Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/749 7. Wahlperiode 07.07.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Psychotherapie in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Für die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung ist die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern zuständig, deren Erkenntnisse zu den Auswirkungen der geänderten Psychotherapie-Richtlinie in die Beantwortung der Fragen eingeflossen sind. Seit dem 1. April 2017 ist bundesweit die neue Psychotherapie-Richtlinie in Kraft. Danach haben alle Psychotherapeuten und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie nicht nur Zeiten für eine persönliche telefonische Erreichbarkeit der Praxis anzugeben, sie haben auch eine psychotherapeutische Sprechstunde zur frühzeitigen Diagnose anzubieten. In der psychotherapeutischen Sprechstunde soll geklärt werden, ob eine krankheitswertige Störung vorliegt, ob weitere fachspezifische Hilfen aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind oder ob andere Unterstützungs- und Beratungsangebote helfen können. Hierfür können bis zu drei Gespräche abgerechnet werden. Ist Psychotherapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig, müssen vor dem Beginn einer Kurz- oder Langzeittherapie probatorische Sitzungen durchgeführt werden. Deren Zahl liegt bei Erwachsenen zwischen zwei und vier. Bei Kindern und Jugendlichen sind die probatorischen Sitzungen auf sechs beschränkt. Drucksache 7/749 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Haben alle Psychotherapeuten und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie in Mecklenburg-Vorpommern die persönliche telefonische Erreichbarkeit der Praxis angegeben? Die überwiegende Anzahl der Psychotherapeuten (einschließlich psychotherapeutisch tätiger Ärzte) hat inzwischen die notwendigen Angaben zur telefonischen Erreichbarkeit gemacht, weitere Meldungen gehen zurzeit bei der Kassenärztlichen Vereinigung ein. Bei Bedarf würde diese die geeigneten Maßnahmen ergreifen, um dafür Sorge zu tragen, dass auch die letzten verbleibenden Praxen die erforderlichen Meldungen abgeben. 2. Welche ersten Erfahrungen gibt es hinsichtlich der durchschnittlichen Dauer der psychotherapeutischen Sprechstunden zur frühzeitigen Diagnose? 3. Welche Erfahrungen gibt es hinsichtlich der durchschnittlichen Dauer der probatorischen Sitzungen vor dem Beginn einer Therapie (bitte getrennt ausweisen für Erwachsene und für Kinder und Jugendliche)? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Hierzu gibt es nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung noch keine Erfahrungen, weil die Regelungen erst seit dem 1. April 2017 in Kraft getreten und somit noch keine Abrechnungsergebnisse vorliegen, die Grundlage für entsprechende Angaben sein könnten. 4. Wie schätzt die Landesregierung die Akzeptanz der neuen Regelungen durch die Therapeuten ein, denn psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und probatorische Sprechstunden sind zwar nicht Teil der Therapiekontingente, sie werden aber geringer honoriert als der gleiche Zeitraum einer Richtlinientherapie? Im Interesse einer guten psychotherapeutischen Versorgung der Patienten in Mecklenburg- Vorpommern ist es wichtig, dass die Neuregelung der Psychotherapie-Richtlinie die Akzeptanz aller Beteiligter erlangt. Die angesprochene niedrigere Vergütung der Sprechstunde und der Akutbehandlung gegenüber der Richtlinienpsychotherapie im Einheitlichen Bewertungsmaßstab wurde aktuell durch einen Beschluss des zuständigen Bewertungsausschusses auf Bundesebene rückwirkend zum 1. April 2017 beseitigt. Zusätzlich ist es der Kassenärztlichen Vereinigung gelungen, mit der AOK Nordost einen Sondervertrag zu vereinbaren, der weitere Zuschläge auf diese Leistungen speziell für Mecklenburg-Vorpommern beinhaltet. Vor diesem Hintergrund wird mit einer zunehmenden Akzeptanz der Regelungen in den Praxen gerechnet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/749 3 5. Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen der Neuerungen auf die psychotherapeutische Versorgung ein? Die Landesregierung geht davon aus, dass durch die Aufgabenerweiterung der Terminservicestelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung, jetzt auch Termine für eine psychotherapeutische Behandlung zu vergeben, sowie durch die neu eingeführten Sprechstunden der Psychotherapeuten insbesondere der Zugang der Patienten zur Versorgung mit psychotherapeutischer Behandlung verbessert wird.