Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/747 7. Wahlperiode 13.07.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE Potenzialanalyse für Schülerinnen und Schüler und ANTWORT der Landesregierung Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat ein Berufsorientierungsprogramm (BOP) entwickelt, das auch in Mecklenburg-Vorpommern durch verschiedene Aus- und Fortbildungszentren entsprechend der bundeseinheitlichen BOP-Richtlinien umgesetzt wird. Zu dem Programm gehören eine Potenzialanalyse für Schüler und das Ausprobieren von Berufen in Werkstatttagen. Nach Angabe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf der Website des Berufsorientierungsprogramms ist perspektivisch die Einführung von spezifischen Potenzialanalyseverfahren in den Ländern beabsichtigt. 1. Wie weit ist die Entwicklung bzw. die Einführung eines spezifischen Potenzialanalyseverfahrens in Mecklenburg-Vorpommern? Gemäß dem „Landeskonzept zum Übergang von der Schule in den Beruf“ vom 26. Mai 2014 wird ein landesspezifisches Verfahren zur Analyse berufswahlrelevanter Fähigkeiten und Fertigkeiten (Potenzialanalyse) für Schülerinnen und Schüler der nichtgymnasialen Bildungsgänge im Rahmen eines Modellvorhabens „Integrierte Berufsorientierung“ zusammen mit Lehrkräften entwickelt und erprobt. Das Modellvorhaben wird zurzeit an 21 Modellschulen durchgeführt und endet am 31. Juli 2019. Nach der Auswertung der Ergebnisse an den Modellschulen wird über die Einführung eines landesspezifischen Verfahrens für Schülerinnen und Schüler im nichtgymnasialen Bildungsgang entschieden. Drucksache 7/747 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Plant die Landesregierung, die Potenzialanalyse für alle Schülerinnen und Schüler an allen allgemeinbildenden Schulen zugänglich zu machen, wie in anderen Bundesländern? (Im Landeskonzept für den Übergang von der Schule in den Beruf vom 26. Mai 2014 war das noch nicht der Fall.) Es wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen. 3. Welche Institutionen sollen das landesspezifische Potenzialanalyseverfahren ggf. für alle Schülerinnen und Schüler durchführen? Die Modellschulen erproben die Einbindung einer landesspezifischen Form der Potenzialanalyse in die schulische Arbeit. Die Verantwortung für die Durchführung liegt in den Händen der Lehrkräfte. Ob und inwiefern neben Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern auch Dritte in das Verfahren einbezogen werden, ist Gegenstand der Erprobung im Modellvorhaben. 4. Welchen Anforderungen sollten diese Einrichtungen und die die Potenzialanalyse handhabenden Fachkräfte genügen? Die Anforderungen an die gegebenenfalls einzubeziehenden Dritten können zum gegenwärtigen Arbeitsstand des Modellverfahrens nicht benannt werden.