialkunde: Gesellschaft im Wandel, Familie im Wandel, - Modul 2 Entwicklung, Bildung, Erziehung, Förderung und Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen (Theoretische Grundlagen heilpädagogischen Handelns unter anderem Sexualität und Behinderung), - Modul 3 Gestaltung von Beziehungen und Gruppenprozessen (unter anderem sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung, Besonderheiten im Entwicklungsprozess, Sexualassistenz für Menschen mit Beeinträchtigung). Rahmenplan Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher: - Sozialkunde: Gesellschaft im Wandel, Familie im Wandel, - Modul 2 Entwicklung, Bildung und Erziehung von Jugendlichen (pädagogischer Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit entwicklungsbedrohlichen Erfahrungen körperlicher, seelischer und sexueller Missbrauch, Kindeswohlgefährdung), - Modul 3 Gestaltung von Beziehungen und Gruppenprozessen (Beziehungsgestaltung unter Bedingungen von Heterogenität und Diversität, Gender), - Modul 4 Gesundheitserziehung (Pubertät, Sexualität), - Modul 5 Institutionelle und gesellschaftliche Rahmenbedingungen (Kinder- und Jugendhilferechtliche Bestimmungen und Leistungen bei häuslicher und sexueller Gewalt, - Modul 6 Gestaltung von Vernetzungen und Kooperationen (unterstützende Beratungssysteme im Sozialraum). Zu c) Für die Ausbildung von Fachkräften in Kindertageseinrichtungen, Referendarinnen und Referendare und Lehrerinnen und Lehrer wurden 2016/2017 keine spezifischen Module zu sexualisierter Gewalt und vorurteilsbewusster Bildung und Erziehung in Fragen der sexuellen Selbstbestimmung entwickelt und umgesetzt. Die Thematik soll weiter in die laufende Ausbildung und in die Fortbildungsplanung integriert werden. Referendarinnen und Referendare können am gesamten angebotenen Fortbildungsprogramm teilhaben. 4. Mit welchen Maßnahmen wurde die angestrebte flächendeckende Information und Aufklärung der Gesamtgesellschaft realisiert? Die angestrebte flächendeckende Information und Aufklärung der Gesellschaft wird unter anderem durch Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und öffentlichem Leben realisiert. Durch das Bekennen zur Menschenwürde und gegen Diskriminierung, für das Eintreten für Toleranz sowie Vielfalt verbunden mit einem gewaltfreien und offenen Umgang miteinander, durch die Teilnahme an unterschiedlichen Veranstaltungen, Konferenzen, Tagungen, die Übernahme von Schirmherrschaften oder auch das Einbeziehen der LSBT*I-Thematik in andere Fachveranstaltungen wird gesellschaftliche Aufklärung forciert. Drucksache 7/746 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 Mit dem Beschluss und der Veröffentlichung des Landesaktionsplanes wurde bereits ein erster Schritt unternommen, die Menschen in unserem Land für dieses Thema zu interessieren, Wissen zu vermitteln und darüber zu diskutieren. Im Weiteren beteiligten sich unter anderem Vertreterinnen und Vertreter aus dem Landtag und aus der Landesregierung an der Initiative „Zeig‘ Homophobie die ROTE KARTE!“. Ein zentraler Baustein der breitgefächerten Information und Aufklärung ist die Förderung der einzelnen Projekte durch die Landesregierung; genannt seien hier insbesondere der Landesverband der Schwulen und Lesben „Gaymeinsam“ e. V. mit seinen Mitgliedsverbänden sowie die Landesfachstelle für sexuelle Gesundheit und Familienplanung. Der Landesverband mit seinen Mitgliedsverbänden bietet Jugendlichen, Eltern und auch Lehrkräften Beratung zu den Themen geschlechtlicher und sexueller Vielfalt an, führt Projekttage in Schulen und Jugendeinrichtungen durch und unterstützt kulturelle und themenpolitische Fachveranstaltungen. Die Landesfachstelle koordiniert unter anderem thematisch bezogene Projekte und Präventionsmaßnahmen, führt landesweite Veranstaltungen und Fachtage zur sexuellen Gesundheit und Familienplanung durch und bietet Weiterbildungen sowie Beratungen an. Der Landesregierung ist allerdings auch bewusst, dass die Akzeptanz der LSBT*I nicht „verordnet“ werden kann; sie kann lediglich im Dialog mit vielen Akteurinnen und Akteuren den Akzeptanzaufbau stärken. Es handelt sich dabei um einen ständigen Prozess. 5. Welche Maßnahmen wurden im „Handlungsfeld Familie, Kinder, Jugend und Sport“ vonseiten der Landesregierung geplant, umgesetzt bzw. sind bis wann vorgesehen (bitte einzeln nach Maßnahme, Zielsetzung und Zeitleiste auflisten)? a) Von wem und in welcher Weise werden sozialpädagogischen Fachkräften und Beratungsfachkräften Fort- und Weiterbildungen zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt angeboten? b) Inwiefern werden familienunterstützende Einrichtungen und Familienbildungseinrichtungen zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und Regenbogenfamilien sensibilisiert und finden sich diese Thematiken in Elternkursprogrammen wieder? c) Auf welche Weise und durch welche Maßnahmen werden vorhandene Kontakt- und Informationsangebote zu Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt unterstützt? Die Fragen 5, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Für dieses Handlungsfeld besteht die Zielsetzung insbesondere darin, die Fachkräfte der Familien-, Kinder- und Jugendhilfe thematisch zu sensibilisieren und fortzubilden sowie familienbezogene Projekte zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen zu fördern. Ebenso soll der Breitensport als Vermittler von Toleranz und Zusammenhalt genutzt und gefördert werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/746 11 Das Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe e. V. „Schabernack“ bietet für die Fachkräfte in den Einrichtungen der Familien-, Kinder- und Jugendhilfe vielfältigste Fort- und Weiterbildungsangebote an. Genannt seien hier zum Beispiel „Mobbing unter Kindern und Jugendlichen“, „Von starken Superhelden und süßen Glitzerfeen...“, „Selbstbestimmte Sexualität und Behinderung“, „Alle Kinder im Blick - Potenziale entfalten, Vielfalt begegnen, Gemeinsamkeiten entdecken“, „Diversity - Mit Vielfalt in der Kinder- und Jugendhilfe umgehen“. Die Fachkräfte erfahren in unterschiedlicher Methodik und Didaktik, wie sie in ihrer täglichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien gegen Ungleichbehandlung , Stereotype, Diskriminierung und Mobbing vorgehen und sich für eine geschlechtergerechte und diskriminierungsfreie Gesellschaft einsetzen können; durch Referate, Selbstreflexion, Gruppenarbeit, Methoden erproben, Fallbesprechungen, Vorstellung von Medien und Praxismaterialien zu den Themenbereichen sowie Austausch von Erfahrungen. Ebenso bieten die Bildungseinrichtungen der Wohlfahrtsverbände Fort- und Weiterbildungskurse für Fachkräfte, die sich mit religiösen oder weltanschaulichen Hintergründen, Familienkultur, Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Identität, sozialem Status oder Behinderung befassen und darauf zielen, dass sich Kinder und Jugendliche frei entfalten und ihre Potenziale ausschöpfen können und so ein wirksames Gegengewicht zur Ausgrenzung geschaffen werden kann. Die Träger von Einrichtungen der Familienarbeit sowie Familienbildungseinrichtungen ermitteln den Bedarf an themenspezifischen Angeboten. Die Landesregierung wird zur Thematik sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sowie Regenbogenfamilien noch in diesem Jahr einen Fachtag durchführen, um die zukünftige Arbeit hierzu weiter zu entwickeln. Die bestehenden Elternkursprogramme mit unterschiedlichen Ansätzen und wissenschaftlichen Hintergründen haben unter anderem das Ziel, durch Stärkung des Selbstbewusstseins, durch den Austausch zu Erziehungsthemen und der Vermittlung eines respektvollen Umganges der Familienmitglieder untereinander die Elternkompetenz zu stärken. So werden zum Beispiel in den Kursen „starke Eltern - starke Kinder“ oder „Kinder in der Pubertät - Eltern in der Krise“ auch Themen wie Toleranz, Wertevermittlung und Unterschiedlichkeit behandelt, die mittelbar auch Themen zur sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt berühren. Die vorhandenen Kontakt- und Informationsangebote des Landesverbandes „Gaymeinsam“ sowie die in diesem Themenfeld tätigen Vereine und Verbände werden durch die Landesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, mit Personal- und Sachkosten für Projekte der Beratung und Begleitung von LSBT*I, für Veranstaltungen, Fortbildungen sowie Öffentlichkeitsarbeit gefördert (siehe auch Antwort zu Frage 9). Auch finden in regelmäßigen Abständen Informations- und Abstimmungsgespräche statt. Im Weiteren nutzt die Landesregierung die sozialen Medien und informiert über Gesprächsrunden oder Geschehnisse in der aktuellen Politik. Die Informations- und Kontaktdaten der Anlaufstellen im Land wurden auf dem „Willkommensportal“ des Landes veröffentlicht, um Menschen mit Fluchthintergrund, die aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Orientierung oder Identität in ihrem Heimatland verfolgt werden, Ansprechpartner und Kontaktadressen zu vermitteln. Kurzfristig ist geplant, die Webseite des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) Landesverband Mecklenburg-Vorpommern „Gaymeinsam“ e. V. mit der Webseite der „familienbotschaft-mv.de“ zu verlinken. Drucksache 7/746 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 12 Die Landesregierung fördert regelmäßig über die Bereitstellung von Landeszuwendungen gemäß § 10 des Sportfördergesetzes an den Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e. V. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Sportorganisation und unterstützt damit auch die Umsetzung ihres Ehrenkodex, wonach jede Form von politischem oder religiösem Extremismus abgelehnt und aktiv für die Entwicklung junger Menschen zu selbstbestimmten, selbstbewussten, eigen- und mitverantwortlichen Persönlichkeiten eingetreten wird. Dabei wird die Individualität der jungen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, sexueller Orientierung und ihrer Nationalität geachtet. Die Rahmenrichtlinie für Qualifizierungen im Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e. V. thematisiert folgende pädagogische Grundsätze in der Lehrarbeit, so auch zum Umgang mit Verschiedenheit/Geschlechtsbe-wusstheit (Gender Mainstreaming, Diversity Management ): „Teilnehmerinnen- und teilnehmerorientierte Bildungsarbeit schließt den bewussten Umgang mit Vielfalt und Verschiedenheit von Menschen (zum Beispiel in Bezug auf Geschlecht/ Gender, Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, religiöse Überzeugung, Behinderung, sexuelle Orientierung et cetera) mit ein. Das Leitungsteam hat erforderliche Rahmenbedingungen und ein Klima der Akzeptanz zu schaffen, in dem Verschiedenheit als Bereicherung empfunden wird. Als übergeordnete Dimension von Verschiedenheit muss teilnehmerinnen- und teilnehmerorientierte Bildungsarbeit vor allem „geschlechtsbewusst“ sein, also die besonderen Sozialisationsbedingungen, Fähigkeiten, Interessen und Bedürfnisse von Mädchen/Frauen beziehungsweise Jungen/Männern im Blick haben. Je nach Ziel und inhaltlicher Notwendigkeit kann das Lernen und Erleben deshalb sowohl in gemischtgeschlechtlichen als auch in gleichgeschlechtlichen Gruppen stattfinden. Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung gleichberechtigter Teilhabemöglichkeiten und Bildungschancen für alle Teilnehmenden.“ 6. Inwiefern wurde die Öffentlichkeitsarbeit insgesamt sowie zu familienrelevanten Themen im Kontext von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt intensiviert? Eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit durch den Landesverband „Gaymeinsam“ e. V. sowie durch die im Themenfeld tätigen Vereine wird im Rahmen der Projektförderung unterstützt. Auch in der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung wird anlassbezogen zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt Stellung bezogen (siehe auch Antwort zur Frage 8). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/746 13 7. Welche Maßnahmen wurden im „Handlungsfeld Gesundheit, Alter und Pflege“ vonseiten der Landesregierung geplant, umgesetzt bzw. sind bis wann vorgesehen (bitte einzeln nach Maßnahme, Zielsetzung und Zeitleiste auflisten)? a) Durch welche Maßnahmen werden stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste der Seniorenbetreuung und -pflege für das Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sensibilisiert? b) Inwiefern wurde das Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt als Ausbildungsinhalt für Gesundheitsberufe aufgenommen? Die im Landesaktionsplan unter Handlungsfeld E „Gesundheit, Alter und Pflege“ dargestellten Maßnahmen werden zeitnah präzisiert und terminiert. Zu a) Das Netzwerk freiwilliges Engagement wurde seinerzeit von der Landesregierung gebeten, das Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Rahmen seiner Aktivitäten zu thematisieren. Dies ist auch erfolgt. Das Netzwerk hat jedoch zum 31. Dezember 2016 seine Arbeit eingestellt. Es ist beabsichtigt, dass sich der Landesseniorenbeirat auf seiner Herbsttagung 2017 des Themas annimmt. Zu b) Sexualität und damit auch Identität und Orientierung werden in unterschiedlicher Weise in der Ausbildung zu Gesundheitsfachberufen thematisiert. Insbesondere die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern bietet Fortbildungen dazu an. Drucksache 7/746 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 14 8. Welche Maßnahmen wurden im „Handlungsfeld Antidiskriminierungsarbeit und Partizipation/Gesellschaft und Gedenkkultur“ vonseiten der Landesregierung geplant, umgesetzt bzw. sind bis wann vorgesehen (bitte einzeln nach Maßnahme, Zielsetzung und Zeitleiste auflisten)? a) Wie wird die Darstellung von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung berücksichtigt? b) Durch welche Maßnahmen wurden/werden die Landkreise und die Betreiber von Asyl-unterkünften für die Belange von asylsuchende Menschen sensibilisiert, die wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität aus ihren Herkunftsländern geflohen sind? Zu 8 Ausweislich der Nummer 301 der Koalitionsvereinbarung 2016 bis 2021 bekennt sich die Landesregierung ausdrücklich zur Vielfalt der Familien, nimmt alle Familien so an, wie sie sind, und wird die Familien in ihren spezifischen Lagen unterstützen und stärken mit dem Ziel der Chancengleichheit für alle Menschen, unabhängig von Geschlecht, Identität und sexueller Orientierung. Dieses Ziel lässt die Landesregierung in ihre Arbeit einfließen und wird sich zur weiteren Sensibilisierung der Gesellschaft gegen die Benachteiligung von Menschen wegen ihrer sexuellen Identität und für die Akzeptanz unterschiedlicher Lebensweisen einsetzen. Dazu gehört beispielsweise auch, dass bei künftigen Änderungen des Landesrundfunkgesetzes und des NDR-Staatsvertrages zur Anpassung an die Vielfalt und Herausforderungen moderner Lebensgestaltung auch der Lesben- und Schwulenverband Mecklenburg-Vorpommern „Gaymeinsam“ e. V. für die Entsendung von Mitgliedern in verschiedene Rundfunkgremien und Mediengremien in Betracht kommt. Zu a) Zum zehnjährigen Jubiläum des Christopher Street Days in Schwerin hatte der damalige Ministerpräsident Erwin Sellering 2016 erneut die Schirmherrschaft übernommen und das ehrenamtliche Engagement der Veranstalter sowie deren Anliegen gewürdigt, den Themen Homosexualität und Transsexualität öffentliche Präsenz zu geben und für die Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen und Lebensformen in einer demokratischen Gesellschaft zu werben. In seinem Grußwort zu diesem Anlass hatte der Ministerpräsident betont, dass eine solche Haltung gut in unsere Gesellschaft, gut in unser Land passe. Sie bereichere das Zusammenleben im Land, biete Intoleranz und Rassismus die Stirn, gebe Zuversicht und mache Mut. Die Darstellung von Vielfalt findet in der (Bild-)Sprache der Landesregierung Berücksichtigung , so in Reden und Grußworten des einstigen Ministerpräsidenten und der neuen Ministerpräsidentin sowie der Ministerinnen und Minister, bei der Öffentlichkeitsarbeit, bei der Informationsvermittlung über den Internet-Auftritt der Landesregierung und bei Werbemaßnahmen des Landesmarketings wie zum Beispiel der Kampagne „Heimat trifft Gefühl“, in denen auch die Vielfalt menschlicher Beziehungen zum Ausdruck gebracht wird. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/746 15 Zu b) Landkreise, kreisfreie Städte und Betreiber von Unterkünften werden durch folgende Maßnahmen für die oben genannten Belange sensibilisiert: Gewaltschutzkonzepte In der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Nostorf/Horst sowie der Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung in Stern Buchholz werden durch den beauftragten Betreiber Gewaltschutzkonzepte erstellt und vorgehalten. Ziel des einrichtungsspezifischen Gewaltschutzkonzeptes ist die Sicherstellung von Schutz und Hilfe vor körperlicher, sexueller oder seelischer Gewalt während ihres Aufenthaltes in der Flüchtlingsunterkunft. Die Zielgruppe der Gewaltschutzkonzepte umfasst unter anderem die Gruppe der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgender und Intersexuellen. Den einrichtungsspezifischen Gewaltschutzkonzepten gehen stets Risikoanalysen am jeweiligen Standort voraus. Zudem orientiert sich die konzeptionelle Erarbeitung an den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und UNICEF im Jahr 2016 veröffentlichten „Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften“. Diese beinhalten die Aspekte Personal und Personalmanagement, interne Strukturen und externe Kooperation, Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen / Risikomanagement, menschenwürdige, schützende und fördernde Rahmenbedingungen sowie Monitoring und Umsetzung des Schutzkonzeptes. Im Frühjahr 2017 wurden die Mindeststandards unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten unter Federführung des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend weiterentwickelt und überarbeitet. Aus diesem Grund wurden auch jeweils ein Annex zur Umsetzung der Mindeststandards für LSBT*I Geflüchtete sowie ein Annex zur Umsetzung der Mindeststandards für geflüchtete Menschen mit Behinderungen neu entwickelt. Der Erweiterung und Inklusion weiterer Personengruppen trägt auch der neue Titel der Mindeststandards Rechnung: „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“. Räumliche Standards Darüber hinaus gewährleisten bestimmte Standards eine möglichst konfliktfreie Unterbringung . Für alle Gemeinschaftsunterkünfte definiert die Gemeinschaftsunterkunfts-verordnung die einzuhaltenden Mindeststandards. Die Unterkünfte müssen danach in puncto Größe und Ausstattung menschenwürdig gestaltet sein. Insbesondere Gesundheit und sittliches Empfinden der Bewohnerinnen und Bewohner dürfen nicht beeinträchtigt werden. Soziale Betreuung Neben diesen Vorgaben, die Standards für die räumliche Gestaltung des Lebensraums in den Unterkünften definieren, legt die Landesregierung großen Wert auf die soziale Betreuung von schutzsuchenden Menschen. Diese findet sowohl in den Erstaufnahmeeinrichtungen als auch in den Gemeinschaftsunterkünften statt. Ziel der Betreuung ist es, ein vertrauensvolles und am Gemeinwohl orientiertes Klima gegenseitiger Achtung, Toleranz und Akzeptanz der Bewohnerinnen und Bewohner sowohl innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft als auch zum sozialen Umfeld der Gemeinschaftsunterkunft zu fördern. Konfliktsituationen sollen so vermieden und durch geeignete Problemlösungen und Vermittlung von Hilfe zur Selbsthilfe gelöst werden. Drucksache 7/746 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 16 9. Auf welche Weise und in welcher Höhe werden Initiativen und Organisationen für LSBT*I in Mecklenburg-Vorpommern von der Landesregierung finanziell unterstützt? Der Landesverband „Gaymeinsam“ e. V. sowie Vereine und Verbände können für Projekte im Themengebiet Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und gleichgeschlechtliche Lebensweisen Personal- und Sachkosten beantragen. Träger Projekt Bewilligung 2017 in Euro LSVD-Gaymeinsam e. V. Schwerin Geschäftsstelle, mobile Aufklärung, Migration 39.500 Initiative Rosa-Lila Neubrandenburg Anlaufstelle Neubrandenburg 14.740 SCHuLZ e. V. Anlaufstelle Wismar 8.798 rat+tat e. V. Rostock Anlaufstelle Rostock 5.000 LSVD-Gaymeinsam e. V. Schwerin Anlaufstellen Schwerin und Greifswald 11.079 Kultur- und Initiativenhaus Greifswald QUBE - queeres Bildungs- und Antidiskriminierungsprojekt 11.000 Gesamt: 90.117 Neben der finanziellen Förderung finden in regelmäßigen Abständen Arbeitsgespräche mit dem Landesverband „Gaymeinsam“ e. V. statt, um Informationen auszutauschen, gemeinsame Aktivitäten abzustimmen beziehungsweise zu planen und weitere Schwerpunkte der Arbeit abzustecken. Im Jahr 2016 hat die Landesregierung neben den laufenden Projekten auch zwei Veranstaltungen im Bereich der gleichgeschlechtlichen Lebensweisen in Höhe von insgesamt 4.300 Euro gefördert. Zum einen das „QueerFilmfestRostock“ (6. - 8. Oktober 2016), das Filme aus der ganzen Welt und allen Genres zeigte. Zum anderen die „Aktionstage gegen Sexismus, Homo-, Trans*-, Inter*- und Biphobie“ im November/Dezember 2016 in Rostock, welche unter dem Motto „Gesellschaft. Macht. Geschlecht.“ von der Gender/Queer AG und der Universität Rostock veranstaltet wurden. 10. Haben seit November 2015 mindestens einmal jährlich Erfahrungsaustausche hinsichtlich der Erfolge, Hürden und Fehleinschätzungen bei der Umsetzung des Landesaktionsplanes stattgefunden? a) Wenn ja, wann, mit welchen Beteiligten, Ergebnissen sowie Konsequenzen? b) Wenn nicht, warum nicht und sind solche Erfahrungsaustausche zukünftig geplant? Die Fragen 10, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/746 17 Am 26. Juni 2017 fand eine Beratung mit den zuständigen Ansprechpartnern aus den einzelnen Ministerien statt. Ziel war es, einen Austausch zum Stand der Umsetzung des Landesaktionsplanes in den einzelnen Handlungsfeldern vorzunehmen. Ebenso erfolgte eine Abstimmung zu den Handlungsfeldern A und E, für deren Umsetzung durch den Wechsel der Abteilung Arbeit und der Abteilung Gesundheit in das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit eine neue Ressortzuständigkeit entstanden ist. Im Austausch wurde deutlich, dass die Bearbeitung der einzelnen Maßnahmen in den Handlungsfeldern begonnen wurde, jedoch in der kommenden Zeit intensiviert und präzisiert werden muss. Ein weiteres Arbeitsgespräch innerhalb der Landesregierung findet im November 2017 statt. Gemeinsam mit dem LSVD „Gaymeinsam“ e. V. plant das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Anfang Oktober dieses Jahres einen Fachtag mit Akteurinnen und Akteuren unter Einbeziehung der Community zum Austausch über die einzelnen Handlungsfelder des Landesaktionsplanes.