Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/750 7. Wahlperiode 26.07.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Darstellung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie haben sich die Kosten der Kindertageseinrichtungen auf Grundlage der abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen gemäß § 16 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten in den Jahren 2016 und 2017 entwickelt (bitte als Mittelwert aus Minimum und Maximum der monatlichen Platzkosten angeben)? Die folgenden Tabellen weisen jeweils die Kosten der Kindertageseinrichtungen als Mittelwert aus Minimum und Maximum der monatlichen Platzkosten nach Förderart und Förderumfang aus, die auf der Grundlage der Leistungsvereinbarungen gemäß § 16 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) in den Jahren 2016 und 2017 abgeschlossen wurden. Hinsichtlich der Platzkosten in den Jahren 2014 und 2015 wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion die LINKE, vom 8. Januar 2016 (Drucksache 6/4883) verwiesen. Die ausgewiesenen Platzkosten erlauben durch die Art der Berechnung keine Rückschlüsse auf die durchschnittlichen tatsächlichen kindbezogenen Kosten. Der Landesregierung liegen nur die Platzkosten pro Kindertageseinrichtung ohne die Zahl der Kinder in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen vor. Drucksache 7/750 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Beträge in Euro Landkreise (LK)/ kreisfreie Städte Mittelwert der Platzkosten pro Monat im Jahr 2016 Krippe Kindergarten Hort gt Tz ht gt Tz ht gt Tz Landeshauptstadt Schwerin 981,83 589,10 392,73 567,73 340,64 227,09 254,24 152,54 Hansestadt Rostock 801,98 481,19 320,79 418,16 250,89 167,26 232,50 139,50 LK Ludwigslust-Parchim 935,98 561,59 374,39 499,77 299,86 199,91 274,72 164,83 LK Mecklenburgische Seenplatte 772,30 463,38 308,92 424,57 254,74 169,83 278,12 166,87 LK Nordwestmecklenburg 872,35 523,41 348,94 437,37 262,42 174,95 269,75 161,85 LK Rostock 726,21 435,72 290,48 397,54 238,52 159,02 241,36 144,82 LK Vorpommern- Greifswald 823,53 494,12 329,41 473,99 284,39 189,60 357,09 214,25 LK Vorpommern-Rügen 963,87 578,32 385,55 516,48 309,89 206,59 294,44 176,66 Beträge in Euro Landkreise (LK)/ kreisfreie Städte Mittelwert der Platzkosten pro Monat im Jahr 2017 Krippe Kindergarten Hort gt Tz ht gt Tz ht gt Tz Landeshauptstadt Schwerin 981,83 589,10 392,73 567,73 340,64 227,09 279,26 167,55 Hansestadt Rostock 811,61 486,97 324,64 423,23 253,94 169,29 246,45 147,87 LK Ludwigslust-Parchim 935,98 561,59 374,39 499,77 299,86 199,91 272,50 163,50 LK Mecklenburgische Seenplatte 801,12 480,67 320,45 431,11 258,66 172,44 289,23 173,54 LK Nordwestmecklenburg 941,15 564,69 376,46 463,71 278,23 185,48 279,71 167,83 LK Rostock 787,64 472,58 315,06 418,44 251,06 167,37 241,36 144,82 LK Vorpommern- Greifswald 825,25 495,15 330,10 473,99 284,39 189,60 346,09 207,65 LK Vorpommern-Rügen 895,12 537,07 358,05 468,61 281,16 187,44 294,44 176,66 gz = ganztags; Tz = Teilzeit; ht = halbtags; LK = Landkreis 2. Wie haben sich in den Jahren 2016 und 2017 die Entgelte pro belegten Platz für die Kinderbetreuung in Kinderkrippe, Kindergarten und Hort entwickelt (bitte nach Landkreisen, kreisfreien Städten, Betreuungsbereichen , Ganztags-, Teilzeit- und Halbtagsplatz aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Bei der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass der Begriff „Entgelte“ dem der „Platzkosten“ entspricht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/750 3 In § 16 KiföG M-V ist die Vereinbarung über Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung geregelt. Gemäß § 16 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 KiföG M-V soll der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen Vereinbarungen abschließen, in denen unter anderem differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt werden. Die differenzierten Entgelte beziehen sich auf die verschiedenen Arten (Krippe, Kindergarten, Hort) und auf den unterschiedlichen Umfang der Förderung (ganztags, Teilzeit, halbtags). Die Elternbeiträge sind, wie auch der Landesanteil, der Kreisanteil und der Gemeindeanteil, nur Entgeltanteile an den sogenannten Platzkosten. 3. Wie haben sich in den Jahren 2014 bis 2017 die Elternbeiträge pro belegten Platz für die Kinderbetreuung in Kinderkrippe, Kindergarten und Hort entwickelt (bitte nach Landkreisen, kreisfreien Städten, Betreuungsbereichen, Ganztags-, Teilzeit- und Halbtagsplatz aufschlüsseln)? Die folgenden Tabellen weisen die Höhe der monatlichen Elternbeiträge für die Kindertagesförderung in den Jahren 2016 und 2017 pro belegten Platz in Kindertageseinrichtungen jeweils als Mittelwert aus Minimum und Maximum und nach Förderart und Förderumfang aus. Hinsichtlich der Elternbeiträge in den Jahren 2014 und 2015 wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, vom 8. Januar 2016 (Landtags-Drucksache 6/4883) verwiesen. Die ausgewiesenen Beträge erlauben durch die Art der Berechnung keine Rückschlüsse auf die durchschnittlichen tatsächlichen kindbezogenen Kosten. Beträge in Euro Landkreise (LK)/ kreisfreie Städte Mittelwert der Elternbeiträge pro Monat im Jahr 2016 Krippe Kindergarten Hort gt Tz ht gt Tz ht gt Tz Landeshauptstadt Schwerin 368,55 221,13 147,42 206,55 123,93 82,62 91,68 55,01 Hansestadt Rostock 267,53 160,52 107,01 137,39 82,43 54,95 76,57 45,94 LK Ludwigslust-Parchim 325,73 195,44 130,29 177,12 106,27 70,85 93,25 55,95 LK Mecklenburgische Seenplatte 245,76 147,46 98,30 134,63 80,78 53,85 102,18 61,31 LK Nordwestmecklenburg 302,47 181,48 120,99 150,55 90,33 60,22 92,87 55,72 LK Rostock 221,95 133,17 88,78 126,50 75,90 50,60 76,06 45,63 LK Vorpommern- Greifswald 264,69 158,81 105,87 154,57 92,74 61,83 136,69 82,01 LK Vorpommern-Rügen 338,67 203,20 135,47 172,61 103,57 69,04 80,40 48,24 Drucksache 7/750 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Beträge in Euro Landkreise (LK)/ kreisfreie Städte Mittelwert der Elternbeiträge pro Monat im Jahr 2017 Krippe Kindergarten Hort gt Tz ht gt Tz ht gt Tz Landeshauptstadt Schwerin 368,55 221,13 147,42 206,55 123,93 82,62 104,20 62,52 Hansestadt Rostock 275,91 165,54 110,36 141,93 85,16 56,77 85,18 51,11 LK Ludwigslust-Parchim 331,46 198,88 132,58 174,54 104,72 69,81 90,53 54,32 LK Mecklenburgische Seenplatte 255,66 153,40 102,26 143,35 86,01 57,34 105,47 63,28 LK Nordwestmecklenburg 332,07 199,24 132,83 156,37 93,82 62,55 87,85 52,71 LK Rostock 255,14 153,08 102,06 136,91 82,14 54,76 79,63 47,78 LK Vorpommern- Greifswald 295,60 177,36 118,24 163,81 98,29 65,52 131,18 78,71 LK Vorpommern-Rügen 293,57 176,14 117,43 161,30 96,78 64,52 94,03 56,42 Der Landesregierung liegen nur die Elternbeiträge pro Kindertageseinrichtung ohne die Zahl der Kinder in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen vor. Von den in den oben aufgeführten Tabellen genannten Elternbeiträgen werden gemäß § 21 Absatz 5 und 5a KiföG M-V die Eltern von Kindern im Alter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres und Eltern von Kindern im letzten Jahr vor deren voraussichtlichem Eintritt in die Schule anteilig entlastet. Zuvor kommen gegebenenfalls kommunale Entlastungen zum Tragen. Die Höhe der anteiligen monatlichen Entlastungen der Eltern von Beiträgen durch das Land ergibt sich wie folgt: Beträge in Euro Förderart Kindertageseinrichtungen Kindertagespflege anteilige monatliche Elternentlastung bis zu Förderumfang ganztags Teilzeit halbtags ganztags Teilzeit halbtags Kinder im Alter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres 100,00 60,00 40,00 40,00 24,00 16,00 Kinder im letzten Jahr vor deren voraussichtlichem Eintritt in die Schule 80,00 48,00 32,00 80,00 48,00 32,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/750 5 4. Wie hoch ist bzw. war die finanzielle Beteiligung der Eltern nach § 21 Absatz 1 KiföG M-V (bitte nach Betreuungs- und Verpflegungskosten in den Jahren 2014 bis 2017 aufschlüsseln)? Hinsichtlich der Betreuungskosten wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Der Landesregierung liegen die Daten für die Beteiligung der Eltern an den Verpflegungskosten erst ab dem Jahr 2015 vor (siehe die folgende Tabelle mit den Daten für die Jahre 2015 bis 2017). Die ausgewiesenen Verpflegungskosten erlauben durch die Art der Berechnung keine Rückschlüsse auf die durchschnittlichen tatsächlichen kindbezogenen Kosten. Landkreise/kreisfreie Städte Durchschnittliche Verpflegungskosten pro Tag 2015 2016 2017 Krippe Kindergarten Krippe Kindergarten Krippe Kindergarten 1 2 3 4 5 6 7 Hansestadt Rostock 4,55 4,34 4,57 4,69 4,82 4,82 Landeshauptstadt Schwerin 4,07 4,07 4,22 4,22 4,19 4,33 Landkreis Ludwigslust- Parchim 3,75 3,79 Keine Mitteilung 3,92 3,95 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 3,93 3,99 4,21 4,28 4,46 4,51 Landkreis Rostock 4,36 4,46 4,46 4,57 4,59 4,70 Landkreis Vorpommern- Greifswald 3,33 3,39 3,19 3,32 3,40 3,45 Landkreis Vorpommern- Rügen 4,23 4,27 4,18 4,12 4,19 4,13 Insgesamt 4,03 4,04 4,14 4,20 4,22 4,27 Bei den in kursiv dargestellten Beträgen handelt es sich um pauschale Beträge, die in der Regel für 17 Tage pro Monat den Eltern in Rechnung gestellt werden. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat auf Grund der unterschiedlichen und frei wählbaren Kostengestaltung der Essensversorgung keine Angaben gemacht. Drucksache 7/750 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 5. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurden in den Landkreisen und kreisfreien Städten in den Jahren 2014 bis 2017 von den örtlichen Trägern der Jugendhilfe gemäß § 21 Absatz 6 KiföG M-V Elternbeiträge einschließlich der Verpflegungskosten vollständig oder anteilig übernommen (bitte nach Landkreisen, kreisfreien Städten, Betreuungsbereichen, Ganztags-, Teilzeit- und Halbtagsplatz aufschlüsseln)? a) Sollten der Landesregierung hierzu keine Daten vorliegen, warum nicht? b) Gedenkt die Landesregierung, auch im Sinne des Erkenntnisgewinns über die Situation im Land, die Zahlen zur Elternbeitragsübernahme zeitnah zu ermitteln? Der Landesregierung liegen die Daten zur Anzahl der Fälle, in denen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 21 Absatz 6 KiföG M-V die Elternbeiträge einschließlich der Verpflegungskosten vollständig oder anteilig übernommen haben, nicht vor. Die Höhe der Ausgaben der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die vollständige oder anteilige Übernahme von Elternbeiträgen einschließlich der Verpflegungskosten in den Jahren 2014 und 2015 kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Eine Darstellung der Kosten der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die vollständige oder anteilige Übernahme von Elternbeiträgen einschließlich der Verpflegungskosten in den Jahren 2016 und 2017 ist nicht möglich. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe melden zum Stichtag 31. Juli die Kosten, die für das vorvergangene Jahr entstanden sind. Beträge in Euro Landkreis/kreisfreie Stadt Kosten der Übernahme von Elternbeiträgen nach § 21 Absatz 6 KiföG M-V im Jahr 2014 2015 Landkreis Ludwiglust-Parchim 4.853.481,96 4.375.604,84 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 10.444.754,55 10.606.395,05 Landkreis Nordwestmecklenburg 3.851.230,87 4.359.586,06 Landkreis Rostock 5.223.647,73 4.996.712,36 Landkreis Vorpommern-Greifswald 9.217.058,64 9.516.509,39 Landkreis Vorpommern-Rügen 7.065.611,61 8.428.566,91 Hansestadt Rostock 6.491.956,39 6.527.355,68 Landeshauptstadt Schwerin 4.306.679,83 4.483.957,02 Insgesamt 51.454.421,58 53.294.687,31 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/750 7 Die Fragen 5 a) und 5 b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung hat sich im Rahmen von Konnexitätsverhandlungen mit den kommunalen Landesverbänden von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Höhe der Übernahmequoten von den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe mitteilen lassen, für die gemäß § 21 Absatz 6 KiföG M-V die Elternbeiträge einschließlich der Verpflegungskosten vollständig oder anteilig übernommen werden. Eine weitere Datenerhebung ist nicht vorgesehen. Die Landesregierung kann statistische Angaben nur auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen erheben. 6. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe sind Eltern auf Grundlage von § 21 Absatz 3 Mehrkosten dadurch entstanden, dass sie eine Kindertageseinrichtung oder Tagespflegeperson wählen, die nicht im Gebiet der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes oder in dem Amtsbereich liegt, zu dem diese Gemeinde gehört? Der Landesregierung liegen diese Daten nicht vor. 7. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe sind Eltern auf Grundlage von § 21 Absatz 4 Mehrkosten durch erhöhte Betreuungszeiten bei Mehrbedarf nach § 4 Absatz 3 und während der Schulferien nach § 5 Absatz 3 entstanden? Der Landesregierung liegen diese Daten nicht vor. 8. Für wie viele Vollzeitäquivalente und in welcher Höhe werden bzw. wurden in den Jahren 2014 bis 2017 Landesmittel auf Grundlage von § 18 Absatz 2 KiföG M-V zur Verfügung gestellt (bitte nach Landkreisen, kreisfreien Städten, Betreuungsbereichen sowie nach Ganztags-, Teilzeit- und Halbtagsplatz aufschlüsseln)? Gemäß § 18 Absatz 2 KiföG M-V beteiligt sich das Land an den allgemeinen Kosten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Grundförderung). Der Tabelle in der Anlage 1 kann die Anzahl der Vollzeitäquivalente und die Höhe der in den Jahren 2014 bis 2017 den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zugewiesenen Landesmittel für die Grundförderung entnommen werden. Eine Aufschlüsselung nach den Förderarten (Krippe, Kindergarten und Hort) und nach dem Förderumfang (Ganztags-, Teilzeit- und Halbtagsplätze) ist nicht möglich, weil die Mittel der Grundförderung gemäß § 18 Absatz 2 Satz 2 KiföG M-V für jeden in Vollzeitäquivalente umgerechneten belegten Platz den Landkreisen und kreisfreien Städten zuzuweisen sind. Drucksache 7/750 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 9. Wie hoch ist bzw. war die finanzielle Beteiligung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 19 KiföG M-V in den Jahren 2014 bis 2017 (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden )? Gemäß § 19 Absatz 1 Satz 2 KiföG M-V beteiligen sich die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe aus eigenen Mitteln an den Kosten der Kindertagesförderung mit einem Betrag in Höhe von 28,8 vom Hundert des auf sie jeweils entfallenden Landesanteils (Grundförderung). Der folgenden Tabelle können die einzelnen rechnerischen Beträge zur Höhe der Kreismittel in den Jahren 2014 bis 2017 entnommen werden. Beträge in Euro Landkreis/ kreisfreie Stadt Kreismittel 2014 2015 2016 2017 1 2 3 4 5 Landkreis Ludwigslust-Parchim 4.082.789,65 4.242.274,36 4.544.853,49 4.658.537,89 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 5.352.927,21 5.517.286,61 5.702.930,32 5.864.173,57 Landkreis Nordwestmecklenburg 3.148.731,93 3.335.209,37 3.422.464,10 3.647.307,96 Landkreis Rostock 4.834.559,11 4.948.794,63 5.151.932,04 5.440.641,04 Landkreis Vorpommern- Greifswald 4.551.326,27 4.822.531,43 5.002.515,42 5.221.914,56 Landkreis Vorpommern-Rügen 4.527.503,65 4.668.124,30 4.719.133,66 4.936.786,13 Hansestadt Rostock 4.309.481,46 4.553.626,18 4.772.390,30 5.057.109,69 Landeshauptstadt Schwerin 1.999.215,22 2.108.334,00 2.160.776,06 2.234.466,14 Insgesamt 32.806.534,50 34.196.180,87 35.476.995,39 37.060.936,97 10. Wie hoch ist bzw. war die finanzielle Beteiligung der Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes nach § 20 KiföG M-V in den Jahren 2014 bis 2017 (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden )? Gemäß § 17 Absatz 1 KiföG M-V wird die Förderung in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege gemeinsam finanziert durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und durch die Eltern. Land und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern. Der Landesregierung liegen die Daten über die einzelne Höhe der Beteiligung der Gemeinden an den Kosten der Kindertagesförderung nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/750 Anlage Landkreis/ kreisfreie Stadt 2014 2015 2016 2017 VZÄ Stichtag 01.03.2013 zugewiesene Landesmittel in Euro VZÄ Stichtag 01.03.2014 zugewiesene Landesmittel in Euro VZÄ Stichtag 01.03.2015 zugewiesene Landesmittel in Euro VZÄ Stichtag 01.03.2016 zugewiesene Landesmittel in Euro 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Landkreis Ludwigslust-Parchim 10.831,40 14.176.352,95 11.033,80 14.730.119,29 11.589,00 15.780.741,30 11.646,00 16.175.478,78 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 14.201,00 18.586.552,82 14.350,00 19.157.245,18 14.542,00 19.801.841,40 14.660,00 20.361.713,80 Landkreis Nordwestmecklenburg 8.353,40 10.933.096,99 8.674,60 11.580.588,09 8.727,00 11.883.555,90 9.118,00 12.664.263,74 Landkreis Rostock 12.825,80 16.786.663,56 12.871,40 17.183.314,68 13.137,00 17.888.652,90 13.601,20 18.891.114,72 Landkreis Vorpommern- Greifswald 12.074,40 15.803.216,21 12.543,00 16.744.900,79 12.756,00 17.369.845,20 13.054,40 18.131.647,79 Landkreis Vorpommern-Rügen 12.011,20 15.720.498,78 12.141,40 16.208.764,92 12.033,40 16.385.880,78 12.341,60 17.141.618,49 Hansestadt Rostock 11.432,80 14.963.477,30 11.843,60 15.811.202,02 12.169,20 16.570.799,64 12.642,40 17.559.408,63 Landeshauptstadt Schwerin 5.303,80 6.941.719,52 5.483,60 7.320.604,16 5.509,80 7.502.694,66 5.586,00 7.758.562,98 Insgesamt 87.033,80 113.911.578,13 88.941,40 118.736.739,13 90.463,40 123.184.011,78 92.649,60 128.683.808,93